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   BPatG, 07.06.2000 - 28 W (pat) 131/99   

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BPatG, 07.06.2000 - 28 W (pat) 131/99 (https://dejure.org/2000,25755)
BPatG, Entscheidung vom 07.06.2000 - 28 W (pat) 131/99 (https://dejure.org/2000,25755)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 28 W (pat) 131/99 (https://dejure.org/2000,25755)
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  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 28 W (pat) 131/99
    Für den Fall der sog. weiteren Verwechslungsgefahr genügt es vielmehr, daß der Bestandteil "Del Monte" gleichzeitig Firmenname der Widersprechenden ist (vgl. BGH MarkenR 2000, 134 ARD 1).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 28 W (pat) 131/99
    Allerdings kann eine (unmittelbare) Verwechslungsgefahr "dem Gesamteindruck nach" ausnahmsweise auch gegeben sein, wenn die Vergleichszeichen nur in einem Bestandteil übereinstimmen, sofern dieser den Gesamteindruck der jeweiligen Gesamtkennzeichnung prägt oder zumindest wesentlich bestimmt; das bedeutet aber umgekehrt, daß die anderen Zeichenteile für den Gesamteindruck vernachlässigbar zurücktreten müssen, was nur in Betracht kommt, wenn der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens nicht durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, sondern von einem Element allein geprägt wird, wobei eine bloße Mitprägung nicht ausreicht (vgl. BGH MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 28 W (pat) 131/99
    Nach Auffassung des Senats besteht indes die Gefahr, daß die Marken im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, auch wenn unter diese Formulierung des Gesetzes nicht jede wie auch immer geartete gedankliche Assoziation fällt (vgl EuGH GRUR 1998, 387 Springende Raubkatze), sondern primär die zum bisherigen Warenzeichenrecht entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Verwechslungsfahr und zur Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne Eingang in das neue Recht finden sollen.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 07.06.2000 - 28 W (pat) 131/99
    Zwar wird im angemeldeten Zeichen diese Wortfolge graphisch herausgestellt, jedoch nicht in einem solchen Maße, daß dahinter der weitere Bestandteil "Castell" sowie das graphische Element völlig untergingen, zumal sich diese sinnfällig ergänzen und vom Verkehr schon deshalb mitbeachtet werden (vgl. BGH MarkenR 1999, 57 Lions).
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