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   BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13   

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BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,25635)
BPatG, Entscheidung vom 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,25635)
BPatG, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 28 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,25635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "dreidimensionale Marke (Okkluder)" - zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderliche Form

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Marke "Klasse 10: Ärztliche Apparate und Instrumente, nämlich Okkluder und Stöpsel"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "dreidimensionale Marke (Okkluder)" - zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderliche Form

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "dreidimensionale Marke (Okkluder)" - zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderliche Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1208
  • GRUR-RR 2014, 491
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Der EuGH hat den Ausschlussgrund des Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL schon dann für gegeben erachtet, wenn die angemeldete Form in ihren wesentlichen Merkmalen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die für das Erreichen der fraglichen technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend ist (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II), und zwar selbst dann, wenn diese Wirkung auch durch andere Formen erreicht werden kann, die die gleiche oder eine andere technische Lösung nutzen (EuGH a. a. O. Rdnr. 53 ff. - Lego; a. a. O. Rdnr. 81 ff. - Philips; vgl. auch BGH a. a. O. Rdnr. 18 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

    Der Senat hat nicht über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, sondern auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs über einen Einzelfall entschieden (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Der EuGH hat den Ausschlussgrund des Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL schon dann für gegeben erachtet, wenn die angemeldete Form in ihren wesentlichen Merkmalen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die für das Erreichen der fraglichen technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend ist (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II), und zwar selbst dann, wenn diese Wirkung auch durch andere Formen erreicht werden kann, die die gleiche oder eine andere technische Lösung nutzen (EuGH a. a. O. Rdnr. 53 ff. - Lego; a. a. O. Rdnr. 81 ff. - Philips; vgl. auch BGH a. a. O. Rdnr. 18 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

    Der Senat hat nicht über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, sondern auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs über einen Einzelfall entschieden (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II).

  • BGH, 28.02.2013 - I ZB 56/11

    Schokoladenstäbchen II

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Durch die Vorlage von zwei Abbildungen, die das Zeichen zweidimensional in zwei verschiedenen Ansichten aus der Perspektive von oben und von der Seite wiedergeben, wird der beanspruchte Schutzgegenstand in seinen wesentlichen Merkmalen, insbesondere seiner Dreidimensionalität, hinreichend deutlich dargestellt (vgl. hierzu auch EuGH GRUR Int. 2010, 985 - Lego; BGH GRUR 2013, 929 Rdnr. 23 - Schokoladenstäbchen II; GRUR 2010, 138 Rdnr. 21 - ROCHER-Kugel; GRUR 2004, 505 - Rado-Uhr II).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 12/04

    Rasierer mit drei Scherköpfen

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Es handelt sich bei dieser Vorschrift, die Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL umsetzt, nicht um eine Frage der Markenfähigkeit, sondern um ein absolutes Schutzhindernis, bei dem die Schutzfähigkeit des Zeichens als Marke für die im Warenverzeichnis genannten Waren zur Beurteilung steht (BGH GRUR 2008, 510 Rdnr. 16 - Milchschnitte; GRUR 2006, 589 Rdnr. 15 - Rasierer mit drei Scherköpfen; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 3 Rdnr. 75, 96).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Es handelt sich bei dieser Vorschrift, die Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL umsetzt, nicht um eine Frage der Markenfähigkeit, sondern um ein absolutes Schutzhindernis, bei dem die Schutzfähigkeit des Zeichens als Marke für die im Warenverzeichnis genannten Waren zur Beurteilung steht (BGH GRUR 2008, 510 Rdnr. 16 - Milchschnitte; GRUR 2006, 589 Rdnr. 15 - Rasierer mit drei Scherköpfen; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 3 Rdnr. 75, 96).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Durch die Vorlage von zwei Abbildungen, die das Zeichen zweidimensional in zwei verschiedenen Ansichten aus der Perspektive von oben und von der Seite wiedergeben, wird der beanspruchte Schutzgegenstand in seinen wesentlichen Merkmalen, insbesondere seiner Dreidimensionalität, hinreichend deutlich dargestellt (vgl. hierzu auch EuGH GRUR Int. 2010, 985 - Lego; BGH GRUR 2013, 929 Rdnr. 23 - Schokoladenstäbchen II; GRUR 2010, 138 Rdnr. 21 - ROCHER-Kugel; GRUR 2004, 505 - Rado-Uhr II).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Zweck dieses Ausschlussgrundes ist es zu verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht letztlich ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt wird (EuGH a. a. O. Rdnr. 43 - Lego; GRUR 2002, 804 Rdnr. 78 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward u. Rado).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Zweck dieses Ausschlussgrundes ist es zu verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht letztlich ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt wird (EuGH a. a. O. Rdnr. 43 - Lego; GRUR 2002, 804 Rdnr. 78 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward u. Rado).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Für die Ermittlung, welche Merkmale wesentlich sind, kommt es auf die Verkehrsauffassung an (vgl. hierzu auch BPatG GRUR 2011, 68, 71 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
  • EuG, 12.11.2008 - T-270/06

    Lego Juris / OHMI - Mega Brands (Brique de Lego rouge) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Die zweite Frage, ob den ermittelten wesentlichen Merkmalen eine technische Funktion zukommt, ist objektiv, also unabhängig von der Verkehrsauffassung vorzunehmen (EuG MarkenR 2009, 75 Rdnr. 70 - Roter Lego-Stein; Ströbele/Hacker, a. a. O. § 3 Rdnr. 111).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 46/98

    "Rado-Uhr II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen, die Form der Ware

  • EuGH, 14.09.2010 - C-48/09

    Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

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