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   BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11   

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BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11 (https://dejure.org/2012,7837)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11 (https://dejure.org/2012,7837)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2012 - 27 W (pat) 502/11 (https://dejure.org/2012,7837)
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  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Deshalb spielt die wirtschaftliche Bedeutung der von dem angemeldeten Zeichen beschriebenen konkreten Eigenschaft grundsätzliche keine Rolle (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).

    Das gilt vor allem für Wortneubildungen, die sich aus bekannten und geläufigen Elementen zusammensetzen und eine verständliche Gesamtaussage vermitteln, selbst wenn diese nicht lexikalisch nachweisbar ist (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink; BPatG GRUR 1997, 640 Asthma-Brause).

  • BPatG, 25.07.2001 - 32 W (pat) 111/00
    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Selbst sie könnte daraus aber keinen Anspruch ableiten, dass die Bezeichnung für sie als Marke eingetragen wird (so schon BPatG, Beschluss vom 25. Juli 2001, Az.: 32 W (pat) 111/00, BeckRS 2009, 17771 - Aurikulo-Medizin).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem Einzigen vorzubehalten, weil ihre Monopolisierung einem berechtigten Bedürfnis der Allgemeinheit an ihrer ungehinderten Verwendbarkeit widerspricht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 - Linde).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Dass die Bezeichnung "ZipArt" dann sowohl als Bezeichnung einer Kunstform mit Reißverschlüssen als auch im Computerbereich verstanden werden kann, macht sie nicht eintragungsfähig; denn verschiedene gleichwertige Bedeutungen eines Zeichens sprechen nicht für dessen Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT), was in Bezug auf das angemeldete Zeichen bei beiden vorgenannten Verständnismöglichkeiten der Fall ist.
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Dass die Bezeichnung "ZipArt" dann sowohl als Bezeichnung einer Kunstform mit Reißverschlüssen als auch im Computerbereich verstanden werden kann, macht sie nicht eintragungsfähig; denn verschiedene gleichwertige Bedeutungen eines Zeichens sprechen nicht für dessen Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT), was in Bezug auf das angemeldete Zeichen bei beiden vorgenannten Verständnismöglichkeiten der Fall ist.
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Unerheblich ist auch, ob die Waren und Dienstleistungen, die der Anmelder unter dem Zeichen vertreibt oder vertreiben will, die betreffenden, durch das Zeichen beschriebenen Eigenschaften tatsächlich aufweisen (BGH GRUR 2007, 1066 - Kinderzeit).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rn. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und Schwabenpost).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Deshalb spielt die wirtschaftliche Bedeutung der von dem angemeldeten Zeichen beschriebenen konkreten Eigenschaft grundsätzliche keine Rolle (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Dies setzt aber voraus, dass sich die bisherige Amtspraxis als willkürlich herausstellt und nicht erkennen lässt, welche der vorangegangenen Entscheidungen rechtmäßig und welche rechtswidrig waren (BPatG, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az.: 29 W (pat) 43/04, BeckRS 2007, 12252 - print24).
  • BPatG, 12.12.1996 - 25 W (pat) 45/95

    Zurückweisung der Markenanmeldung "ASTHMA-BRAUSE" wegen fehlender

    Auszug aus BPatG, 08.03.2012 - 27 W (pat) 502/11
    Das gilt vor allem für Wortneubildungen, die sich aus bekannten und geläufigen Elementen zusammensetzen und eine verständliche Gesamtaussage vermitteln, selbst wenn diese nicht lexikalisch nachweisbar ist (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink; BPatG GRUR 1997, 640 Asthma-Brause).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

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