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   BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03   

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https://dejure.org/2007,37696
BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2007,37696)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2007,37696)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2007 - 25 W (pat) 190/03 (https://dejure.org/2007,37696)
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  • BPatG, 16.01.2002 - 26 W (pat) 86/01
    Auszug aus BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
    Das Bundespatentgericht hat diesen Beschluss auf die Beschwerde der Anmelderin mit Beschluss vom 16. Januar 2002 - 26 W (pat) 86/01 - aufgehoben und Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MarkenG in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen verneint.
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98

    BAUMEISTER-HAUS; nicht mehr verwendete Berufsbezeichnung als Marke

    Auszug aus BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
    Damit ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob unter der Geltung des Markengesetzes der Begriff "Ware" nicht mehr nur auf bewegliche körperliche Sachen i. S. von § 90 BGB beschränkt werden kann - wie es noch unter der Geltung des WZG anerkannt war (vgl. BGHZ 62, 212, 213 - Concentra; weitergehend nunmehr Fezer, Markenrecht 3. Aufl., § 3 Rdnr. 111: "grundsätzlich für jedes Erzeugnis, das Gegenstand des Handelsverkehrs sein kann"; für Immobilien offen gelassen von BGH, GRUR 2001, 732 - BAUMEISTER-HAUS) - jedenfalls für den Bereich des Markenrechts geklärt, dass "elektrische Energie" als Ware anzuerkennen ist, für die Warenmarkenschutz beansprucht werden kann.
  • BGH, 08.03.1974 - I ZB 6/73

    Concentra

    Auszug aus BPatG, 08.03.2007 - 25 W (pat) 190/03
    Damit ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob unter der Geltung des Markengesetzes der Begriff "Ware" nicht mehr nur auf bewegliche körperliche Sachen i. S. von § 90 BGB beschränkt werden kann - wie es noch unter der Geltung des WZG anerkannt war (vgl. BGHZ 62, 212, 213 - Concentra; weitergehend nunmehr Fezer, Markenrecht 3. Aufl., § 3 Rdnr. 111: "grundsätzlich für jedes Erzeugnis, das Gegenstand des Handelsverkehrs sein kann"; für Immobilien offen gelassen von BGH, GRUR 2001, 732 - BAUMEISTER-HAUS) - jedenfalls für den Bereich des Markenrechts geklärt, dass "elektrische Energie" als Ware anzuerkennen ist, für die Warenmarkenschutz beansprucht werden kann.
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