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   BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15   

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https://dejure.org/2017,14227
BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15 (https://dejure.org/2017,14227)
BPatG, Entscheidung vom 07.02.2017 - 3 Ni 20/15 (https://dejure.org/2017,14227)
BPatG, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 3 Ni 20/15 (https://dejure.org/2017,14227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage gegen ein ergänzendes Schutzzertifikat mit der Bezeichnung "Erlotinib und pharmazeutisch annehmbare Salze" nach Erlöschen des zugrunde liegenden europäischen Grundpatents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    Denn die Stofferfindung ist mit der Bereitstellung eines Stoffes mit neuer chemischer Konstitution fertig (BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline).

    c.1) Nach dem Wegfall des technischen Fortschritts als Patentierungserfordernis ist die erfinderische Tätigkeit üblicherweise anhand eines überraschenden Effekts bzw. einer überraschenden Wirkung gegenüber konstitutionsähnlichen Verbindungen gleicher Wirkungsrichtung glaubhaft zu machen (vgl. z. B. BGH GRUR 2000, 296 - Schmierfettzusammensetzung; EPA T 181/82 "Spiroverbindungen/CIBA- GEIGY"), wobei die Anforderungen dann nicht zu hoch anzusetzen sind, wenn - wie auf vorliegendem Indikationsgebiet zum Prioritätstag des Grundpatents - ein besonderer Bedarf an neuen Wirkstoffen zur Behandlung verschiedener Krebserkrankungen besteht (vgl. BGH 1970, 408 - Anthradipyrazol; zitiert in BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline).

    Vielmehr genügt seit BGH GRUR 1970, 408 - Anthradiyprazol, dass mit dem Erfindungsgegenstand tatsächlich eine Verbesserung im Sinne eines therapeutischen Fortschritts erzielt bzw. ein bisher unerfülltes Bedürfnis der Öffentlichkeit, patentrechtlich betrachtet am Prioritäts- bzw. am Anmeldetag, erfüllt wird und die damit verbundene Verbesserung nicht am Prioritäts- bzw. Anmeldetag belegt sein muss, sondern Belege nachgebracht werden können (BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline; vgl. auch vorstehend unter Punkt II.1.c zur Offenbarung bzw. Ausführbarkeit einer Stofferfindung).

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    Vielmehr genügt ein zum Ziel führender Weg (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol; BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; BGH X ZR 88/13 v. 10. November 2015).

    Für eine deutliche und vollständige Offenbarung ist nicht einmal erforderlich, dass die Beschreibung Hinweise darauf enthält, wie sämtliche denkbaren Ausführungsformen der Erfindung, in vorliegenden Fall die unter die funktionelle Definition der Patentansprüche 24 bis 28 (i. V. m. Beschr. S. 12 ï?0051ï bis ï?0057ï) fallenden Chinazolinderivate des Patentanspruchs 1, zu erhalten sind (vgl. EPA T 609/02; BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren).

  • BGH, 30.09.1999 - X ZR 168/96

    Schmierfettzusammensetzung; Offenbarung in Vorveröffentlichung

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    c.1) Nach dem Wegfall des technischen Fortschritts als Patentierungserfordernis ist die erfinderische Tätigkeit üblicherweise anhand eines überraschenden Effekts bzw. einer überraschenden Wirkung gegenüber konstitutionsähnlichen Verbindungen gleicher Wirkungsrichtung glaubhaft zu machen (vgl. z. B. BGH GRUR 2000, 296 - Schmierfettzusammensetzung; EPA T 181/82 "Spiroverbindungen/CIBA- GEIGY"), wobei die Anforderungen dann nicht zu hoch anzusetzen sind, wenn - wie auf vorliegendem Indikationsgebiet zum Prioritätstag des Grundpatents - ein besonderer Bedarf an neuen Wirkstoffen zur Behandlung verschiedener Krebserkrankungen besteht (vgl. BGH 1970, 408 - Anthradipyrazol; zitiert in BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    Vielmehr genügt ein zum Ziel führender Weg (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol; BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; BGH X ZR 88/13 v. 10. November 2015).
  • BGH, 24.02.1970 - X ZB 3/69

    Anthradipyrazol

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    Vielmehr genügt seit BGH GRUR 1970, 408 - Anthradiyprazol, dass mit dem Erfindungsgegenstand tatsächlich eine Verbesserung im Sinne eines therapeutischen Fortschritts erzielt bzw. ein bisher unerfülltes Bedürfnis der Öffentlichkeit, patentrechtlich betrachtet am Prioritäts- bzw. am Anmeldetag, erfüllt wird und die damit verbundene Verbesserung nicht am Prioritäts- bzw. Anmeldetag belegt sein muss, sondern Belege nachgebracht werden können (BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline; vgl. auch vorstehend unter Punkt II.1.c zur Offenbarung bzw. Ausführbarkeit einer Stofferfindung).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    Deswegen bestand für ihn auch kein Anlass, eine derartige Derivatisierung bereits bekannter Chinazolin-Derivate vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    c.4) Soweit sich die Klägerin in ihrem Vorbringen des Naheliegens und einer fehlenden verbesserten Wirkung der Chinazolinderivate des Grundpatents auf die Entscheidung BGH-Repaglinid (GRUR 2015, 356) bezieht, liegen dieser Entscheidung lediglich ein Verwendungsanspruch mit einer dazu noch besonders eingeschränkten Dosis-Wirkung-Beziehung und im Übrigen auch eine andere Fallkonstellation zugrunde.
  • BGH, 10.11.2015 - X ZR 88/13

    Widerruf eines Patents: Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung

    Auszug aus BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15
    Vielmehr genügt ein zum Ziel führender Weg (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol; BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; BGH X ZR 88/13 v. 10. November 2015).
  • BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17

    Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der

    Die Entscheidung 3 Ni 20/15 des Bundespatentgerichts vom 7. Februar 2017 stelle auf eine vergleichbare Situation ab und bestätige, dass ohne Kenntnis der Raumstruktur des Rezeptors für den Fachmann keine Erfolgserwartung bestehe, für eine Verbindung eine ausreichende Wirkung anzunehmen.
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