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   BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07   

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BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07 (https://dejure.org/2008,31451)
BPatG, Entscheidung vom 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07 (https://dejure.org/2008,31451)
BPatG, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 32 W (pat) 23/07 (https://dejure.org/2008,31451)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Angebote und Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

    Eine verbleibende begriffliche Unbestimmtheit steht der Verneinung des notwendigen Maßes an Unterscheidungskraft nicht entgegen, sofern der Verkehr - wie hier - die angemeldete Bezeichnung in Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen nicht als herkunftsmäßig unterscheidend auffasst (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Dass auf die phonetische Erscheinungsform, neben der schriftbildlichen, bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse mit abzustellen ist, folgt aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 2004, 674, 678, Nr. 99 - Postkantoor).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Eine verbleibende begriffliche Unbestimmtheit steht der Verneinung des notwendigen Maßes an Unterscheidungskraft nicht entgegen, sofern der Verkehr - wie hier - die angemeldete Bezeichnung in Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen nicht als herkunftsmäßig unterscheidend auffasst (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 - Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 - Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 07.05.2008 - 32 W (pat) 23/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Angebote und Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 12.08.1997 - 27 W (pat) 65/96
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Im Hinblick auf gängige und auch lexikalisch erfasste Begriffskombinationen mit dem Bezugwort "Aktionärs-" - wie "Aktionärskreis", "Aktionärsstruktur", "Aktionärstreffen", "Aktionärsgruppe", "Aktionärsversammlung", "Aktionärsbrief", "Aktionärsschützer/in" oder "Aktionärsvertreter/in" (vgl. DUDEN Online) - sowie angesichts des Umstands, dass der Verkehr mit einer Vielzahl von Foren zu unterschiedlichsten Themen konfrontiert wird, bei denen Zielgruppe, Gegenstand oder Thema des jeweiligen Forums schlagwortartig durch eine mit dem Begriff "Forum" gebildete Wortkombination herausgestellt wird, vermag die Auffassung der Beschwerdeführerin auch in keiner Hinsicht zu überzeugen, zumal die Kleinschreibung und die Ersetzung des Umlauts "ä" durch "ae" werbeüblich sind und die Erfassbarkeit der Bezeichnung überhaupt nicht beeinträchtigen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 08.01.2003, 29 W (pat) 171/01 - art; Beschluss vom 14.09.2005, 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse; Beschluss vom 12.11.2020, 30 W (pat) 509/19 - Metropolitan Aesthetics; Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training; Beschluss vom 03.05.2005, 27 W (pat) 299/04 - Fahrraeder).
  • BPatG, 25.01.2021 - 25 W (pat) 543/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Prot" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee); 29 W (pat) 501/18 - magnetoboard).
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 501/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAGNETOBOARD" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 9. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22
    Selbst wenn aber das inländische Publikum die Verfremdung durch den zusätzlichen Buchstaben "t" für ein bewusst eingesetztes Stilmittel der Werbung oder für ein Wortspiel halten sollte, reicht diese nicht aus, um von einer waren- und dienstleistungsbeschreibenden Sachangabe wegzuführen (vgl. BPatG 26 W (pat) 521/20 - FITAMIN; 25 W (pat) 543/19 - Das Prot; 29 W (pat) 501/18 - MAGNETOBOARD; 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training; 28 W (pat) 66/06 - Budha; 28 W (pat) 138/98 - Vita-Min).
  • BPatG, 08.12.2021 - 29 W (pat) 24/19
    Eine derart geringfügig veränderte und selbst eine grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 09. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
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