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BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
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§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Primero Schiefer" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschungsantrag bzgl. der Wortkombination "Primero Schiefer" bei fehlender Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 MarkenG
- rewis.io
Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Primero Schiefer" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungsgefahr None
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31- Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).
Zum einen haben Zurückweisungen von Markenanmeldungen ebenso wie Voreintragungen keine präjudizielle Wirkung, da die Entscheidung zur Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung ist, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47 - 51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel und BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
- EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Denn es kommt nach der Rechtsprechung des EuGH betreffend die Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen in einem Mitgliedstaat der EU (hier: Deutschland), die in der Sprache eines anderen Mitgliedstaates (hier: Spanien) keine Unterscheidungskraft hat, entscheidend darauf an, dass die beteiligten Verkehrskreise in Deutschland im Stande sind, die Bedeutung des Wortes "Primero" - im Sinne einer Anpreisung oder rein werblichen Sachangabe - zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, Leitsatz und Tz. 17, 26 - MATRATZEN).Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
Da es mithin auch insoweit auf das Verständnis der inländischen Verkehrskreise ankommt (vgl. wiederum EuGH GRUR 2006, 411, Leitsatz und Tz. 17, 26 - MATRATZEN), ist entsprechend den o.g. Ausführungen nicht davon auszugehen, dass diese Verkehrskreise in relevantem Umfang den Markenbestandteil "Primero" in Verbindung mit den vorliegend einschlägigen Waren der Klassen 8 und 19 und Dienstleistungen der Klasse 35 als eine Merkmale dieser Waren und Dienstleistungen unmittelbar beschreibende Sachangabe, insbesondere als Qualitätsangabe z.B. im Sinne von "erste Wahl" auffassen werden.
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).Zum einen haben Zurückweisungen von Markenanmeldungen ebenso wie Voreintragungen keine präjudizielle Wirkung, da die Entscheidung zur Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung ist, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47 - 51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel und BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31- Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).
- BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06
Marlene-Dietrich-Bildnis
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Zum einen haben Zurückweisungen von Markenanmeldungen ebenso wie Voreintragungen keine präjudizielle Wirkung, da die Entscheidung zur Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung ist, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47 - 51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel und BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06
Ivadal
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Derartige Umstände können darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen anmeldet (BGH GRUR 2009, 780, Tz. 13 m.w.N. - Ivadal). - BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05
Papaya
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Zum einen haben Zurückweisungen von Markenanmeldungen ebenso wie Voreintragungen keine präjudizielle Wirkung, da die Entscheidung zur Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung ist, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47 - 51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel und BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen). - EuGH, 12.02.2009 - C-39/08
Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG …
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Zum einen haben Zurückweisungen von Markenanmeldungen ebenso wie Voreintragungen keine präjudizielle Wirkung, da die Entscheidung zur Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung ist, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47 - 51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel und BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen). - EuGH, 11.06.2009 - C-529/07
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Markenanmeldung bösgläubig erfolgt ist, sind alle erheblichen Faktoren des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2009, 763, Tz. 37 - Lindt./.Hauswirth). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 07.12.2012 - 25 W (pat) 13/12
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u.a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
- BPatG, 29.10.2013 - 33 W (pat) 558/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Primera" - Unterscheidungskraft - kein …
Vorliegend gibt es indes keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der angesprochene deutsche Verkehr das spanische Wort "primera" übersetzen kann (vgl. im Ergebnis ebenso für verschiedene Dienstleistungen der Klasse 35: BPatG 25 W (pat) 12/12 - Primero; BPatG 25 W (pat) 13/12 - Primero Schiefer).