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   BPatG, 07.08.2000 - 30 W (pat) 301/99   

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BPatG, 07.08.2000 - 30 W (pat) 301/99 (https://dejure.org/2000,30432)
BPatG, Entscheidung vom 07.08.2000 - 30 W (pat) 301/99 (https://dejure.org/2000,30432)
BPatG, Entscheidung vom 07. August 2000 - 30 W (pat) 301/99 (https://dejure.org/2000,30432)
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  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 07.08.2000 - 30 W (pat) 301/99
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeitder Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB EuGH MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - HONKA).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 07.08.2000 - 30 W (pat) 301/99
    Das Markenrecht kennt keinen Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens, wobei eine Markenanmeldung selbst in Kenntnis der Vorbenutzung des Zeichens durch einen Dritten nicht ohne weiteres als unlauter anzusehen ist (vgl BGH GRUR 1998, 412 - ANALGIN).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 07.08.2000 - 30 W (pat) 301/99
    Wegen der klanglichen Identität der Markenwörter besteht Verwechslungsgefahr, so daß die weitere Frage einer schriftbildlichen Verwechslungsgefahr dahingestellt bleiben kann (vgl BGH MarkenR 1999, 57, 59 - LIONS).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 07.08.2000 - 30 W (pat) 301/99
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeitder Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB EuGH MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - HONKA).
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