Rechtsprechung
BPatG, 07.05.2014 - 26 W (pat) 504/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "cookline" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Unterscheidungskraft der Marke "cookline" nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "cookline" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 26 W (pat) 504/13
Bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard). - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
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Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Markenregister zu Gunsten eines einzelnen Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (EuGH GRUR 2008, 608, 610, Nr. 59 - EUROHYPO). - EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG …
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Selbst identische inländische und ausländische Voreintragungen haben keinerlei verbindliche Bedeutung für spätere Anmeldungen der gleichen Marke (EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online.de u. ZVS; BGH GRUR 2010, 230 - SUPERgirl).
- EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM
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Im Übrigen ist gegenüber den vom Anmelder aufgeführten Voreintragungen auf die langjährige Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE), des BGH (GRUR 1996, 68 f. - Cotton Line; 1998, 394 - Active Line) und des BPatG (z. B. PAVIS PROMA 28 W (pat) 117/95 - BIOLINE; 25 W (pat) 34/05 - Danceline; 32 W (pat) 18/97 - Kitchenline) zu aus dem Begriff "line" und einer vorangestellten weiteren beschreibenden Angabe gebildeten Wortkombinationen zu verweisen, die in ständiger Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden sind. - BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
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Bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard). - BPatG, 06.02.2006 - 25 W (pat) 34/05
Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 26 W (pat) 504/13
Im Übrigen ist gegenüber den vom Anmelder aufgeführten Voreintragungen auf die langjährige Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE), des BGH (GRUR 1996, 68 f. - Cotton Line; 1998, 394 - Active Line) und des BPatG (z. B. PAVIS PROMA 28 W (pat) 117/95 - BIOLINE; 25 W (pat) 34/05 - Danceline; 32 W (pat) 18/97 - Kitchenline) zu aus dem Begriff "line" und einer vorangestellten weiteren beschreibenden Angabe gebildeten Wortkombinationen zu verweisen, die in ständiger Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden sind. - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
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Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehenden Bestimmung weist eine Marke auf, die geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die sie benutzt werden soll, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 26 W (pat) 504/13
Bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2009, 952 - DeutschlandCard). - BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93
"COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung
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Im Übrigen ist gegenüber den vom Anmelder aufgeführten Voreintragungen auf die langjährige Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE), des BGH (GRUR 1996, 68 f. - Cotton Line; 1998, 394 - Active Line) und des BPatG (z. B. PAVIS PROMA 28 W (pat) 117/95 - BIOLINE; 25 W (pat) 34/05 - Danceline; 32 W (pat) 18/97 - Kitchenline) zu aus dem Begriff "line" und einer vorangestellten weiteren beschreibenden Angabe gebildeten Wortkombinationen zu verweisen, die in ständiger Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden sind. - EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 26 W (pat) 504/13
Dass die Markenstelle zunächst die Bedeutung der einzelnen Wortbestandteile, aus denen die angemeldete Marke gebildet ist, ermittelt und im Beschluss dargelegt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (EuGH GRUR 2006, 229 - BioID; GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS). - BPatG, 05.02.1997 - 28 W (pat) 117/95
- EuGH, 12.01.2006 - C-173/04
Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
- BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13
Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen …