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   BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09   

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https://dejure.org/2013,3543
BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09 (https://dejure.org/2013,3543)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09 (https://dejure.org/2013,3543)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2013 - 33 W (pat) 103/09 (https://dejure.org/2013,3543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 37 Abs 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "abstrakte Farbmarke (ROT)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union - zur Verkehrsdurchsetzung - maßgeblicher Zeitpunkt - Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorabentscheidungsgesuch an den Europäischen Gerichtshof im Hinblick auf ein Verfahren zur Ungültigerklärung einer abstrakten (konturlosen) Farbmarke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "abstrakte Farbmarke (ROT)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union - zur Verkehrsdurchsetzung - maßgeblicher Zeitpunkt - Beweislast

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "abstrakte Farbmarke (ROT)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union - zur Verkehrsdurchsetzung - maßgeblicher Zeitpunkt - Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    EuGH soll über Farbmarke "Rot” der Sparkasse entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sparkassen-Rot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Farbmarke "Rot" des Sparkassen- und Giroverbandes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Farbmarke "Rot" des Sparkassen- und Giroverbandes

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Farbmarke "Rot" des Sparkassen- und Giroverbandes

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Sparkasse: Farbmarke rot

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.03.2013)

    Rechtsstreit der Banken: Europäischer Gerichtshof soll über Sparkassen-Rot entscheiden

  • welt.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.09.2012)

    Streit um Markenfarbe Rot der deutschen Sparkassen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Dem entspricht es, dass der Gerichtshof die Frage nach der Beweislast bereits als zulässigen Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens erkannt hat, weil nur so ein einheitlicher Schutz in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden könne (EuGH vom 8.4.2003, C-244/00 (Nr. 31 ff.) , Slg. 2003, I-3078 - Van Doren; EuGH vom 18.10.2005, C-405/03 (Nr. 73), Slg. 2005, I-8761 - Class International/Colgate-Palmolive).

    Wird die Feststellungslast in Fällen wie dem vorliegenden dem Löschungsantragsteller auferlegt, so führt dies zu einer rechtserheblichen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEUV; vgl. zur Warenverkehrsfreiheit EuGH vom 8.4.2003, C-244/00 (Nr. 37 f.), a. a. O. - van Doren; ausführlich Generalanwältin Stix-Hackl, Schlussantrag vom 18.6.2002 zu C-244/00 (Nr. 76 ff.), Slg. 2003, I-3053 - van Doren).

  • BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Vor dem Senat ist ein weiteres, gegen dieselbe Marke gerichtetes Löschungsverfahren anhängig, in dem die dort Beteiligten weitere demoskopische Gutachten über durchgeführte Verbraucherbefragungen vorgelegt haben (33 W (pat) 33/12).

    Soweit diese Verkehrsbefragungen nicht in dem vorliegenden Verfahren, sondern in dem Parallelverfahren 33 W (pat) 33/12 vorgelegt worden sind, hat sie der Senat aufgrund seiner Amtsaufklärungspflicht auch im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen.

  • EuGH, 18.10.2005 - C-405/03

    Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Dem entspricht es, dass der Gerichtshof die Frage nach der Beweislast bereits als zulässigen Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens erkannt hat, weil nur so ein einheitlicher Schutz in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden könne (EuGH vom 8.4.2003, C-244/00 (Nr. 31 ff.) , Slg. 2003, I-3078 - Van Doren; EuGH vom 18.10.2005, C-405/03 (Nr. 73), Slg. 2005, I-8761 - Class International/Colgate-Palmolive).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Vielmehr ist maßgeblich, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung Eintragungshindernisse vorgelegen haben (EuGH vom 5.10.2004, C-192/03 P, Slg. 2004 I-08993 (Nr. 40) - BSS; EuGH vom 23.4.2010, C-332/09; Slg. 2010 I-00049 (Nr. 41 ff.) - FLUGBÖRSE).
  • EuGH, 23.04.2010 - C-332/09

    HABM / Frosch Touristik - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Vielmehr ist maßgeblich, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung Eintragungshindernisse vorgelegen haben (EuGH vom 5.10.2004, C-192/03 P, Slg. 2004 I-08993 (Nr. 40) - BSS; EuGH vom 23.4.2010, C-332/09; Slg. 2010 I-00049 (Nr. 41 ff.) - FLUGBÖRSE).
  • EuGH, 24.05.2012 - C-98/11

    Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    In der Sache hat der Gerichtshof zur Gemeinschaftsmarkenverordnung entschieden, dass eine angemeldete Marke erst dann eingetragen werden kann, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat (EuGH vom 22.6.2006, C-25/05 (Nr. 86) - Wicklerform, Slg. 2006, I-05719; EuGH vom 24.5.2012, C-98/11 (Nr. 60) - Schokoladenhase).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-96/11

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Die zuerst genannte Möglichkeit würde nicht ausreichen, um der Marke eine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft zuzusprechen; denn eine Marke soll dem Verbraucher "sofort und mit Gewissheit" den Schluss auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung von einem bestimmten Anbieter gestatten (vgl. EuGH, Urteil vom 6.9.2012, C-96/11 (Nr. 40) - Schokoladenmaus).
  • EuG, 09.03.2011 - T-190/09

    Longevity Health Products / OHMI - Performing Science (5 HTP) -

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Auch im Nichtigkeitsverfahren nach Art. 52 der Gemeinschaftsmarkenverordnung ist es Sache des Markeninhabers, geeignete und hinreichende Beweismittel zum Nachweis dafür vorzulegen, dass die Marke Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt hat (EuG vom 9.3.2011, T 190/09 (Nr. 46), Slg. 2011, II-00044 - 5 HTP).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Die Anforderungen an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung sind umso höher, je weniger sich das betreffende Zeichen nach seinem spezifischen Charakter als Herkunftshinweis eignet (EuGH a. a. O. (Nr. 50) - Chiemsee; BGH GRUR 2010, 138 (Nr. 41) - Rocher).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09
    Neben dem von der Marke gehaltenen Marktanteil, der Intensität, Dauer und Verbreitung der Benutzung und dem einschlägigen Werbeaufwand können auch die Ergebnisse von Verkehrsbefragungen berücksichtigt werden (vgl. EuGH Slg. 1999, I-2779 (Nr. 49 ff.) - Chiemsee).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-561/11

    Fédération Cynologique Internationale - Gemeinschaftsmarken - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Die Regelung könnte allerdings auch als eine von der Markenrechtsrichtlinie erfasste sachlich-rechtliche Bestimmung anzusehen sein, weil sie den Erwerb und die Aufrechterhaltung einer eingetragenen Marke betrifft und die Verwirklichung des mit der Angleichung verfolgten Ziels nach Erwägungsgrund 8 Satz 1 MarkenRL voraussetzt, dass für den Erwerb und die Aufrechterhaltung einer eingetragenen Marke in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich gleiche Bedingungen gelten (vgl. Bölling, GRUR 2011, 472, 476; vgl. weiter zur Feststellungslast BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 33 W [pat] 103/09, juris Rn. 116 ff.).

    b) Eine Vorlage ist schon deshalb nicht geboten, weil im Blick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Gemeinschaftsmarkenverordnung jedenfalls kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass der Gerichtshof diese Frage bejahen würde (vgl. aber zur Frage, ob Art. 3 Abs. 3 Satz 1 MarkenRL dahin auszulegen ist, dass es auch dann auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke - und nicht auf den Zeitpunkt ihrer Eintragung - ankommt, wenn der Markeninhaber im Rahmen der Verteidigung gegen einen Antrag auf Ungültigerklärung der Marke geltend macht, dass die Marke jedenfalls über drei Jahre nach der Anmeldung, aber noch vor der Eintragung infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe, BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 33 W [pat] 103/09, juris Rn. 97 ff.).

  • BPatG, 19.03.2013 - 24 W (pat) 75/10

    Farbmarke Blau - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "konturlose

    hilfsweise das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Vorlageverfahren des Bundespatentgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union Az. 33 W (pat) 33/12 und 33 W (pat) 103/09 auszusetzen.

    Der beantragten Aussetzung dieses Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Vorlageverfahren des Bundespatentgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union Az. 33 W (pat) 33/12 und 33 W (pat) 103/09, B. v. 8. März 2013 - Farbmarke Rot bedurfte es ebenfalls nicht.

  • BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5)

    Der Senat sieht keine Veranlassung, die Entscheidung über den Löschungsantrag bis zu den Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagebeschlüsse des 33. Senats in den Verfahren 33 W (pat) 103/09 und 33 W (pat) 31/12 auszusetzen.
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 72/12

    Unterscheidungskraft der Wortfolge "Fakten statt Akten" in den Bereichen

    Die Regelung könnte allerdings auch als eine von der Markenrechtsrichtlinie erfasste sachlich-rechtliche Bestimmung anzusehen sein, weil sie den Erwerb und die Aufrechterhaltung einer eingetragenen Marke betrifft und die Verwirklichung des mit der Angleichung verfolgten Ziels nach Erwägungsgrund 8 Satz 1 MarkenRL voraussetzt, dass für den Erwerb und die Aufrechterhaltung einer eingetragenen Marke in allen Mitgliedstaaten grundsätzlich gleiche Bedingungen gelten (vgl. Bölling, GRUR 2011, 472, 476; vgl. weiter zur Feststellungslast BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 33 W (pat) 103/09, juris Rn. 116 ff.).

    b) Eine Vorlage ist schon deshalb nicht geboten, weil im Blick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Gemeinschaftsmarkenverordnung jedenfalls kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass der Gerichtshof diese Frage bejahen würde (vgl. aber zur Frage, ob Art. 3 Abs. 3 Satz 1 MarkenRL dahin auszulegen ist, dass es auch dann auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Marke - und nicht auf den Zeitpunkt ihrer Eintragung - ankommt, wenn der Markeninhaber im Rahmen der Verteidigung gegen einen Antrag auf Ungültigerklärung der Marke geltend macht, dass die Marke jedenfalls über drei Jahre nach der Anmeldung, aber noch vor der Eintragung infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe, BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 33 W (pat) 103/09, juris Rn. 97 ff.).

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