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   BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16   

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BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16 (https://dejure.org/2017,32136)
BPatG, Entscheidung vom 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16 (https://dejure.org/2017,32136)
BPatG, Entscheidung vom 07. August 2017 - 26 W (pat) 570/16 (https://dejure.org/2017,32136)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    Die Bestimmung verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die eines oder mehrere Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen anbieten, frei verwendet werden können (vgl. EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 37 - 1000; GRUR 1999, 723 Rdnr. 25 - Chiemsee; BGH GRUR 2017, 186 Rdnr. 38 - Stadtwerke Bremen; BGHZ 167, 278 Rdnr. 35 - FUSSBALL WM 2006).

    aa) Die hier verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen richten sich sowohl an den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 - Chiemsee) als auch an Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene sowie die Fachverkehrskreise im Energiebereich.

    Für die Annahme einer zukünftig beschreibenden Angabe bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 53 - PRANAHAUS; GRUR 2004, 674 Rdnr. 56 - Postkantoor; GRUR 1999, 723 Rdnr. 31, 37 - Chiemsee; BGH a. a. O. Rdnr. 43 - Stadtwerke Bremen).

    (1) Die am 14. April 1997 registrierte Marke "badengas" (397 05 301) stammt aus der Zeit vor der Veröffentlichung des "Chiemsee"-Urteils des EuGH vom 4. Mai 1999 (GRUR 1999, 723), das Grundsätze aufgestellt hat, die wesentlich von der früheren deutschen Rechtsprechung abweichen.

  • BPatG, 16.07.2013 - 33 W (pat) 38/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Schwabenstrom" - keine

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    (1) Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht um eine grammatikalisch ungewöhnliche Wortverbindung, sondern diese Verknüpfung einer geografischen Bezeichnung mit einem Substantiv entspricht den grammatikalischen Regeln der deutschen Sprache, wie die Beispiele "Frankenwein", "Bayernmilch", "Schwabenkinder", "Elbfischer", "Rheinbrücke", "Schwabenstrom" (BPatG 33 W (pat) 38/12), "Schwabengas" (BPatG 26 W (pat) 156/01), "Schwabenwasser" (BPatG 26 W (pat) 153/01) und "niederrheinStrom" (BPatG 26 W (pat) 549/11) zeigen.

    Damit stellte die regionale Herkunft eines Anbieters, der Gas verteilt, spätestens im Jahre 2006 einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor dar, der mit einem Bedürfnis der Allgemeinheit einhergeht, Zeichen freizuhalten, die geeignet sind, auf derartige Faktoren hinzuweisen (vgl. BPatG 33 W (pat) 38/12 - Schwabenstrom).

  • BPatG, 16.10.1973 - 26 W (pat) 114/72
    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    Die "Delme" sei eher ein langer Bach als ein die Region prägender Fluss, der außerhalb der Region unbekannt sei (vgl. BPatG 26 W (pat) 114/72 - Apia) und in dessen Einzugsgebiet kein Gas gefördert werde.

    Deshalb ist auch die von der Anmelderin angeführte Entscheidung des BPatG vom 16. Oktober 1973 (BPatGE 15, 214 = 26 W (pat) 114/72 - Apia) überholt und unmaßgeblich.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    Denn ein Zeichen kann bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT).

    (3) Im Beschluss des BPatG vom 29. Juni 2005 zu "Berlinwasser" (29 W (pat) 106/03) bejaht das BPatG entgegen der EuGH-Entscheidung zu "DOUBLEMINT" (GRUR 2004, 146 Rdnr. 32) die Schutzfähigkeit wegen des Vorliegens mehrerer beschreibender Bedeutungen.

  • BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 541/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft - zu den

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    Eine durch sie etwaig entstandene Kennzeichnungsgewohnheit auf dem Energiemarkt ist durch die Rechtsprechungsänderung hinfällig geworden (vgl. BPatG 26 W (pat) 541/16 - Schwaben Bräu).
  • BPatG, 30.04.2014 - 26 W (pat) 517/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "LAUCALA (IR-Marke)" - geographische Herkunftsangabe

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    (2) Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Eignung der Angabe "DelmeGas" zur Beschreibung der geographischen Herkunft der zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen ist der Umstand, dass die Anmelderin bereits als Gasanbieterin in der Delmeregion tätig ist (vgl. BPatG 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; 26 W (pat) 517/13 - Laucala).
  • BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grevensteiner" - geographische Herkunftsangabe -

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    (2) Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Eignung der Angabe "DelmeGas" zur Beschreibung der geographischen Herkunft der zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen ist der Umstand, dass die Anmelderin bereits als Gasanbieterin in der Delmeregion tätig ist (vgl. BPatG 25 W (pat) 549/14 - Grevensteiner; 26 W (pat) 517/13 - Laucala).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    Für die Annahme einer zukünftig beschreibenden Angabe bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 53 - PRANAHAUS; GRUR 2004, 674 Rdnr. 56 - Postkantoor; GRUR 1999, 723 Rdnr. 31, 37 - Chiemsee; BGH a. a. O. Rdnr. 43 - Stadtwerke Bremen).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    Niemand kann sich jedoch auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rdnr. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und SCHWABENPOST).
  • BPatG, 30.11.2005 - 26 W (pat) 209/04
    Auszug aus BPatG, 07.08.2017 - 26 W (pat) 570/16
    (2.3) Eine rechtlich und tatsächlich bestehende Monopollage der Anmelderin vermag zwar der Annahme eines Freihaltebedürfnisses entgegenstehen (BPatG 26 W (pat) 209/04 - Warburger-Quelle; BPatGE 34, 154, 158 = GRUR 1994, 627 - ERDINGER), aber zu einer rechtlich abgesicherten Monopolstellung hat die Anmelderin nichts vorgetragen.
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 106/03
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BPatG, 19.04.2016 - 24 W (pat) 23/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PreisRoboter" - keine

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

  • BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 550/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "GoldHouSe24" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • BPatG, 04.07.2012 - 26 W (pat) 549/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "niederrheinStrom" - Freihaltungsbedürfnis -

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

  • BPatG, 11.06.2013 - 27 W (pat) 95/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "FrancoMusiques" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 153/01
  • BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 156/01
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BPatG, 20.05.2021 - 30 W (pat) 9/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Alster Wagyus (Wort-Bildmarke)" -

    Die angemeldete Bezeichnung Alster Wagyus erschöpft sich damit in Bezug auf die Waren in einer unmittelbar beschreibenden Angabe zur Art und Herkunft der Waren bzw. Gegenstand und Ort der Erbringung der beanspruchten Dienstleistungen, die zur unmittelbaren Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen hinsichtlich Gegenstand und geografischer Herkunft oder Bestimmung geeignet ist (vgl. dazu auch BPatG 26 W (pat) 570/16 vom 07. August 2017 - DelmeGas).

    Soweit die Anmelderin auf ihrer Auffassung nach vergleichbare Voreintragungen verweist, ist ungeachtet des Umstands, dass in der Rechtsprechung Begriffskombinationen mit Flussnamen, die in ihrer Gesamtheit zur unmittelbaren Beschreibung der jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen hinsichtlich Gegenstand und geografischer Herkunft oder Bestimmung geeignet sind, wiederholt als nicht schutzfähig erachtet wurden (vgl. 33 W (pat) 266/03 v. 20. Februar 2006 - Alster Kids, BeckRS 2007, 13523 sowie ferner BPatG 26 W (pat) 570/16 vom 07. August 2017 - DelmeGas; 28 W (pat) 523/17 vom 18. Januar 2018 - LÜNEGAS; 26 W (pat) 14/06 vom 14. Februar 2007 - Bodensee Massivhaus, alle Entscheidungen veröffentlicht auf PAVIS PROMA sowie der Internetseite des BPatG), darauf hinzuweisen, dass in rechtlicher Hinsicht selbst identische oder vergleichbare Voreintragungen keine Bindungswirkung entfalten (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Nr. 18 - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 Nr. 8 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).

  • BPatG, 18.01.2018 - 28 W (pat) 523/17

    Anspruch auf Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt

    Damit stellt die regionale Herkunft eines Unternehmens, das Gas verteilt oder erzeugt, einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor dar, der mit dem Bedürfnis der Allgemeinheit einhergeht, Zeichen freizuhalten, die geeignet sind, auf derartige Umstände hinzuweisen (vgl. BPatG, Beschluss vom 7. August 2017, 26 W (pat) 570/16 - DelmeGas).
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