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   BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 256/03   

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BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 256/03 (https://dejure.org/2004,33039)
BPatG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 26 W (pat) 256/03 (https://dejure.org/2004,33039)
BPatG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 26 W (pat) 256/03 (https://dejure.org/2004,33039)
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  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 256/03
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (vgl EuGH GRUR 2002, 804 - Philips).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 256/03
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der unter diesen Marken angebotenen Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148 - BRAVO).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 256/03
    Dieser Wertung steht auch nicht die von ihr angeführte Mehrdeutigkeit des englischen Wortes "FREEZE" entgegen, denn bei der Feststellung des beschreibenden Charakters einer Kennzeichnung ist auf die Marktverhältnisse und auf den Kontext abzustellen, in denen die Marke eingesetzt werden soll (vgl dazu EuGH GRUR Int 2003, 71 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.10.2004 - 26 W (pat) 256/03
    Unterscheidungskraft im Sinne des vorgenannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Dienstleistungen zu ermöglichen (vgl BGH GRUR 2001, 1 153 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
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