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   BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05   

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https://dejure.org/2006,33929
BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05 (https://dejure.org/2006,33929)
BPatG, Entscheidung vom 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05 (https://dejure.org/2006,33929)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 26 W (pat) 142/05 (https://dejure.org/2006,33929)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05
    Dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (st. Rspr. des EuGH vgl. GRUR 2002, 804, 809 - Philips; GRUR 2004, 674, 677 - Postkantoor).

    Die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne eine ungewöhnliche Veränderung, insbesondere syntaktischer oder semantischer Art, vermag daher die Schutzfähigkeit einer Marke nicht zu begründen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/ Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO; GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05
    Dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (st. Rspr. des EuGH vgl. GRUR 2002, 804, 809 - Philips; GRUR 2004, 674, 677 - Postkantoor).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/ Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO; GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 07.06.2006 - 26 W (pat) 142/05
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BPatG, 21.05.2014 - 27 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Made im Saarland" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Würden Waren und Dienstleistungen in Verbindung mit dem angemeldeten Zeichen angeboten, würden die angesprochenen Verbraucher in der Wortfolge einen Hinweis auf den geografischen Themen- oder Herkunftsbereich, nicht aber auf eine bestimmte betriebliche Ursprungsidentität erblicken (vgl. BPatG 26 W (pat) 142/05 - Brandenburg Classic; 29 W (pat) 134/04 - Rockland Sachsenanhalt; 28 W (pat) 1/06 - absolut bayrisch; 26 W (pat) 39/07 - Energie Südhessen; 29 W (pat) 118/06 - Zusammen sind wir Thüringen; 27 W (pat) 245/09 - Westfalen Sound; 29 W (pat) 43/11 - Der überraschende Teil Bayerns; 27 W (pat) 541/11 -heimat LIVE Ostfriesland; 29 W (pat) 6/12 - garantiert Allgäuecht), zumal es sich bei "Made in/im ..." um ein äußerst verbreitetes sprachliches Mittel zur Angabe der geografischen Herkunft von Produkten, Ideen, Projekten usw. handle, wie die beigefügten Beispiele zeigten (vgl. Anl. E1 - E20).
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