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   BPatG, 07.11.2007 - 28 W (pat) 49/06   

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BPatG, 07.11.2007 - 28 W (pat) 49/06 (https://dejure.org/2007,38398)
BPatG, Entscheidung vom 07.11.2007 - 28 W (pat) 49/06 (https://dejure.org/2007,38398)
BPatG, Entscheidung vom 07. November 2007 - 28 W (pat) 49/06 (https://dejure.org/2007,38398)
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  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 07.11.2007 - 28 W (pat) 49/06
    Angesichts der klanglichen Identität der beiden Markenwörter bedürfte es für eine solche "Neutralisierung" allerdings gewichtiger entgegenstehender Faktoren, wie etwa eines offenkundigen und für den Verkehr ohne weiteres erkennbaren Bedeutungsunterschieds (vgl. BGH GRUR 1992, 130 - Bally/Ball).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 07.11.2007 - 28 W (pat) 49/06
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei der gebotenen umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr die klangliche Ähnlichkeit zweier Zeichen durch eine Unähnlichkeit in bildlicher oder begrifflicher Hinsicht neutralisiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 237, Rdn. 20 - PICASSO).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 07.11.2007 - 28 W (pat) 49/06
    Eine Warenähnlichkeit ist dann anzunehmen, wenn die Vergleichswaren unter Berücksichtigung aller relevanter Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, wie etwa Beschaffenheit, regelmäßige betriebliche Herkunft, Verwendungszweck und wirtschaftliche Bedeutung, so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise bei vermeintlich gleicher Kennzeichnung der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03

    Ichthyol II

    Auszug aus BPatG, 07.11.2007 - 28 W (pat) 49/06
    Die genannten Faktoren stehen dabei zueinander in einer Art von Wechselbeziehung, so dass beispielsweise auch bei einer entfernteren Warenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr zu bejahen sein kann, wenn ein höherer Grad an Markenähnlichkeit festzustellen ist (vgl. BGH GRUR 2006, 937, 939, Rdn. 17 - Ichthyol II).
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