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BPatG, 08.04.2004 - 10 W (pat) 704/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 12.11.2001 - 10 W (pat) 13/01
Auszug aus BPatG, 08.04.2004 - 10 W (pat) 704/01
Denn auch im Patent- oder Markenrecht wird das Bedürfnis der Anmelder bzw Schutzrechtsinhaber anerkannt, durch die Rücknahme der Anmeldung bzw den Verzicht auf das Schutzrecht eine Veröffentlichung aufzuhalten, sofern dies im Hinblick auf die technischen Vorbereitungen hierfür noch berücksichtigt werden kann (vgl hierzu auch die Entscheidung des 10. Senats 10 W (pat) 13/01 vom 12.11.2001, Mitt 2002, 79 zum Fall der Rücknahme einer Patentanmeldung unter der Bedingung, dass die Offenlegung unterbleibt). - BPatG, 24.07.1998 - 33 W (pat) 106/97
Markenschutz - Veröffentlichtungen bei Verzicht auf die Marke
Auszug aus BPatG, 08.04.2004 - 10 W (pat) 704/01
Wenn der Inhaber auf die Marke vor der Veröffentlichung der Eintragung im Register verzichtet, sind weder die Eintragung noch der Löschungsvermerk im Markenblatt zu veröffentlichen; eine Ausnahme kann allerdings dann geboten sein, wenn der Schutzverzicht so kurz vor der Veröffentlichung der Eintragung erfolgt, dass sich die Drucklegung nur mit unzumutbarem Aufwand rückgängig machen lässt (vgl BPatGE 40, 205;… Hacker/Ströbele, MarkenG, 7. Aufl, § 41 Rdn 6).