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   BPatG, 07.06.1991 - 3 Li 1/90 (EU)   

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BPatG, 07.06.1991 - 3 Li 1/90 (EU) (https://dejure.org/1991,16325)
BPatG, Entscheidung vom 07.06.1991 - 3 Li 1/90 (EU) (https://dejure.org/1991,16325)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juni 1991 - 3 Li 1/90 (EU) (https://dejure.org/1991,16325)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 31.08.2016 - 3 LiQ 1/16

    Isentress - Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren -

    Da verminderte Nebenwirkungen eines bestimmten Medikaments u. U. ein öffentliches Interesse an der weiteren Verfügbarkeit eines Arzneimittels begründen können (vgl. Benkard, a. a. O., § 24, Rn. 21 mit Hinweis auf BPatGE 32, 184, 192 f. = GRUR 94, 98, 101), wird dieser Gesichtspunkt auch umgekehrt gelten, wenn Patienten gezwungen wären, infolge des Verbots eines Medikaments zu einem anderen Arzneimittel mit möglicherweise neuen oder erhöhten Nebenwirkungen zu wechseln.

    Danach kann die Bedeutung der Gesundheit jedes Menschen für die Gesellschaft insgesamt wie für das Leben jedes einzelnen bei Arzneimitteln und insbesondere bei schweren Erkrankungen aus Gründen der medizinischen Versorgung ein öffentliches Interesse begründen, dass ein bestimmtes Arzneimittel den betroffenen Patienten weiterhin zur Verfügung steht (vgl. BPatG BlPMZ 1974, 319, LS2; BPatGE 32, 184, 191 unter Ziff. 3., insoweit gebilligt durch BGH GRUR 1996, 190, 193 unter Ziff. 3. - Polyferon).

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/92

    "Klinische Versuche"; Auslegung des Versuchsprivilegs; Begriff der Handlung zu

    Die Beklagte zu 4 wird ferner verurteilt, gegenüber dem Bundesgesundheitsamt zu erklären, daß sie auf Verwendung der Ergebnisse klinischer Versuche mit Wirkstoffen, wie sie vorstehend zu I. 1. bezeichnet sind, zur Begründung von Anträgen auf Zulassung von Arzneimitteln verzichtet und daß diese Erklärung Wirksamkeit für alle Zulassungsverfahren betreffend Arzneimittel mit dem zu I. 1. bezeichneten Wirkstoff hat, auch soweit es sich um über das Bundesgesundheitsamt zum Committee for Proprietary Medical Products (CPMP) gelangte Anträge auf europaweite Zulassung im CPMP-Verfahren handelt, wobei das Zulassungsverfahren für die Arzneimittel Polyferon 20/Polyferon 50 unter den Zulassungsnummern 8670.01.00 und 8670.02.00 des Bundesgesundheitsamtes nicht betroffen ist, soweit und solange sich die Beklagte zu 4 auf eine im Verfahren 3 Li 1/90 (EU) des Bundespatentgerichts oder im anschließenden Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erteilte Zwangslizenz berufen kann.

    IV. Das BerGer. hat die Bekl. zu 4 (Gemeinschuldnerin) verurteilt, gegenüber dem Bundesgesundheitsamt zu erklären, daß sie auf die Verwendung der Ergebnisse klinischer Versuche mit dem durch die Klagepatente geschützten Wirkstoff zur Begründung von Anträgen auf Zulassung von Arzneimitteln verzichte, wobei das Zulassungsverfahren für die Arzneimittel "Polyferon 20"/"Polyferon 50" nicht betroffen ist, soweit und solange sich die Bekl. zu 4 (Gemeinschuldnerin) auf eine im Verfahren 3 Li 1/90 (EU) des BPatG oder im anschließenden Berufungsverfahren vor dem BGH erteilte Zwangslizenz berufen kann.

  • BPatG, 21.11.2017 - 3 Li 1/16

    Zwangslizenz für AIDS-Medikament

    Der Senat geht daher, ähnlich wie bereits in seinem eine Zwangslizenz für das Arzneimittel "Polyferon" gewährenden Urteil vom 7. Juni 1991 (3 Li 1/90 (EU), BPatGE 32, 184, 199) von einem allgemeinen üblichen Rahmen von 2 bis 10 %, eher von 5 bis 10 % aus, der bei Pharmazeutika allerdings - wenn auch seltener - durchaus auch zwischen 5 bis 15 % liegen kann.
  • BPatG, 18.02.1992 - 3 ZA (pat) 30/91
    Der Antragsteller beantragt mit der Begründung, er habe ein berufliches Interesse, die Details des Zwangslizenzverfahrens kennenzulernen, weil er vor nahezu zwanzig Jahren in einer anderen Zwangslizenzsache die Beklagte vertreten habe und weil nunmehr erstmals in den vergangenen vierzig Jahren einer Zwangslizenzklage stattgegeben worden sei, Einsicht in die Akten des Verfahrens 3 Li 1/90 (EU).
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