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   BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17   

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BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17 (https://dejure.org/2019,868)
BPatG, Entscheidung vom 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17 (https://dejure.org/2019,868)
BPatG, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 29 W (pat) 4/17 (https://dejure.org/2019,868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prophysis" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2010, 1100 Rn. 20 - TOOOR!; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Das Vorliegen des Schutzhindernisses bemisst sich nämlich nicht nur danach, ob etwaige Wortbestandteile für sich betrachtet unterscheidungskräftig sind; entscheidend ist vielmehr, ob dem durch die Verbindung der Bestandteile entstandenen Gesamtzeichen die Eignung zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung fehlt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rn. 99 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 Rn. 40 - BIOMILD).

  • BPatG, 02.07.2015 - 30 W (pat) 547/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Physioup" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17
    Das von der Beschwerdeführerin angenommene Verständnis des Einwortzeichens "Prophysis" als Kombination der Wortelemente "Pro" und "physis" erschließt sich mithin nicht unmittelbar, sondern setzt gegenüber der Wahrnehmung als einheitliches Fantasiewort einen analysierenden Zwischenschritt voraus (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 2.07.2015, 30 W (pat) 547/13 - physioup).

    Insoweit ist anerkannt, dass ein beschreibender Sinngehalt eines Markenwortes im Einzelfall durch eine hinreichend fantasievolle Wortbildung soweit überlagert sein kann, dass der Marke in ihrer Gesamtheit die erforderliche Unterscheidungskraft nicht mehr abzusprechen ist (vgl. z. B. BGH GRUR 2012, 1143 - Starsat; BPatG, Beschluss vom 13.01.2016, 29 W (pat) 12/13 - getprint; Beschluss vom 2.07.2015, 30 W (pat) 547/13 - physioup; Beschluss vom 7.04.2009, 24 W (pat) 124/06 - derma fit).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 08.01.2019 - 29 W (pat) 4/17
    Weil der Verkehr die Marke so wahrnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen, kann ein Bedeutungsgehalt, der erst in mehreren gedanklichen Schritten ermittelt wird, die Annahme einer fehlenden Unterscheidungskraft nicht tragen (vgl. BGH GRUR 2018, 301 Rn. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke, m. w. N.).

    Der Umstand, dass eine Marke als sog. sprechendes Zeichen einen Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft, sondern auch auf die gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung gibt, steht der Annahme der Unterscheidungskraft nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2018, 301 Rn. 18 - Pippi-Langstrumpf-Marke, m. w. N.).

  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Ansicht der Antragsgegnerin rechtfertigt die Entscheidung des BPatG zu "Prophysis" (29 W (pat) 4/17) keine andere Beurteilung.
  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Ansicht der Antragsgegnerin rechtfertigt die Entscheidung des BPatG zu "Prophysis" (29 W (pat) 4/17) keine andere Beurteilung.
  • BPatG, 20.10.2021 - 29 W (pat) 19/19

    Markenbeschwerdesache - "AdPro-Gifts (Wortzeichen)" - Unterscheidungskraft - kein

    Ferner kann "Pro" eine Abkürzung für "professionell" oder "Profi" darstellen (so u. a. BPatG, Beschluss vom 08.01.2019, 29 W (pat) 4/17 - Prophysis; Beschluss vom 18.01.2005, 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; Beschluss vom 21.05.2003, 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; Beschluss vom 9.04.2002, 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
  • BPatG, 12.05.2020 - 28 W (pat) 527/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ProSilence" - fehlende Unterscheidungskraft

    Der Erste kann die Präposition "für" (vgl. unter "www.duden.de", Suchbegriff "pro") oder die Abkürzung für "professionell" bzw. "Profi" sein (vgl. BPatG 29 W (pat) 4/17 - Prophysis; 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
  • BPatG, 12.05.2020 - 28 W (pat) 528/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ProSecure" - fehlende Unterscheidungskraft

    Der Erste kann in der deutschen und englischen Sprache die Präposition "für" oder die Abkürzung für "professionell" bzw. "Profi" sein (vgl. unter "www.duden.de" oder "www.dict.cc/englisch-deutsch", Suchbegriff: "pro"; BPatG 29 W (pat) 4/17 - Prophysis; 29 W (pat) 159/02 - GPRS Pro; 33 W (pat) 68/04 - Musikmesse-Pro Light & Sound; 27 W (pat) 273/00 - ProRaid).
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