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   BPatG, 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06   

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https://dejure.org/2010,29850
BPatG, 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06 (https://dejure.org/2010,29850)
BPatG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06 (https://dejure.org/2010,29850)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 21 W (pat) 314/06 (https://dejure.org/2010,29850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 PatG, § 20 Abs 1 Nr 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 3 PatG, § 59 PatG, § 61 PatG
    Patenteinspruchsverfahren - "Feuerlöschanlage" - auf widerrechtliche Entnahme gestützter Einspruch - Patent wegen Verzicht aufgrund des Vorwurfs der widerrechtlichen Entnahme erloschen - zur Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden für einen ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - "Feuerlöschanlage" - auf widerrechtliche Entnahme gestützter Einspruch - Patent wegen Verzicht aufgrund des Vorwurfs der widerrechtlichen Entnahme erloschen - zur Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden für einen ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - "Feuerlöschanlage" - auf widerrechtliche Entnahme gestützter Einspruch - Patent wegen Verzicht aufgrund des Vorwurfs der widerrechtlichen Entnahme erloschen - zur Begründung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06
    Da die Einspruchsfrist im vorliegenden Verfahren nach dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und der Einspruch vor dem 1. Juli 2006 erhoben worden ist, ist das Bundespatentgericht für die Entscheidung gemäß § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in der bis einschließlich 30. Juni 2006 gültigen Fassung weiterhin zuständig (vgl. BGH GRUR 2007, 862 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2007, 449 f. - Rundsteckverbinder).
  • BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 330/05
    Auszug aus BPatG, 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06
    Der Einspruchsgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG hat die Frage der Zuordnung der Erfindung sowie die Anmeldung durch einen Nichtberechtigten zum Gegenstand und dient anders als die Einspruchsgründe des § 21 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 PatG ausschließlich dem Interesse des Verletzten, der allein einspruchsberechtigt ist, und nicht - wie die übrigen Einspruchsgründe - der im Allgemeininteresse liegenden Klärung der Frage, ob die Erfindung schutzwürdig ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 28. April 2009, 6 W (pat) 330/05 - Kugelgelenk, vollständig veröffentlicht in juris Das Rechtsportal m. w. N.).
  • BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96

    "Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents

    Auszug aus BPatG, 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06
    Nach Erlöschen des Patents ist demzufolge für eine Fortführung des Einspruchsverfahrens das Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses des Einsprechenden nötig (vgl. BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BPatGE 51, 128 ff.).
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Auszug aus BPatG, 07.07.2010 - 21 W (pat) 314/06
    Nach Erlöschen des Patents ist demzufolge für eine Fortführung des Einspruchsverfahrens das Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses des Einsprechenden nötig (vgl. BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BPatGE 51, 128 ff.).
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