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BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 15.02.2007 - 25 W (pat) 190/03
- BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 16.01.2002 - 26 W (pat) 86/01
Auszug aus BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
Das Bundespatentgericht hat diesen Beschluss auf die Beschwerde der Anmelderin mit Beschluss vom 16. Januar 2002 - 26 W (pat) 86/01 - aufgehoben und Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MarkenG in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen verneint. - BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98
BAUMEISTER-HAUS; nicht mehr verwendete Berufsbezeichnung als Marke
Auszug aus BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
Damit ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob unter der Geltung des Markengesetzes der Begriff "Ware" nicht mehr nur auf bewegliche körperliche Sachen i. S. von § 90 BGB beschränkt werden kann - wie es noch unter der Geltung des WZG anerkannt war (vgl. BGHZ 62, 212, 213 - Concentra;… weitergehend nunmehr Fezer, Markenrecht 3. Aufl., § 3 Rdnr. 111: "grundsätzlich für jedes Erzeugnis, das Gegenstand des Handelsverkehrs sein kann"; für Immobilien offen gelassen von BGH, GRUR 2001, 732 - BAUMEISTER-HAUS) - jedenfalls für den Bereich des Markenrechts geklärt, dass "elektrische Energie" als Ware anzuerkennen ist, für die Warenmarkenschutz beansprucht werden kann. - BGH, 08.03.1974 - I ZB 6/73
Concentra
Auszug aus BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
Damit ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob unter der Geltung des Markengesetzes der Begriff "Ware" nicht mehr nur auf bewegliche körperliche Sachen i. S. von § 90 BGB beschränkt werden kann - wie es noch unter der Geltung des WZG anerkannt war (vgl. BGHZ 62, 212, 213 - Concentra;… weitergehend nunmehr Fezer, Markenrecht 3. Aufl., § 3 Rdnr. 111: "grundsätzlich für jedes Erzeugnis, das Gegenstand des Handelsverkehrs sein kann"; für Immobilien offen gelassen von BGH, GRUR 2001, 732 - BAUMEISTER-HAUS) - jedenfalls für den Bereich des Markenrechts geklärt, dass "elektrische Energie" als Ware anzuerkennen ist, für die Warenmarkenschutz beansprucht werden kann.