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   BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 17/15   

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https://dejure.org/2016,54282
BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 17/15 (https://dejure.org/2016,54282)
BPatG, Entscheidung vom 07.12.2016 - 28 W (pat) 17/15 (https://dejure.org/2016,54282)
BPatG, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 28 W (pat) 17/15 (https://dejure.org/2016,54282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 4 S 1 MarkenG, § 33 Abs 1 RVG, § 23 Abs 2 S 1 RVG, § 23 Abs 3 S 2 RVG
    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung - "das MEISTERSTÜCK (Wort-Bild-Marke)/MeisterStück" - Kostenentscheidung - Kosten in Nebenverfahren - Gegenstandswert

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung - "das MEISTERSTÜCK (Wort-Bild-Marke)/MeisterStück" - Kostenentscheidung - Kosten in Nebenverfahren - Gegenstandswert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung und Gegenstandswertfestsetzung - "das MEISTERSTÜCK (Wort-Bild-Marke)/MeisterStück" - Kostenentscheidung - Kosten in Nebenverfahren - Gegenstandswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 14.12.2015 - 26 W (pat) 19/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Kostenentscheidung - zur

    Auszug aus BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 17/15
    Der erkennende Senat hält mit der Mehrheit der Senate des Bundespatentgerichts (vgl. BPatG GRUR-RR 2016, 381 - Universum) einen Regelgegenstandswert von EUR 50.000,-- für angemessen.
  • BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 166/04

    Akteneinsicht im Markenrecht umfasst auch zurückgewiesene oder -genommene Marken

    Auszug aus BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 17/15
    In Nebenverfahren, wozu auch ein Kostenauferlegungsverfahren gehört, entspricht es im Allgemeinen der Billigkeit, dem Unterlegenen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O., § 71, Rdnr. 18; zum Akteneinsichtsverfahren vgl. BPatG GRUR 2006, 614 - MOON).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 17/15
    Maßgeblich für die Bestimmung des Gegenstandswerts im Widerspruchsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung das wirtschaftliche Interesse des Inhabers der mit dem Widerspruch angegriffenen Marke an der Aufrechterhaltung seiner Marke (BGH GRUR 2006, 704 - Markenwert).
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