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   BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09   

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BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09 (https://dejure.org/2013,8586)
BPatG, Entscheidung vom 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09 (https://dejure.org/2013,8586)
BPatG, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 14 W (pat) 13/09 (https://dejure.org/2013,8586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 4 PatG, § 2a PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Verbesserung der Peyronie-Krankheit (Penisfibromatose)" - therapeutische Behandlung des menschlichen Körpers - zur Beachtung eines Behandlungsmerkmals - zur Beurteilung der Patentfähigkeit

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verbesserung der Peyronie-Krankheit (Penisfibromatose)" - therapeutische Behandlung des menschlichen Körpers - zur Beachtung eines Behandlungsmerkmals - zur Beurteilung der Patentfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09
    Inwiefern die Zulässigkeit dieses Patentanspruches im Sinne der BGH-Entscheidung "Carvedilol II" (vgl. BGH GRUR 2007, 404 Ls. 1 und 2) gegeben ist, kann schlussendlich dahingestellt bleiben, weil sich die Bereitstellung des damit beanspruchten Gegenstandes - wie nachstehend ausgeführt wird - im Hinblick auf den vorliegenden Stand der Technik jedenfalls als nicht patentfähig erweist.

    Dies kann sich in Informationen auf der Verpackung oder dem Beipackzettel niederschlagen, betrifft aber auch in diesen Fällen nur jene Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Wirkstoff bzw. der Formulierung stehen (vgl. BGH GRUR 1983, 729, 730 II 3.e) - Hydropyridin; BGH GRUR 2007, 404 Ls., 405, Tz. 16 - Carvedilol II; Schulte PatG 8. Aufl. § 1 Rdn. 261, Benkard PatG 10. Aufl. § 3 Rdn. 91 b, § 5 Rdn. 33 sowie Benkard EPÜ 2. Aufl. Art. 53 Rdn. 100, 123 und Art. 54 Rdn. 208, 212).

    Somit aber handelt es sich bei diesem Merkmal um einen Teil der Tätigkeit - die sich auch in der Anweisung zu deren Durchführung an Dritte erschöpfen kann - des behandelnden Arztes, d. h. um ein therapeutisches Verfahren, das vom Patentschutz ausgeschlossen ist (vgl. BGH GRUR 2007, 404, Tz. [16] - Carvedilol II, Schulte PatG 8. Aufl. § 2a Rdn. 60 bis 62, 64, 75 und 76; Benkard PatG 10. Aufl. § 5 Rdn. 29 und 30, Benkard EPÜ 2. Aufl. Art. 53. Rdn. 100a und b, 111, 112, 114, 115 und 122 sowie Meier-Beck, P., GRUR 2009, 300 "I. Einführung", 304 "IV. Das neue Recht").

    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, da vorliegend die u. a. entscheidungserhebliche Frage höchstrichterlicher Klärung bedarf (§ 100 Abs. 2 PatG), inwiefern bei einem Stoffanspruch der zweiten medizinischen Indikation, der den formalen Erfordernissen der BGH-Entscheidung "Carvedilol II" (BGH GRUR 2007, 404) entspricht, als ein Merkmal der "spezifischen Anwendung" auch ein Therapieplan-Merkmal zur Beurteilung der Patentfähigkeit heranzuziehen ist, das nicht die unmittelbare, herrichtungsbegründete Anwendung eines Wirkstoffes betrifft, sondern eine - ebenfalls formal herrichtungsbegründete - der unmittelbaren Anwendung nachgeschaltete, vom Arzt selbst durchgeführte Behandlung am Menschen darstellt.

  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09
    Die von der Patentinhaberin als Beweisanzeichen für das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit - unter Verweis auf die mit der Anlage A eingereichten Ergebnisse aus klinischen Studien - geltend gemachten Vorteile, sind vor diesem Hintergrund als Folge eines durch den Stand der Technik nahegelegten Handelns anzusehen, die nicht dazu geeignet ist, die Patentfähigkeit zu begründen (vgl. BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09
    Ein vergleichbarer Sachverhalt wie er der BGH-Entscheidung "Walzenformgebungsmaschine" (vgl. BGH GRUR 2010, 950) zugrunde lag und gemäß der deutsche Gerichte Entscheidungen, die durch die Instanzen des EPA oder durch Gerichte anderer Vertragsstaaten des europäischen Patentübereinkommens ergangen seien und eine im Wesentlichen gleiche Fragestellung beträfen, zu beachten hätten und sich gegebenenfalls mit den Gründen auseinanderzusetzen hätten, die bei der vorangegangenen Entscheidung zu einem abweichenden Ergebnis geführt hätten, ist daher vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09
    Dies kann sich in Informationen auf der Verpackung oder dem Beipackzettel niederschlagen, betrifft aber auch in diesen Fällen nur jene Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Wirkstoff bzw. der Formulierung stehen (vgl. BGH GRUR 1983, 729, 730 II 3.e) - Hydropyridin; BGH GRUR 2007, 404 Ls., 405, Tz. 16 - Carvedilol II; Schulte PatG 8. Aufl. § 1 Rdn. 261, Benkard PatG 10. Aufl. § 3 Rdn. 91 b, § 5 Rdn. 33 sowie Benkard EPÜ 2. Aufl. Art. 53 Rdn. 100, 123 und Art. 54 Rdn. 208, 212).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 08.02.2013 - 14 W (pat) 13/09
    Da über den Antrag der Anmelderin nur insgesamt entschieden werden kann, teilen die nachgeordneten Patentansprüche 2 bis 8 gemäß Hauptantrag bzw. die nachgeordneten Patentansprüche 2 bis 7 gemäß 1. und 2. Hilfsantrag das Schicksal des jeweiligen Patentanspruches 1 (vgl. BGH GRUR 1997, 120 - "Elektrisches Speicherheizgerät").
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