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   BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13 (EP)   

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https://dejure.org/2015,40342
BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13 (EP) (https://dejure.org/2015,40342)
BPatG, Entscheidung vom 07.10.2015 - 5 Ni 27/13 (EP) (https://dejure.org/2015,40342)
BPatG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 5 Ni 27/13 (EP) (https://dejure.org/2015,40342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine teilweise Nichtigerklärung eines Patents über einen Umleitungsserver; Anspruch auf Geltendmachung des Prioritätsrechts einer vorangegangenen Gebrauchsmusteranmeldung gegenüber der Anmeldung eines europäischen Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Es ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 19 ff. - Kommunikationskanal).

    Im Übrigen hat weder die Klägerin dargelegt noch ist dies für den Senat anderweitig ersichtlich, dass für den Fachmann die aufgenommenen Merkmale für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg nicht förderlich sind und nur zusammen mit nicht aufgenommenen Merkmalen einen sinnvollen Beitrag zur Erfindung leisten (vgl. BGH, GRUR 2014, 542 Rn. 23 - Kommunikationskanal).

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Es ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 110, 123 [125] = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; BGH, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGHZ 194, 107 Rn. 52 = GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Mit Rücksicht darauf, dass Begriffe in einer Patentbeschreibung abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch benutzt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube), ist letztlich aber.
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 110, 123 [125] = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; BGH, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGHZ 194, 107 Rn. 52 = GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 11.11.2008 - X ZR 51/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren und eine Vorrichtung zur

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Die auf die Patentansprüche 1 bzw. 15 unmittelbar oder mittelbar zurückbezogenen Unteransprüche teilen das Schicksal der zuvor abgehandelten Patentansprüche, weil sie nicht mehr als handwerkliche Lehren zum technischen Handeln darstellen (vgl. BGH, Urteil X ZR 51/04 vom 11. November 2008) und damit nichts eigenständig Patentfähiges enthalten.
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 110, 123 [125] = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; BGH, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGHZ 194, 107 Rn. 52 = GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Das technische Problem ist aus dem zu entwickeln, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08 - Gelenkanordung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 110, 123 [125] = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; BGH, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGHZ 194, 107 Rn. 52 = GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 07.10.2015 - 5 Ni 27/13
    Eine Veranlassung zur Heranziehung dieser technischen Lösung besteht für den Fachmann bereits deshalb, da sie als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört und sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem).
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 51/13

    Einspritzventil - Patentnichtigkeitssache: Behandlung von in erster Instanz nicht

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