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   BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12   

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BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12 (https://dejure.org/2013,35150)
BPatG, Entscheidung vom 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12 (https://dejure.org/2013,35150)
BPatG, Entscheidung vom 07. November 2013 - 30 W (pat) 35/12 (https://dejure.org/2013,35150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 43 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "SMART LIFE/LIFE" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr für das Wortzeichen "SMART LIFE" und "LIFE" bei Anmeldung für die Klassen 9 u. 42

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "SMART LIFE/LIFE" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SMART LIFE/LIFE" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12
    Ähnlichkeit besteht, wenn die einander gegenüberstehenden Produkte unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie - was zu unterstellen ist - mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 22-29 - Canon; GRUR 2006, 582, Rn. 85 - VITAFRUIT; BGH GRUR 2006, 941, Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 57 und 112 m. w. N.).
  • BPatG, 16.02.2012 - 30 W (pat) 34/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "smartbook for smart people" -

    Auszug aus BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12
    Bei den von der angegriffenen Marke beanspruchten Waren handelt es sich um solche, die mit "SMART" als Hinweis auf eine "künstliche oder gerätetechnische Intelligenz" (BPatG 30 W (pat) 188/00 - SMART MESSAGING; 30 W (pat) 84/01 - SMART; 30 W (pat) 123/04 - Smart; 30 W (pat) 34/11 - smartbook for smart people; 24 W (pat) 560/11 - smart flow) beschrieben bzw. angepriesen werden könnten; die beanspruchten Dienstleistungen können sich darauf beziehen.
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12
    Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach der Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. z. B. EuGH GRUR 2010, 1098, Rn. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933, Rn. 32 - BARBARA BECKER; GRUR 2011, 915, Rn. 45 - UNI; BGH GRUR 2012, 1040, Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2012, 930, Rn. 22 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2012, 64, Rn. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 235, Rn. 15 - AIDA/AIDU).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12
    Ähnlichkeit besteht, wenn die einander gegenüberstehenden Produkte unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie - was zu unterstellen ist - mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 22-29 - Canon; GRUR 2006, 582, Rn. 85 - VITAFRUIT; BGH GRUR 2006, 941, Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 57 und 112 m. w. N.).
  • BPatG, 12.12.2005 - 30 W (pat) 123/04
    Auszug aus BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12
    Bei den von der angegriffenen Marke beanspruchten Waren handelt es sich um solche, die mit "SMART" als Hinweis auf eine "künstliche oder gerätetechnische Intelligenz" (BPatG 30 W (pat) 188/00 - SMART MESSAGING; 30 W (pat) 84/01 - SMART; 30 W (pat) 123/04 - Smart; 30 W (pat) 34/11 - smartbook for smart people; 24 W (pat) 560/11 - smart flow) beschrieben bzw. angepriesen werden könnten; die beanspruchten Dienstleistungen können sich darauf beziehen.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

    Auszug aus BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12
    Ähnlichkeit besteht, wenn die einander gegenüberstehenden Produkte unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie - was zu unterstellen ist - mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 22-29 - Canon; GRUR 2006, 582, Rn. 85 - VITAFRUIT; BGH GRUR 2006, 941, Rn. 13 - TOSCA BLU; GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 57 und 112 m. w. N.).
  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 07.11.2013 - 30 W (pat) 35/12
    Selbst dann, wenn der Verkehr die Vergleichsmarken nicht im Sinne einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr gleichstellen sollte, ist es nämlich nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern drängt es sich geradezu auf, in den mit der angegriffenen Marke SMART LIFE gekennzeichneten Produkten ergänzende Angebote zu den mit der (in diesem Marktsegment weithin bekannten) Widerspruchsmarke LIFE gekennzeichneten "Heimcomputern" zu sehen und sie - gleichsam als eine Spezifizierung (vgl. BPatG GRUR 2002, 438, 440 f. - WISCHMAX/Max; 25 W (pat) 78/09 - Sunspice/Sun) - "als smarte Version" der Widersprechenden zuzuordnen, zumal "smart" im Zusammenhang mit Produkten der Computertechnologie ein vielfach verwendetes, allgemein bekanntes und mit positiven Vorstellungen verknüpftes, also sehr passendes, Attribut darstellt.
  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BPatG, 25.02.2002 - 30 W (pat) 84/01
  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

  • BPatG, 28.10.2010 - 25 W (pat) 78/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sunspice/Sun" - unmittelbare und mittelbare

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BPatG, 09.10.2012 - 24 W (pat) 560/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "smart flow" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

  • EuGH, 16.06.2011 - C-317/10

    Union Investment Privatfonds / UniCredito Italiano

  • BPatG, 25.04.2013 - 30 W (pat) 58/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "D-Linksoft Business Softwarevertrieb und -Support

  • BPatG, 14.07.2022 - 25 W (pat) 37/21
    Insoweit ist nicht auszuschließen, dass er mit den Kollisionsmarken gekennzeichnete Produkte irrtümlich demselben Hersteller bzw. Anbieter zuordnet und damit einer Herkunftsverwechslung unterliegt (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Auflage, § 9 Rn. 552; BPatGE 44, 254 - WISCHMAX/Max; BPatG 25 W (pat) 78/09 - Sunspice/Sun; 30 W (pat) 035/12 - SMART LIFE/LIFE).
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