Rechtsprechung
BPatG, 07.11.2011 - 30 W (pat) 32/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac" - zur Einrede der Nichtbenutzung - Anwendung der erweiterten Minimallösung - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Mito TAD" und "MitoExtra" i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac" - zur Einrede der Nichtbenutzung - Anwendung der erweiterten Minimallösung - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac" - zur Einrede der Nichtbenutzung - Anwendung der erweiterten Minimallösung - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenbeschwerdeverfahren - "Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac" - zur Einrede der Nichtbenutzung - Anwendung der erweiterten Minimallösung - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr im weiteren Si
Wird zitiert von ...
- BPatG, 17.09.2014 - 29 W (pat) 117/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Besamex/Veramex" - zur rechtserhaltenden Benutzung - …
Dabei wird jedoch nicht auf alle Einzelheiten der tatsächlich vertriebenen Ware abgestellt, sondern anerkannt, dass die Benutzung für eine Spezialware die Marke auch für einen diese Spezialware umfassenden nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtswirksam aufrecht erhält (BPatG GRUR 2004, 954 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatG 25 W (pat) 779/12 - Tebo/TOBI; 27 W (pat) 10/12 - Thule/THULE; 30 W (pat) 32/10 - Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac; 29 W (pat) 523/10 - VITALIS/SANKT VITALIS).Im Zusammenhang mit Medikamenten wird damit eine rechtserhaltende Benutzung über das konkrete Einzelprodukt hinaus für den Bereich anerkannt, welcher der jeweiligen Arzneimittelhauptgruppe in dem Arzneimittelverzeichnis "Rote Liste" entspricht, in die dieses Präparat eingeordnet ist (…BGH GRUR 2012, 64 Rn. 10 - Maalox/Melox-GRY;… BGH GRUR 2006, 937 Rn. 20f. - Ichthyol II; BPatG 25 W (pat) 779/12 - Tebo/TOBI; 30 W (pat) 32/10 - Mito TAD/MitoExtra/Mito-medac; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. 2014, § 26 Rn. 270) Das ist im konkreten Fall die Hauptgruppe 27 - Betarezeptoren, Calciumkanalblocker u. Hemmstoffe des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems.