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   BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11   

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https://dejure.org/2011,58437
BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11 (https://dejure.org/2011,58437)
BPatG, Entscheidung vom 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11 (https://dejure.org/2011,58437)
BPatG, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 24 W (pat) 13/11 (https://dejure.org/2011,58437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung - Beanstandungsbescheid der Markenstelle bietet der Antragstellerin einen konkreten Erkenntnisgewinn - berechtigtes Interesse an Akteneinsicht - zur Kostenauferlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Einsicht in eine patentamtliche Akte nach Zurücknahme der Markenanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung - Beanstandungsbescheid der Markenstelle bietet der Antragstellerin einen konkreten Erkenntnisgewinn - berechtigtes Interesse an Akteneinsicht - zur Kostenauferlegung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HOT" - Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung - Beanstandungsbescheid der Markenstelle bietet der Antragstellerin einen konkreten Erkenntnisgewinn - berechtigtes Interesse an Akteneinsicht - zur Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04

    Akteneinsicht im Markenrecht umfasst auch zurückgewiesene oder -genommene Marken

    Auszug aus BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11
    Unter Akten von Anmeldungen von Marken i. S. d. Vorschrift sind nicht nur Akten noch anhängiger - existenter - Markenanmeldungen zu verstehen, sondern ebenfalls die Akten zurückgewiesener sowie auch zurückgenommener Anmeldungen (vgl. BPatGE 23, 166, 169 f.; BPatG GRUR 2006, 614, 615 "Akteneinsicht Markenanmeldung", bestätigt durch BGH BlPMZ 2007, 322 f. "MOON").

    Denn das Erfordernis eines berechtigten Interesses begrenzt die Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen nicht auf Fälle, in denen gerade aus der betreffenden Markenanmeldung Rechte gegenüber dem Antragsteller geltend gemacht werden, was bei zurückgenommenen Markenanmeldungen ohnehin kaum vorkommen dürfte (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 24 W (pat) 89/07, weiter BPatG GRUR 2006, 614, 615 f. "Akteneinsicht Markenanmeldung").

  • BPatG, 22.01.2008 - 24 W (pat) 89/07
    Auszug aus BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11
    Denn das Erfordernis eines berechtigten Interesses begrenzt die Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen nicht auf Fälle, in denen gerade aus der betreffenden Markenanmeldung Rechte gegenüber dem Antragsteller geltend gemacht werden, was bei zurückgenommenen Markenanmeldungen ohnehin kaum vorkommen dürfte (vgl. zuletzt BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 24 W (pat) 89/07, weiter BPatG GRUR 2006, 614, 615 f. "Akteneinsicht Markenanmeldung").
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11
    Auch ist das berechtigte Interesse grundsätzlich nicht durch den Gegenstand desjenigen Verfahrens begrenzt, in dessen Akten Einsicht begehrt wird (vgl. BGH GRUR 1994, 104 "Akteneinsicht XIII"; BPatGE 30, 139, 141).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 5 U 111/10

    Haftet GmbH für Zeugenaussage des Geschäftsführers?

    Auszug aus BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11
    Aus dem Schriftsatz vom 17. Januar 2011 der Berufungsklägerin in dem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit dem Aktenzeichen 5 U 111/10, von dem die Antragsgegnerin eine Kopie zu den hiesigen Gerichtsakten gereicht hat, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 10.04.2007 - I ZB 15/06

    MOON

    Auszug aus BPatG, 07.07.2011 - 24 W (pat) 13/11
    Unter Akten von Anmeldungen von Marken i. S. d. Vorschrift sind nicht nur Akten noch anhängiger - existenter - Markenanmeldungen zu verstehen, sondern ebenfalls die Akten zurückgewiesener sowie auch zurückgenommener Anmeldungen (vgl. BPatGE 23, 166, 169 f.; BPatG GRUR 2006, 614, 615 "Akteneinsicht Markenanmeldung", bestätigt durch BGH BlPMZ 2007, 322 f. "MOON").
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