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   BPatG, 07.02.2023 - 30 W (pat) 6/20   

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BPatG, 07.02.2023 - 30 W (pat) 6/20 (https://dejure.org/2023,10876)
BPatG, Entscheidung vom 07.02.2023 - 30 W (pat) 6/20 (https://dejure.org/2023,10876)
BPatG, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 30 W (pat) 6/20 (https://dejure.org/2023,10876)
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  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 07.02.2023 - 30 W (pat) 6/20
    Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR-RR 2009, 356 Rn. 65 - Éditions Albert René/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 DESPERADOS/ DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn. 16 - ZOOM).

    Von Warenunähnlichkeit kann allerdings nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH, GRUR 2001, 507 [508] - EVIAN/REVIAN; GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2012, 1145 Rn. 34 - Pelikan BGH GRUR 2014, 488 Rn. 12 DESPERADOS/ DESPERADO; GRUR 2015, 176 Rn. 16 - ZOOM).

    führenden Art und Weise unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2014, 488 Nr. 14 ff. - DESPERADOS/DESPERADO).

    Der Gesichtspunkt einer funktionellen Ergänzung darf nicht zur Vernachlässigung der weiteren Faktoren führen, die im Rahmen der Prüfung der Produktähnlichkeit relevant sein können (vgl. EuGH, GRUR Int 2009, 911 Rn. 45 - Waterford Wedgwood [WATERFORD STELLENBOSCH]; BGH, GRUR 2002, 626 [628] - IMS; GRUR 2014, 488 Rdnr. 16 - DESPERADOS/ DESPERADO m. w. N.; Ingerl/Rohnke, § 14 Rn. 734).

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 07.02.2023 - 30 W (pat) 6/20
    Nach der vorgenannten Entscheidung des BGH kann die im Löschungs(klage)verfahren entwickelte und in der Vergangenheit vom Bundespatentgericht als "erweiterte Minimallösung" bezeichnete Rechtsprechung, wonach die Benutzung für eine Spezialware auch für einen umfassenderen, nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtserhaltend wirkt (vgl. dazu BGH GRUR 2012, 64, 65 Nr. 10 - Maalox/Melox-GRY; BPatG 25 W (pat) 79/12 v. 22. Mai 2014 - Tebo/TOBI; 30 W (pat) 37/13 v. 21. Mai 2015 - CIRKALM/BIKALM; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O, § 26 Rdnr. 302 m. w. N.), in Kollisionsverfahren wie dem patentamtlichen Widerspruchsverfahren nicht mehr zur Anwendung kommen, da dies nach Auffassung des BGH zu einer nicht zu rechtfertigenden Bevorzugung des Inhabers einer Marke mit weit gefassten Oberbegriffen gegenüber demjenigen führt, der die Eintragung von Anfang an auf die sodann benutzte Ware beschränkt hat, und im Übrigen auch eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Rechtssicherheit bei der Prüfung, ob eine Kollisionslage vorliegt, bewirkt (vgl. BGH GRUR 2020, 871, Rn. 34 INJEKT/INJEX).

    einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für die Verwirklichung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG aus (vgl. BGH GRUR 2012, 64, Rdnr. 9 - Maalox/Melox-GRY).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich vom jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen auszugehen (vgl. z. B. BGH GRUR 2013, 833, Nr. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040, Nr. 25 - pjur/pure; GRUR 2012, 930, Nr. 22 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2012, 64, Nr. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729, Nr. 23 - MIXI).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die anderen Bestandteile für die angesprochenen Verkehrskreise weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (vgl. BGH GRUR 2012, 64, Nr. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729, Nr. 31 - MIXI; GRUR 2009, 1055, Nr. 23 - airdsl), so dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. EuGH GRUR 2016, 80, Nr. 37 - BGW/Scholz; GRUR 2007, 700, Nr. 42 - HABM/Shaker, GRUR Int. 2010, 129, Nr. 62 - Carbonell/La Espanola; GRUR 2010, 1098, Nr. 56 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB.

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 07.02.2023 - 30 W (pat) 6/20
    Zum gleichen Warenbereich gehören gemeinhin Waren, die in ihren Eigenschaften und ihrer Zweckbestimmung weitgehend übereinstimmen (vgl. BGH, GRUR 2013, 833, Rn. 61 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2014, 662 Rn. 12 - Probiotik; GRUR 2020, 870 Rn. 33 - INJEKT/INJEX; ferner Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 26 Rdnr. 305).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich vom jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen auszugehen (vgl. z. B. BGH GRUR 2013, 833, Nr. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040, Nr. 25 - pjur/pure; GRUR 2012, 930, Nr. 22 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2012, 64, Nr. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729, Nr. 23 - MIXI).

    Vielmehr ist nicht ausgeschlossen, dass ein oder mehrere Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens für den Gesamteindruck prägend sein und insoweit eine rechtlich relevante Verwechslungsgefahr begründen können (vgl. m. w. N. BGH GRUR 2013, 1239, Nr. 32 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; GRUR 2013, 833 Nr. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2009, 772, Nr. 57 - Augsburger Puppenkiste).

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