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   BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14   

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https://dejure.org/2014,7786
BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14 (https://dejure.org/2014,7786)
BPatG, Entscheidung vom 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14 (https://dejure.org/2014,7786)
BPatG, Entscheidung vom 07. April 2014 - 20 W (pat) 8/14 (https://dejure.org/2014,7786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Elektronisches Steuergerät

    § 34 Abs 3 PatG, § 34 Abs 4 PatG, § 47 Abs 1 PatG, § 79 Abs 3 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Fahrzeug-montiertes elektronisches Steuergerät" - zur Begründungspflicht der Prüfungsstelle - mangelnde Ausführbarkeit bei unsachgemäßer Übersetzung von Prioritätsunterlagen

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Fahrzeug-montiertes elektronisches Steuergerät" - zur Begründungspflicht der Prüfungsstelle - mangelnde Ausführbarkeit bei unsachgemäßer Übersetzung von Prioritätsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unklare Begriffe im Patentantrag? - Eine Patentschrift muss für einen Fachmann verständlich und anwendbar sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfstelle zur Begründung einer mangelhaften Patentanmeldung verpflichtet

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentbeschwerdeverfahren - "Fahrzeug-montiertes elektronisches Steuergerät" - zur Begründungspflicht der Prüfungsstelle - mangelnde Ausführbarkeit bei unsachgemäßer Übersetzung von Prioritätsunterlagen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 16.12.2013 - 15 W (pat) 33/08

    Batterieüberwachungsgerät - Patentbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Die Annahme der Prüfungsstelle, die Anmeldung weise einen Mangel gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG auf und sei damit unklar, genügt nicht der Begründungspflicht gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PatG (vgl. auch 15 W (pat) 33/08).

    Es handelt sich hierbei um eine Formvorschrift (vgl. 15 W (pat) 33/08), die ein Prüfungsverfahren überhaupt erst ermöglichen soll.

  • BPatG, 15.04.2009 - 20 W (pat) 71/04
    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Insbesondere liegt keine ausreichende Begründung vor, wenn ein Anspruchsmerkmal pauschal und ohne Begründung als "unklar" bezeichnet wird (Schulte/Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 47 Rn. 24 m. w. N., insbesondere auch auf die Entscheidungen des Senats v. 8. Juli 2009 - 20 W (pat) 17/05, v. 15. April 2009 - 20 W (pat) 71/04 und v. 6. Mai 2013 - 20 W (pat) 3/10).

    Der Zurückweisungsgrund der "Unklarheit" bzw. "fehlender Klarheit" ist im Patentgesetz nicht vorgesehen (vgl. 20 W (pat) 71/04, Beschluss vom 15. April 2009; 20 W (pat) 17/05, Beschluss vom 8. Juli 2009; 20 W (pat) 14/07, Beschluss vom 7. Mai 2012 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BPatG, 08.07.2009 - 20 W (pat) 17/05
    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Insbesondere liegt keine ausreichende Begründung vor, wenn ein Anspruchsmerkmal pauschal und ohne Begründung als "unklar" bezeichnet wird (Schulte/Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 47 Rn. 24 m. w. N., insbesondere auch auf die Entscheidungen des Senats v. 8. Juli 2009 - 20 W (pat) 17/05, v. 15. April 2009 - 20 W (pat) 71/04 und v. 6. Mai 2013 - 20 W (pat) 3/10).

    Der Zurückweisungsgrund der "Unklarheit" bzw. "fehlender Klarheit" ist im Patentgesetz nicht vorgesehen (vgl. 20 W (pat) 71/04, Beschluss vom 15. April 2009; 20 W (pat) 17/05, Beschluss vom 8. Juli 2009; 20 W (pat) 14/07, Beschluss vom 7. Mai 2012 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist nur dann gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Anmeldungsunterlagen in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - X ZR 1/09 - Dentalgerätesatz; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06 - Polymerisierbare Zementmischung; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07 - Klammernahtgerät).
  • BPatG, 07.05.2012 - 20 W (pat) 14/07
    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Der Zurückweisungsgrund der "Unklarheit" bzw. "fehlender Klarheit" ist im Patentgesetz nicht vorgesehen (vgl. 20 W (pat) 71/04, Beschluss vom 15. April 2009; 20 W (pat) 17/05, Beschluss vom 8. Juli 2009; 20 W (pat) 14/07, Beschluss vom 7. Mai 2012 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist nur dann gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Anmeldungsunterlagen in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - X ZR 1/09 - Dentalgerätesatz; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06 - Polymerisierbare Zementmischung; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07 - Klammernahtgerät).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist nur dann gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Anmeldungsunterlagen in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - X ZR 1/09 - Dentalgerätesatz; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06 - Polymerisierbare Zementmischung; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07 - Klammernahtgerät).
  • BPatG, 06.05.2013 - 20 W (pat) 3/10
    Auszug aus BPatG, 07.04.2014 - 20 W (pat) 8/14
    Insbesondere liegt keine ausreichende Begründung vor, wenn ein Anspruchsmerkmal pauschal und ohne Begründung als "unklar" bezeichnet wird (Schulte/Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 47 Rn. 24 m. w. N., insbesondere auch auf die Entscheidungen des Senats v. 8. Juli 2009 - 20 W (pat) 17/05, v. 15. April 2009 - 20 W (pat) 71/04 und v. 6. Mai 2013 - 20 W (pat) 3/10).
  • BPatG, 24.06.2015 - 15 W (pat) 9/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Polyurethanschaum" - zum Prüfungsverfahren -

    Ein Zurückweisungsgrund der "fehlenden Klarheit" sei im Patentgesetz nicht vorgesehen (so 20. Sen., Beschl. vom 7. April 2014 (20 W (pat) 8/14), BlfPMZ 2014, 299 - Elektronisches Steuergerät; 15. Sen., Beschl. vom 16. Dezember 2013 (15 W (pat) 33/08, Mitt.
  • BPatG, 29.10.2014 - 15 W (pat) 9/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Polyurethanschaum zur thermalen Isolation bei

    Ein Zurückweisungsgrund der "fehlenden Klarheit" sei im Patentgesetz nicht vorgesehen (20. Sen. v. 7. April 2014 (20 W (pat) 8/14), BlfPMZ 2014, 299 - Elektronisches Steuergerät; 15. Sen. v. 16. Dezember 2013 (15 W (pat) 33/08), Mitt.
  • BPatG, 18.12.2017 - 15 W (pat) 20/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Saug-Spül-Handgriff für ein endoskopisches

    Ein Zurückweisungsgrund des "unklaren Patentanspruchs" ist allerdings im Patentgesetz nicht vorgesehen, er kann insbesondere nicht aus § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG abgeleitet werden (vgl. BPatG 15 W (pat) 33/08 = GRUR 2014, 545 - Batterieüberwachungsgerät, BPatG 20 W (pat) 8/14 je m. w. N.).
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