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   BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17 (EP), verb.m. 1 Ni 29/17 (EP), 1 Ni 30/17 (EP)   

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https://dejure.org/2019,14632
BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17 (EP), verb.m. 1 Ni 29/17 (EP), 1 Ni 30/17 (EP) (https://dejure.org/2019,14632)
BPatG, Entscheidung vom 07.02.2019 - 1 Ni 22/17 (EP), verb.m. 1 Ni 29/17 (EP), 1 Ni 30/17 (EP) (https://dejure.org/2019,14632)
BPatG, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 1 Ni 22/17 (EP), verb.m. 1 Ni 29/17 (EP), 1 Ni 30/17 (EP) (https://dejure.org/2019,14632)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Die Auslegung des Patentanspruchs ist stets geboten und darf auch dann nicht unterbleiben, wenn der Wortlaut des Anspruchs eindeutig zu sein scheint (vgl. BGH BGHZ 98, 12, 18 - Formstein; BGHZ 150, 149, 153 - Schneidmesser I; BGHZ 172, 108 - Informationsübermittlungsverfahren I; BGHZ 194, 107, Rn. 27 - Polymerschaum I).

    Weder darf der Patentanspruch - zur Vermeidung einer unzulässigen Erweiterung - nach Maßgabe des ursprünglich Offenbarten ausgelegt werden (BGHZ 194, 107, Rn. 28 - Polymerschaum I), noch darf umgekehrt sein Sinngehalt dadurch ermittelt werden, dass dem Wortlaut des Patentanspruchs abweichende Formulierungen der Anmeldung gegenübergestellt werden.

    Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGHZ 189, 330, Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; BGHZ 194, 107, Rn. 28 - Polymerschaum I).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Allerdings schließt der Grundsatz, dass bei Widersprüchen zwischen Anspruch und Beschreibung der Anspruch Vorrang genießt, weil dieser und nicht die Beschreibung den geschützten Gegenstand definiert und damit auch begrenzt (BGH BGHZ 189, 330, Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung), nicht aus, dass sich aus der Beschreibung und den Zeichnungen ein Verständnis des Patentanspruchs ergibt, das von demjenigen abweicht, das der bloße Wortlaut des Anspruchs vermittelt.

    Beschreibung offenbarten abweicht oder hinter diesem zurückbleibt (BGHZ 189, 330, Rn. 25 - Okklusionsvorrichtung; BGHZ 194, 107, Rn. 28 - Polymerschaum I).

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Begriffe in den Patentansprüchen sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift und Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Die Offenbarung mindestens eines gangbaren Wegs zur Ausführung der Erfindung reicht grundsätzlich aus (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol); dabei ist auf die Offenbarung im erteilten Patent - und zwar auf die Patentschrift im Ganzen, nicht auf die Patentansprüche allein - abzustellen (vgl. BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Dies setzt voraus, dass die Prioritätsunterlagen in ihrer Gesamtheit der Merkmale der durch den Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre deutlich und als zur Erfindung gehörend offenbaren (vgl. BGHZ 148, 383, 391 - Luftverteiler).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Die Offenbarung mindestens eines gangbaren Wegs zur Ausführung der Erfindung reicht grundsätzlich aus (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol); dabei ist auf die Offenbarung im erteilten Patent - und zwar auf die Patentschrift im Ganzen, nicht auf die Patentansprüche allein - abzustellen (vgl. BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Das Verständnis des Fachmanns wird sich dabei entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck dieses Merkmals orientieren (vgl. BGH GRUR 2001, 232 - Brieflocher, m. w. N.); es ist deshalb maßgeblich, was der angesprochene Fachmann - auch unter Einbeziehung seines Vorverständnisses (BGH GRUR 2008, 878 - Momentanpol II) - danach bei unbefangener Betrachtung den Patentansprüchen als Erfindungsgegenstand entnimmt.
  • BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95

    Patentfähigkeit eines Waschmittels

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Hieraus folgt, dass der in der prioritätsbeanspruchenden Anmeldung NK5 herausgelöst betrachtete Bereich mit der ausdrücklich benannten, einseitigen Bereichsgrenze von 0, 9 bar absolut als Unterbereich von der implizit vermittelten Bereichsangabe in der NK4 umfasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2015 - X ZR 112/13 - Teilreflektierende Folie; zum Offenbarungsgehalt bei numerischen Bereichsangaben: BGH GRUR 2000, 591 - Inkrustierungsinhibitoren; vgl. zur Offenbarungsreichweite bei einer Definition mittels Grenzwerten: BGHZ 118, 210ff - Chrom-Nickel-Legierung).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03

    Baumscheibenabdeckung

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Begriffe in den Patentansprüchen sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift und Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2006, 311 - Baumscheibenabdeckung; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
    Maßgeblich ist insoweit, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH GRUR 2008, 779, 782 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

  • BGH, 12.05.1992 - X ZB 11/90

    Grenzwertangaben eines Mengenbereichs von Komponenten einer Legierung -

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 15.09.2015 - X ZR 112/13

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Inanspruchnahme der

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51

    Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer

  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

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