Rechtsprechung
BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (9)
- BPatG, 05.02.1997 - 28 W (pat) 117/95
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Als Abkürzung für "biologisch" bezeichnet "bio" als Vorsilbe in Zusammensetzungen, dass die so bezeichneten Produkte natürlichen Ursprungs sind, aus biologischer Landwirtschaft stammen (vgl. BPatG 28 W (pat) 142/00 - Bio - PAVIS PROMA, Kliems) oder dass es sich um Erzeugnisse handelt, die auf der Grundlage möglichst naturnaher Produktionsmethoden und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Ökologie und des Umweltschutzes hergestellt sind (vgl. BPatG 28 W (pat) 117/95 - BIOLINE - PAVIS PROMA, CD-ROM).Die Kombination "bioline" bezeichnet daher eine auf Naturprodukte ausgerichtete Produktlinie und wird insbesondere im Lebensmittelbereich in neuester Zeit dazu verwendet, um auf Produkte hinzuweisen, die aus teilweise kontrolliertem biologischem Anbau stammen bzw. unter biologischen oder ökologischen Gesichtspunkten produziert und vertrieben werden (vgl. z. B. BPatG 28 W (pat) 117/95 - BIOLINE).
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01
NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BPatG, 15.03.2007 - 27 W (pat) 98/06
Topline
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "line" mit der allgemeinen Bedeutung "Linie, Reihe" (vgl. Leo Onlinlexikon der TU München unter dict.leo.org) bezeichnet im geschäftlichen Verkehr nach ständiger Rechtsprechung eine "Produkt- oder Sortimentslinie bzw. -serie (vgl. BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTONLINE; BPatGE 30, 227, 228 - LADYLINE; BPatGE 34, 11 - Glass-Line; sowie zahlreiche Zurückweisungen mit dem Bestandteil "line" unter PAVIS PROMA - CD-ROM, zuletzt 27 W (pat) 98/06 - Topline).
- BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93
"COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "line" mit der allgemeinen Bedeutung "Linie, Reihe" (vgl. Leo Onlinlexikon der TU München unter dict.leo.org) bezeichnet im geschäftlichen Verkehr nach ständiger Rechtsprechung eine "Produkt- oder Sortimentslinie bzw. -serie (vgl. BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTONLINE; BPatGE 30, 227, 228 - LADYLINE; BPatGE 34, 11 - Glass-Line; sowie zahlreiche Zurückweisungen mit dem Bestandteil "line" unter PAVIS PROMA - CD-ROM, zuletzt 27 W (pat) 98/06 - Topline). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BPatG, 16.05.2001 - 28 W (pat) 142/00
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Als Abkürzung für "biologisch" bezeichnet "bio" als Vorsilbe in Zusammensetzungen, dass die so bezeichneten Produkte natürlichen Ursprungs sind, aus biologischer Landwirtschaft stammen (vgl. BPatG 28 W (pat) 142/00 - Bio - PAVIS PROMA, Kliems) oder dass es sich um Erzeugnisse handelt, die auf der Grundlage möglichst naturnaher Produktionsmethoden und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Ökologie und des Umweltschutzes hergestellt sind (vgl. BPatG 28 W (pat) 117/95 - BIOLINE - PAVIS PROMA, CD-ROM). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01
"Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 07.05.2007 - 30 W (pat) 243/04
Verwechslungsgefahr kommt damit nur in Betracht, wenn in der angegriffenen Marke dem Wort "BIOLINE" eine selbständig kollisionsbegründende Bedeutung beigemessen werden kann und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (st. Rspr. des BGH, zuletzt MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz).
- BPatG, 16.04.2014 - 29 W (pat) 547/13
Markenbeschwerdeverfahren - "GOURMET BIO (Wort-Bild-Marke)/BioGourmet …
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von den Verfahren 27 W (pat) 23/11 - 2-entertain und 30 W (pat) 243/04 - bioline, in denen eine Verwechslungsgefahr wegen geringer, aber noch hinreichender grafischer Unterschiede verneint wurde. - BPatG, 23.06.2009 - 24 W (pat) 71/08 Dagegen würde man den Schutz einer solchen Marke unberechtigt ausdehnen, wenn man ihn darüber hinaus auch auf Zeichen erstreckt, in denen gerade nicht die beschreibende Angabe bzw. die beschreibende Angabe allein als betrieblicher Herkunftshinweis fungiert, sondern deren Kennzeichnungskraft auf einer Abwandlung der beschreibenden Angabe oder auf einem neben der beschreibenden Angabe enthaltenen weiteren kennzeichnungskräftigen Bestandteil basiert (…vgl. hierzu Hacker in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 132; BPatG, Beschl. v. 7. Mai 2007, 30 W (pat) 243/04 -BIOLINE/Bioline).
- BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 563/19 In Bildungen mit Substantiven drückt es "aus, dass jemand oder etwas mit Natürlichem, Naturgemäßen zu tun hat, mit der Natur in irgendeiner Weise in Beziehung steht" (Munzinger Online - Duden Wörterbücher, Stichwort: bio, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis; BPatG 30 W (pat) 243/04 - BioLine/Bioline).
- BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 50/10
Markenbeschwerdeverfahren "FRUTAQUELL/FRUCHTQUELL" - weder schriftbildliche noch …
Ihr Schutzbereich ist jedoch auf ein Minimum beschränkt, so dass schon geringe Abwandlungen oder Hinzufügungen aus dem Schutzumfang der Marke herausführen und eine Verwechslungsgefahr beseitigen (BPatG PAVIS PROMA Beschluss vom 31.03.2009, 24 W (pat) 79/07 - THERMARIVM/THERMARIUM; Beschluss vom 7.05.2007, 30 W (pat) 243/04 - BIOLINE/Bioline). - BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur …
Ist eine Marke eng an eine glatt beschreibende Angabe angenähert, oder ist sie in ihrem Wortelement sogar glatt beschreibend, so kann zwar schon eine vergleichsweise geringe Originalität in der graphischen Gestaltung die Verwechslungsgefahr ausschließen (vgl. BPatG vom 7.5.2007, 30 W (pat) 243/04 - Bioline). - BPatG, 11.02.2014 - 27 W (pat) 67/13
Markenbeschwerdeverfahren - "Ein EVENT EIN Partner/Event" - zur …
Jedoch ist der Schutzbereich einer solchen Marke auf ein Minimum zu beschränken, mit der Folge, dass schon geringe Abwandlungen oder Hinzufügungen aus dem Schutzumfang der Marke herausführen (st. Rspr., vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 202/99 - Dent-O-Care/Dent Care; 24 W pat) 79/07 - THERMARIUM/THERMARIUM; 29 W (pat) 16/09 - framewwwork/FRAMEWORKS; 30 W (pat) 243/04 - BIOLINE/Bioline; 32 W (pat) 23/00 - Clima Innova; 29 W (pat) 220/00 - T-INNOVA; BGH GRUR 2012, 1040 - pjur). - BPatG, 15.01.2014 - 26 W (pat) 50/12
Markenbeschwerdeverfahren - "net-m (Wort-Bild-Marke)/M"net" - …
Jedoch ist der Schutzbereich einer solchen Marke auf ein Minimum zu beschränken, mit der Folge, dass schon geringe Abwandlungen oder Hinzufügungen aus dem Schutzumfang der Marke herausführen (st. Rspr., vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 202/99 - Dent-O-Care/Dent Care; 24 W pat) 79/07 - THERMARIVM/THERMARIUM; 29 W (pat) 16/09 - fra-mewwwork/FRAMEWORKS; 30 W (pat) 243/04 - BIO-LINE/Bioline; 32 W (pat) 23/00 - Clima Innova; 29 W (pat) 220/00 - T-INNOVA; BGH GRUR 2012, 1040 - pjur). - BPatG, 26.09.2012 - 26 W (pat) 27/12
Markenbeschwerdeverfahren "Lipo Dermilax/Lipoderm" - keine Verwechslungsgefahr
Jedoch ist der Schutzbereich einer solchen Marke auf ein Minimum zu beschränken, mit der Folge, dass schon geringe Abwandlungen oder Hinzufügungen aus dem Schutzumfang der Marke herausführen (st. Rspr., vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 202/99 - Dent-O-Care/Dent Care; 24 W pat) 79/07 - THERMARIVMTHERMARIUM; 29 W (pat 16/09 - framewwwork/FRAMEWORKS; 30 W (pat) 243/04 - BIOLINE/Bioline). - BPatG, 15.01.2014 - 26 W (pat) 49/12
Markenbeschwerdeverfahren - "net-m (Wort-Bild-Marke)/M"net" - …
Jedoch ist der Schutzbereich einer solchen Marke auf ein Minimum zu beschränken, mit der Folge, dass schon geringe Abwandlungen oder Hinzufügungen aus dem Schutzumfang der Marke herausführen (st. Rspr., vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 202/99 - Dent-O-Care/Dent Care; 24 W pat) 79/07 - THERMARIVM/THERMARIUM; 29 W (pat) 16/09 - fra-mewwwork/FRAMEWORKS; 30 W (pat) 243/04 - BIO-LINE/Bioline; 32 W (pat) 23/00 - Clima Innova; 29 W (pat) 220/00 - T-INNOVA; BGH GRUR 2012, 1040 - pjur). - BPatG, 15.01.2014 - 26 W (pat) 52/12
Markenbeschwerdeverfahren - "net-m (Wort-Bild-Marke)/M"net" - …
Jedoch ist der Schutzbereich einer solchen Marke auf ein Minimum zu beschränken, mit der Folge, dass schon geringe Abwandlungen oder Hinzufügungen aus dem Schutzumfang der Marke herausführen (st. Rspr., vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 202/99 - Dent-O-Care/Dent Care; 24 W pat) 79/07 - THERMARIVM/THERMARIUM; 29 W (pat) 16/09 - fra-mewwwork/FRAMEWORKS; 30 W (pat) 243/04 - BIO-LINE/Bioline; 32 W (pat) 23/00 - Clima Innova; 29 W (pat) 220/00 - T-INNOVA; BGH GRUR 2012, 1040 - pjur). - BPatG, 15.01.2014 - 26 W (pat) 48/12
Markenbeschwerdeverfahren - "net-m (Wort-Bild-Marke)/M"net" - …
- BPatG, 03.07.2013 - 26 W (pat) 100/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Innova Dog Comfort (Wort-Bild-Marke)/INNOVA" - …
- BPatG, 15.01.2014 - 26 W (pat) 51/12
Markenbeschwerdeverfahren - "net-m (Wort-Bild-Marke)/M"net" - …
- BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 542/12
Markenbeschwerdeverfahren - "LADY SHAPE-UP ...JUST FOR WOMEN …