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   BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12   

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BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12 (https://dejure.org/2012,22416)
BPatG, Entscheidung vom 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12 (https://dejure.org/2012,22416)
BPatG, Entscheidung vom 07. August 2012 - 27 W (pat) 29/12 (https://dejure.org/2012,22416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "OKERPIRAT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine übliche Bezeichnung - kein Freizeichen - keine Gattungsbezeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Löschung der eingetragenen Marke "OKERPIRAT" für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Bekleidung, Schuhwaren, Kopfbedeckungen und Beherbergungsdienste

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "OKERPIRAT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine übliche Bezeichnung - kein Freizeichen - keine Gattungsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen (typisierten) Verbraucherkreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Tz. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn die Marken aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, die wegen einer entsprechenden Verwendung stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die im Eintragungszeitpunkt aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen an; jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der betreffenden Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676 [Nr. 56] - Postkantoor).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen (typisierten) Verbraucherkreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Tz. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn die Marken aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, die wegen einer entsprechenden Verwendung stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist davon auszugehen, dass das Publikum ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2003, 58, 60 Tz. 24 - Companyline; BGH GRUR 2012, 270, 271 - Link economy).

  • BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 33/11

    smartbook - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "smartbook" -

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Dagegen liegt den im vorliegenden Fall einschlägigen Löschungsgründen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 MarkenG "nur" ein spezifisches Mitbewerberinteresse an der freien Verwendbarkeit des Zeichens zugrunde (vgl. BPatG, Beschl. v. 16. Februar 2012 - 30 W (pat) 33/11, BeckRS 2012, 14404 - Smartbook).

    Als objektive und auch nachvollziehbare Entscheidungshilfe bietet sich vielmehr die Kontrollfrage an, ob und inwieweit eine Monopolisierung der Marke mit dem maßgeblichen Allgemeininteresse in Einklang zu bringen war, das den entscheidenden Auslegungsmaßstab des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG darstellt (vgl. BPatG, Beschl. v. 16. Februar 2012 - 30 W (pat) 33/11, BeckRS 2012, 14404 - smartbock; Hacker GRUR 2001, 630, 634 f.).

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Die Bedeutung des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG erschöpft sich nämlich darin, allgemein sprachgebräuchliche oder verkehrsübliche Bezeichnungen für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen von der Eintragung auszuschließen (BGH GRUR 1999, 365 - House of Blues; GRUR 1998, 412, 413 - Analgin).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Dabei handelt es sich zum einen um ursprünglich unterscheidungskräftige Freizeichen und zum anderen - insofern überschneiden sich die Anwendungsbereiche der Nummern 1, 2 und 3 des § 8 Abs. 2 MarkenG - um Gattungsbezeichnungen (vgl. BGH GRUR 1998, 465, 468 - Bonus).
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dschungel" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Dass Veranstaltungen ein bestimmtes Motto aufgreifen, führt weder zu einem Mangel an Unterscheidungskraft noch zu einem Freihaltungsbedürfnis, da sonst alle Wörter bzw. solche, die Dekorationselemente benennen, insoweit als beschreibend angesehen werden müssten (BPatG, Beschl. v. 22. Mai 2012 -27 W (pat) 503/11, BeckRS 2012, 15409 - Dschungel).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Auch hier wäre ein Waren- und Dienstleistungsbezug erforderlich (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, Tz. 26, 28 - Bravo).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Dabei ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 Tz. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Eine derart analysierende Betrachtungsweise im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens ist jedoch unzulässig, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung ergibt (vgl. BGH GRUR 2001, 162, 163 - Rational Software Corporation).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12
    Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen (typisierten) Verbraucherkreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Tz. 86 -Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy) oder wenn die Marken aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, die wegen einer entsprechenden Verwendung stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

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