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   BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99   

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https://dejure.org/2000,23495
BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99 (https://dejure.org/2000,23495)
BPatG, Entscheidung vom 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99 (https://dejure.org/2000,23495)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 26 W (pat) 144/99 (https://dejure.org/2000,23495)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99
    Eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt einer gedanklichen Verbindung besteht jedenfalls dann, wenn die Marken in einem Bestandteil übereinstimmen oder zumindest einen wesensgleichen Bestandteil aufweisen und der Verkehr auf Grund besonderer, weiterer Umstände annimmt, bei dem übereinstimmenden Markenteil handele es sich um den Stammbestandteil einer Markenserie der Widersprechenden und deshalb auch weitere Marken mit diesem Bestandteil als solche der Widersprechenden ansieht (BGH aaO - Innovadiclophlont - unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon).
  • BPatG, 03.07.1996 - 26 W (pat) 174/94
    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99
    Als positive Umstände, die für den Verkehr eine gedankliche Verbindung der Marken nahelegen können, kommen insoweit insbesondere die Verwendung der älteren Marke als Firmenkennzeichnung (BGH GRUR 1969, 357, 359 - Sihl) sowie die Art der abweichenden Markenbestandteile (BPatGE 32, 75, 78 - Probiox/BIOX; BPatG GRUR 1997, 287, 289 f. - INTECTA/tecta) in Betracht.
  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99
    Als positive Umstände, die für den Verkehr eine gedankliche Verbindung der Marken nahelegen können, kommen insoweit insbesondere die Verwendung der älteren Marke als Firmenkennzeichnung (BGH GRUR 1969, 357, 359 - Sihl) sowie die Art der abweichenden Markenbestandteile (BPatGE 32, 75, 78 - Probiox/BIOX; BPatG GRUR 1997, 287, 289 f. - INTECTA/tecta) in Betracht.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99
    Die Gefahr einer gedanklichen Verbindung besteht zwar nicht schon bei jeder gedanklichen Assoziation, bei der das eine Zeichen die Erinnerung an ein anderes wachruft (EuGH GRUR 1998, 387, 389 ff - Sabèl/Puma).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 26 W (pat) 144/99
    Die schriftbildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit der Marken ist auch unter Berücksichtigung der mindestens durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke und des Einsatzes beider Marken für teils gleiche, teils überdurchschnittlich ähnliche Waren ihrem maßgeblichen Gesamteindruck nach (BGH MarkenR 2000, 20, 21 - RAUSCH/ELFI RAUCH) nicht so groß, daß eine unmittelbare Verwechslungsgefahr der Marken festgestellt werden könnte.
  • BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 341/03
    Zur Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke hat zwar der Senat in früheren Entscheidungen festgestellt, dass eine gewisse ursprüngliche Kennzeichnungsschwäche von "Vario" durch langjährige und intensive Benutzung überwunden werden kann und dann von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen sei (vgl. BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 035/99 und 26 W (pat) 144/99).
  • BPatG, 21.03.2001 - 26 W (pat) 181/99
    Anders jedoch als in den Fällen "VarioLine" (26 W (pat) 35/99) und "Vario Vital" (26 W (pat) 144/99) legt die Art der Bildung der jüngeren Marke sowohl mit einem vorangestellten als auch einem nachgestellten Wortelement im vorliegenden Fall die Annahme einer gedanklichen Verbindung nicht nahe.
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