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   BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02   

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https://dejure.org/2004,26835
BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02 (https://dejure.org/2004,26835)
BPatG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02 (https://dejure.org/2004,26835)
BPatG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 26 W (pat) 142/02 (https://dejure.org/2004,26835)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02
    Dabei kann ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren bezeichnet (EuGH aaO - Doublemint; GRUR Int. 2004, 410 - BIOMILD).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR "003, 227, 231 f - Orange).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 142/02
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice).
  • BPatG, 10.10.2022 - 26 W (pat) 501/18
    Der Beschluss des Senats in anderer Besetzung zum Anmeldezeichen "EDITION" (26 W (pat) 142/02) beziehe sich nur auf alkoholfreie und alkoholische Getränke, nicht aber auf Hoteldienstleistungen.

    cc) Dieser aus dem Bereich des Verlagswesens stammende Begriff wird mittlerweile für Waren und Dienstleistungen unterschiedlichster Art zur Bezeichnung von besonderen Ausgaben bzw. Serien eines bestimmten Produktes oder einer bestimmten Dienstleistungslinie eingesetzt (vgl. EuGH GRUR 2010, 931, 932 - COLOR EDITION; BPatG 29 W (Pat) 3/10 - urban edition; 24 W (pat) 249/97 - ONLINE-Edition; 26 W (pat) 142/02 - EDITION; 24 W (pat) 121/06 - hot edition; 24 W (pat) 122/06 - cool edition).

    dd) In der Rechtsprechung des BPatG ist das Wort "EDITION" bzw. "edition" daher bei Waren und Dienstleistungen als Hinweis auf eine Sonderausgabe bzw. besondere Ausgabe oder eine limitierte Serie angesehen worden, die zeitlich oder mengenmäßig begrenzt angeboten wird oder sich ausschließlich auf einen bestimmten Anlass wie ein bestimmtes Fest oder Ereignis bezieht (BPatG 28 W (pat) 41/12 - SILVER EDITION; 26 W (pat) 142/02 - EDITION; 24 W (pat) 122/06 - cool edition; 24 W (pat) 121/06 - hot edition; 24 W (pat) 249/97 - ONLINE-Edition).

    aaa) Schon in der Entscheidung des 26. Senats des BPatG vom 6. Oktober 2004 in vollständig anderer Besetzung (26 W (pat) 142/02) ist das Wortzeichen "EDITION" für alkoholfreie und alkoholische Getränke als freihaltebedürftig und nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden.

  • BPatG, 25.05.2023 - 30 W (pat) 505/21
    Dieser aus dem Bereich des Verlagswesens stammende Begriff wird mittlerweile für Waren und Dienstleistungen unterschiedlichster Art zur Bezeichnung von besonderen Ausgaben bzw. Serien eines bestimmten Produktes oder einer bestimmten Dienstleistungslinie eingesetzt (vgl. EuGH GRUR 2010, 931, 932 - COLOR EDITION; BPatG 29 W (Pat) 3/10 - urban edition; 24 W (pat) 249/97 - ONLINE-Edition; 26 W (pat) 142/02 - EDITION; 24 W (pat) 121/06 - hot edition; 24 W (pat) 122/06 - cool edition; 26 W (pat) 501/18 - EDITION H/EDITION).
  • BPatG, 11.04.2011 - 29 W (pat) 3/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "urban edition (Wort-Bild-Marke)" -

    dd Der ursprünglich aus dem Bereich des Verlagswesens stammende Begriff "Edition" wird mittlerweile für Waren unterschiedlichster Art zur Bezeichnung von besonderen Ausgaben bzw. Serien eines bestimmten Produktes oder einer bestimmten Produktlinie eingesetzt (vgl. EuGH GRUR 2010, 931, 932 - COLOR EDITION; EuG Urt. v. 21. Januar 2011 T-310/08 - executive edition; BPatG 24 W (pat) 249/97 - ONLINE-Edition; 26 W (pat) 142/02 - EDITION; 24 W (pat) 121/06 - hot edition; 24 W (pat) 122/06 - cool edition).
  • BPatG, 02.10.2007 - 24 W (pat) 122/06
    Wie die Markenstelle anhand von einschlägigen Verwendungsbeispielen aus dem Internet belegt hat, wird der ursprünglich aus dem Bereich des Verlagswesens stammende Ausdruck mittlerweile für Waren unterschiedlichster Art zur Bezeichnung von besonderen Ausgaben bzw. Serien eines bestimmten Produktes eingesetzt (vgl. hierzu beispielhaft in der Anlage des angefochtenen Beschlusses die Internet-Seite mit dem Erfahrungsbericht eines Verbrauchers über das Flüssigwaschmittel "Ariel Pure Frische (Special Edition)", in dem es heißt: "...ein Flüssigwaschmittel von Ariel entdeckt! Eine Special Edition!! Nur für kurze Zeit erhältlich!!! Das konnte ich mir doch nicht entgehen lassen...."; s. auch BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 142/02 "EDITION", 28 W (pat) 119/00 "Olympic Limited Edition").
  • BPatG, 02.10.2007 - 24 W (pat) 121/06
    Wie die Markenstelle anhand von einschlägigen Verwendungsbeispielen aus dem Internet belegt hat, wird der ursprünglich aus dem Bereich des Verlagswesens stammende Ausdruck mittlerweile für Waren unterschiedlichster Art zur Bezeichnung von besonderen Ausgaben bzw. Serien eines bestimmten Produktes eingesetzt (vgl. hierzu beispielhaft in der Anlage des angefochtenen Beschlusses die Internet-Seite mit dem Erfahrungsbericht eines Verbrauchers über das Flüssigwaschmittel "Ariel Pure Frische (Special Edition)", in dem es heißt: "...ein Flüssigwaschmittel von Ariel entdeckt! Eine Special Edition!! Nur für kurze Zeit erhältlich!!! Das konnte ich mir doch nicht entgehen lassen...."; s. auch BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 142/02 "EDITION", 28 W (pat) 119/00 "Olympic Limited Edition").
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