Rechtsprechung
BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges …
Auszug aus BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
Jedoch findet nach der Rechtsprechung im Rahmen des Freihaltebedürfnisses auch ein bestehendes oder zukünftiges Bedürfnis der Mitbewerber, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export sowie - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden, Anerkennung (vgl. BGH GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; GRUR 1994, 370, 371 - RIGIDITE II). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
Auf die Beantwortung der Frage, ob der Eintragung eines Zeichens ein absolutes Schutzhindernis entgegensteht, hat es im Allgemeinen keinen Einfluss, dass ein ähnliches Zeichen in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen worden ist (vgl. EuGH, GRUR 2004, 674 Tz. 43 f. - Postkantoor). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
Nach dieser Vorschrift sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die zumindest in einer ihrer möglichen Bedeutungen ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Waren oder Dienstleistungen dienen können, sofern es sich hierbei um für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände handelt (…vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 725 Rn. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 680, 681 Rn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 - FÜNFER;… Ströbele, Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8 Rn. 367).
- BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88
"Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen
Auszug aus BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
Jedoch findet nach der Rechtsprechung im Rahmen des Freihaltebedürfnisses auch ein bestehendes oder zukünftiges Bedürfnis der Mitbewerber, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export sowie - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden, Anerkennung (vgl. BGH GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; GRUR 1994, 370, 371 - RIGIDITE II). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
Nach dieser Vorschrift sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die zumindest in einer ihrer möglichen Bedeutungen ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Waren oder Dienstleistungen dienen können, sofern es sich hierbei um für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände handelt (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723, 725 Rn. 25 - Chiemsee;… GRUR 2004, 680, 681 Rn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 - FÜNFER;… Ströbele, Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8 Rn. 367). - BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
"rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung …
Auszug aus BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
Jedoch findet nach der Rechtsprechung im Rahmen des Freihaltebedürfnisses auch ein bestehendes oder zukünftiges Bedürfnis der Mitbewerber, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export sowie - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden, Anerkennung (vgl. BGH GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; GRUR 1994, 370, 371 - RIGIDITE II).
- BPatG, 13.03.2012 - 33 W (pat) 38/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Bimber" - Unterscheidungskraft - kein …
Auch in neueren Entscheidungen wird vertreten, dass ein Zeichen, das einer ausländischen Sprache entnommen sei, auch dann einem Freihaltungsbedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG unterliege, wenn es vom inländischen Verkehr nicht in seiner Bedeutung verstanden werde, sofern ein zukünftiges Bedürfnis der Mitbewerber zu erkennen sei, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- als Export auf Waren zu verwenden (BPatG 27 W (pat) 26/05 - NUEVO).