Rechtsprechung
BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "DRIVE&LIFE" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "DRIVE&LIFE" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (19)
- EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Daher reicht allein die Tatsache, dass ein Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen als Werbeslogan wahrgenommen wird - für sich gesehen - nicht aus, um die für die Schutzfähigkeit erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen (vgl. EuGH, GRUR 2010, 228 Rn. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK;… GRUR Int. 2012, 914 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH).Entscheidend ist, ob das Zeichen zugleich auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufgefasst wird (vgl. EuGH, GRUR 2010, 228 Rn. 45 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).
Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (…BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006) oder die ausschließlich werbewirksame Anpreisungen enthalten, ohne einen über diese Werbefunktion hinausgehenden hinreichenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu vermitteln (vgl. EuGH, GRUR 2010, 228 Rn. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).
Unterscheidungskraft kann einer Werbefolge insbesondere dann zukommen, wenn die jeweilige Bezeichnung nicht nur in einer gewöhnlichen Werbemitteilung besteht, sondern eine gewisse Originalität oder Prägnanz aufweist, die ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand erfordert oder bei den angesprochenen Verkehrskreisen einen Denkprozess auslöst (EuGH, GRUR 2010, 228 Rn. 57 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (…vgl. BGH, GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi Langstrumpf;… GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT;… GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido;… GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat;… GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy;… GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!;… GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).Wie bei anderen Markenkategorien auch fehlt sloganartigen Wortfolgen diese Eigenschaft dann, wenn es sich um Bezeichnungen handelt, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006;… EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor) oder wenn es sich um sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, die - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. BGH a. a. O. - Link economy;… GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben;… GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006) oder die ausschließlich werbewirksame Anpreisungen enthalten, ohne einen über diese Werbefunktion hinausgehenden hinreichenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu vermitteln (…vgl. EuGH, GRUR 2010, 228 Rn. 44 - VORSPRUNG DURCH TECHNIK).
- BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08
Willkommen im Leben
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Wie bei anderen Markenkategorien auch fehlt sloganartigen Wortfolgen diese Eigenschaft dann, wenn es sich um Bezeichnungen handelt, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (…vgl. BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006;… EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor) oder wenn es sich um sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, die - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. BGH a. a. O. - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben;… GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).Bei allgemeinen Angaben ist eine gewisse Unschärfe und Allgemeinheit der Aussage sogar unvermeidbar und gewollt, um einen möglichst weiten Bereich waren- und dienstleistungsbezogener (positiver) Eigenschaften erfassen zu können (vgl. dazu BGH, GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2009, 778 Rn. 17 - Willkommen im Leben).
- BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13
Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen …
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (…vgl. BGH, GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi Langstrumpf; GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT;… GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido;… GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat;… GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy;… GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!;… GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II;… GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).Auch relativ vage und allgemeine Angaben können ausschließlich als verbraucherorientierte Sachinformation zu bewerten sein, auch wenn der fraglichen Wortfolge eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe immanent sein mag (st. Rspr. vgl. auch BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT;… GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Wie bei anderen Markenkategorien auch fehlt sloganartigen Wortfolgen diese Eigenschaft dann, wenn es sich um Bezeichnungen handelt, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (…vgl. BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor) oder wenn es sich um sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, die - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. BGH a. a. O. - Link economy;… GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben;… GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des zugrundeliegenden Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 60 - Libertel;… BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - Smartbook). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Bei allgemeinen Angaben ist eine gewisse Unschärfe und Allgemeinheit der Aussage sogar unvermeidbar und gewollt, um einen möglichst weiten Bereich waren- und dienstleistungsbezogener (positiver) Eigenschaften erfassen zu können (vgl. dazu BGH, GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt;… GRUR 2009, 778 Rn. 17 - Willkommen im Leben). - BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 167/05
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Das kaufmännische &-Zeichen steht für das Wort "and" bzw. "und" und wird in Werbetexten vielfach verwendet (vgl. dazu die Entscheidung des BPatG 30 W (pat) 176/01 - BLECH & TECHNIK; 27 W (pat) 86/98 - ART & DESIGN; 26 W (pat) 167/05 - LIGHT & EASY; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BPatG, 15.07.2002 - 30 W (pat) 176/01
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Das kaufmännische &-Zeichen steht für das Wort "and" bzw. "und" und wird in Werbetexten vielfach verwendet (vgl. dazu die Entscheidung des BPatG 30 W (pat) 176/01 - BLECH & TECHNIK; 27 W (pat) 86/98 - ART & DESIGN; 26 W (pat) 167/05 - LIGHT & EASY; die Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich). - BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09
hey!
Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 25 W (pat) 82/17
Wie bei anderen Markenkategorien auch fehlt sloganartigen Wortfolgen diese Eigenschaft dann, wenn es sich um Bezeichnungen handelt, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (…vgl. BGH, GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006;… EuGH, GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor) oder wenn es sich um sonst gebräuchliche Wörter der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, die - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (…vgl. BGH a. a. O. - Link economy;… GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!). - BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09
Marlene-Dietrich-Bildnis II
- BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08
TOOOR!
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09
Link economy
- EuGH, 12.07.2012 - C-311/11
Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) …
- BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11
Starsat
- BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11
Deutschlands schönste Seiten
- BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11
Kaleido
- BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12
smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das …
- BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16
Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die …
- BPatG, 10.09.2019 - 25 W (pat) 546/18 In der mündlichen Verhandlung vom 10. September 2019 hat die Anmelderin auf die Senatsentscheidung vom 8. Januar 2019 (Az. 25 W (pat) 82/17 - DRIVE & LIFE) hingewiesen und dazu vorgetragen, dass die dort beschwerdegegenständliche, vom Senat für schutzfähig erachtete Bezeichnung DRIVE & LIFE mit der angemeldeten Bezeichnung Ready2Ride vergleichbar sei.
Auch der Hinweis der Anmelderin auf die Senatsentscheidung vom 8. Januar 2019, Az. 25 W (pat) 82/17 - DRVE & LIFE" führt nicht dazu, dass vorliegend die Unterscheidungskraft zu bejahen wäre.
- BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20 ddd) Das Symbol "&", auch als "Et-Zeichen" oder "Und-Zeichen" bzw. umgangssprachlich als "Kaufmanns-Und", "kaufmännisches Und" oder "Firmen-Und" bezeichnet, ist eine in der Spätantike entstandene Ligatur aus den Buchstaben "e" und "t" für das lateinische "et" mit der Bedeutung "und", das im Geschäftsbereich, insbesondere in Firmenbezeichnungen (https://de.wikipedia.org/wiki/Et-Zeichen), aber auch in der Alltags- und Werbesprache als Abkürzung für "und" oder die englische Entsprechung "and" vielfache Verwendung findet (vgl. BPatG 25 W (pat) 82/17 - DRIVE&LIVE; 28 W (pat) 520/15 - Intuitive & Quick; 26 W (pat) 6/16 - Nights & More; 26 W (pat) 501/16 - S&P; 30 W (pat) 514/16 - body & mind science; 29 W (pat) 541/13 - Fast & Easy; 24 W (pat) 528/12 - Hütten & Paläste; 26 W (pat) 35/10 - Call & Surf; 30 W (pat) 541/10 - ROAD & SEA; 29 W (pat) 70/10 - care&share; 26 W (pat) 167/05 - LIGHT & EASY; 32 W (pat) 37/02 - family & co.; 30 W (pat) 176/01 - BLECH & TECHNIK; 27 W (pat) 86/98 - ART & DESIGN).
- BPatG, 22.08.2022 - 26 W (pat) 552/20 ccc) Das ursprünglich im Wesentlichen in Firmenbezeichnungen verwendete &-Zeichen wird längst auch in der Alltags- und Werbesprache als verkürzendes Ersatzzeichen für das Wort "und" verwendet, etwa in Ausdrücken wie "Wetter & Klima", "Spaß & Abenteuer" usw. (vgl. z.B. www.wirtschafts-abc.com/rechtschreibung-und; Moira Frank: Das &-Zeichen richtig verwenden (25.07.2019; https://www.dashoefer.de/newsletter/artikel/das-zeichen-richtig-verwenden.html), vgl. auch BPatG 25 W (pat) 82/17 - DRIVE&LIVE; 28 W (pat) 520/15 - Intuitive & Quick; 26 W (pat) 6/16 - Nights & More; 26 W (pat) 501/16 - S&P; 30 W (pat) 514/16 - body & mind science; 29 W (pat) 541/13 - Fast & Easy; 24 W (pat) 528/12 - Hütten & Paläste; 26 W (pat) 35/10 - Call & Surf; 30 W (pat) 541/10 - ROAD & SEA; 29 W (pat) 70/10 - care&share; 26 W (pat) 167/05 - LIGHT & EASY; 32 W (pat) 37/02 - family & co.; 30 W (pat) 176/01 - BLECH & TECHNIK; 27 W (pat) 86/98 - ART & DESIGN).
- BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 527/21 (1) Das Symbol "&", auch als "Et-Zeichen" oder "Und-Zeichen" bzw. umgangssprachlich als "Kaufmanns-Und", "kaufmännisches Und" oder "Firmen-Und" bezeichnet, ist eine in der Spätantike entstandene Ligatur aus den Buchstaben "e" und "t" für das lateinische "et" mit der Bedeutung "und", das im Geschäftsbereich, insbesondere in Firmenbezeichnungen (https://de.wikipedia.org/wiki/Et-Zeichen), aber auch in der Alltags- und Werbesprache als Abkürzung für "und" oder die englische Entsprechung "and" vielfache Verwendung findet (vgl. BPatG 25 W (pat) 82/17 - DRIVE&LIVE; 28 W (pat) 520/15 - Intuitive & Quick; 26 W (pat) 6/16 - Nights & More; 26 W (pat) 501/16 - S&P; 30 W (pat) 514/16 - body & mind science; 29 W (pat) 541/13 - Fast & Easy; 24 W (pat) 528/12 - Hütten & Paläste; 26 W (pat) 35/10 - Call & Surf; 30 W (pat) 541/10 - ROAD & SEA; 29 W (pat) 70/10 - care&share; 26 W (pat) 167/05 - LIGHT & EASY; 32 W (pat) 37/02 - family & co.; 30 W (pat) 176/01 - BLECH & TECHNIK; 27 W (pat) 86/98 - ART & DESIGN).