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   BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12 (EP)   

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https://dejure.org/2014,21748
BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12 (EP) (https://dejure.org/2014,21748)
BPatG, Entscheidung vom 08.04.2014 - 4 Ni 34/12 (EP) (https://dejure.org/2014,21748)
BPatG, Entscheidung vom 08. April 2014 - 4 Ni 34/12 (EP) (https://dejure.org/2014,21748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 123 Abs 2 EuPatÜbk, Art 123 Abs 3 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 4 IntPatÜbkG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fettabsaugevorrichtung (europäisches Patent)" - Nichtigkeitsklage, die auf eine unzulässige Erweiterung des Inhalts der Anmeldung gestützt ist - unzulässige Aufnahme eines einschränkenden Merkmals (uneigentliche Erweiterung) - ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fettabsaugevorrichtung (europäisches Patent)" - Nichtigkeitsklage, die auf eine unzulässige Erweiterung des Inhalts der Anmeldung gestützt ist - unzulässige Aufnahme eines einschränkenden Merkmals (uneigentliche Erweiterung) - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fettabsaugevorrichtung (europäisches Patent)" - Nichtigkeitsklage, die auf eine unzulässige Erweiterung des Inhalts der Anmeldung gestützt ist - unzulässige Aufnahme eines einschränkenden Merkmals (uneigentliche Erweiterung) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Fettabsaugevorrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtigkeitsklage im Rahmen einer unzulässigen Erweiterung des Inhalts der Anmeldung bei einem angegriffenen EP-Patent

Besprechungen u.ä.

  • eisenfuhr.com PDF, S. 24 (Entscheidungsbesprechung)

    Fettabsaugevorrichtung
    Unzulässige Erweiterung / Disclaimer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1189
  • GRUR-RR 2014, 484
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Für ein derartiges Verständnis der Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs und deshalb für eine teleologisch orientierte Begrenzung bereits des Anwendungsbereichs von § 21 Abs. 1 PatG spricht, dass der Bundesgerichtshof hinsichtlich des Gesetzeswortlauts auf allgemeine Auslegungskriterien zurückgreift um die Frage zu beantworten, ob der hier maßgebliche Fall zwingend zum vollständigen Widerruf führt oder ob den berechtigten Belangen der Öffentlichkeit nicht dadurch Genüge getan ist, dass - wie sich aus § 38 Satz 2 PatG ergibt - aus der Änderung Rechte nicht hergeleitet werden können (BGH Urt. v 21.10.2010, Xa ZB 14/09 = GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung).

    Der Bundesgerichtshof (GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung) hat demgegenüber für das Nichtigkeitsverfahren betreffend ein nationales Patent darauf abgestellt, dass weder aus § 21 Abs. 1 Nr. 4 noch aus § 22 Abs. 1 PatG abgeleitet werden könne, dass ein Patent stets zu widerrufen sei, wenn sein Gegenstand gegenüber dem Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen durch Aufnahme eines darin nicht offenbarten Merkmals eingeschränkt worden sei.

  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Vorliegend erscheint fraglich, ob die vorliegende Erweiterung des Inhalts der Anmeldung sich als unzulässig erweist, weil der Gegenstand der Lehre nach Patentanspruch 1 sich gegenüber dem Inhalt der Anmeldung als Beschränkung darstellt oder ob sich die Einfügung des ursprünglich nicht offenbarten Merkmals 1.9.1 derart auf den Inhalt der geschützten Lehre auswirkt, dass diese eine andere Erfindung als diejenige der ursprünglichen Anmeldung, damit ein aliud zum Gegenstand hat, und deshalb auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr als Beschränkung angesehen werden kann (BGH Urt. v. 21.6.2011, X ZR 43/09 = GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urt. v. 6.08.2013, X ZB 2/12 = GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass der schillernde Begriff des "aliuds" (Keukenschrijver/Busse PatG, 7. Aufl., § 38 Rdn. 19) nicht nur Gegenstände erfasst, die zum ursprünglich offenbarten Gegenstand in einem Ausschließlichkeitsverhältnis stehen ("exklusives aliud"), sondern ein aliud bereits dann vorliegen soll, wenn die Veränderung einen technischen Aspekt betrifft (BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement).

  • BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12

    Tintenstrahldrucker

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Vorliegend erscheint fraglich, ob die vorliegende Erweiterung des Inhalts der Anmeldung sich als unzulässig erweist, weil der Gegenstand der Lehre nach Patentanspruch 1 sich gegenüber dem Inhalt der Anmeldung als Beschränkung darstellt oder ob sich die Einfügung des ursprünglich nicht offenbarten Merkmals 1.9.1 derart auf den Inhalt der geschützten Lehre auswirkt, dass diese eine andere Erfindung als diejenige der ursprünglichen Anmeldung, damit ein aliud zum Gegenstand hat, und deshalb auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr als Beschränkung angesehen werden kann (BGH Urt. v. 21.6.2011, X ZR 43/09 = GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urt. v. 6.08.2013, X ZB 2/12 = GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 11.2.2014, X ZR 107/12 = GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal) hat hierbei im Zusammenhang mit der Frage der Zulässigkeit von Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele in seiner jüngsten Rechtsprechung herausgestellt, dass das Erfordernis der identischen Offenbarung hierbei in einer Weise anzuwenden ist, die berücksichtigt, dass die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet.
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Für ein insoweit eingeschränktes und einen Wirkzusammenhang zwischen Zwischenraum und Nutrationsbewegung, insbesondere den Vibrationsanteil, einbeziehendes Verständnis des angesprochenen Fachmanns fehlt in den Anmeldeunterlagen (AN) jeglicher Hinweis, wie auch aus dem in der genannten Aufgabe zum Ausdruck kommenden Erfindungsgedanken (BGH Urt. v. 4.2.2010, Xa ZR 36/08 = GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung) sich ein derartiges einschränkendes Verständnis nicht ergibt.
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Der Senat sieht im Ergebnis die in der Literatur geäußerte Kritik (Schulte PatG, 9. Aufl., § 21 Rdn. 67, m.w.H.), diese zur unentrinnbaren Falle führende Interpretation lasse einen ausgewogenen Ausgleich der berechtigten Interessen von Öffentlichkeit und Patentinhaber vermissen, deshalb zwar als nachvollziehbar, aber nicht ausreichend an, sich über die in Art. 123 Abs. 2 und Abs. 3 EPÜ zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen gleichrangiger Verbote im Wege richterlicher Rechtsfortbildung hinwegzusetzen und zudem entgegen der Rechtsauffassung der Großen Beschwerdekammer als zu beachtende gewichtige rechtliche Stellungnahme (BGH Urteil vom 15.04.2010, Xa ZB 10/09 = GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine) allein auf ein ausgewogeneres Ergebnis abzustellen, zumal bei der EPÜ-Revision 2000 entgegen ursprünglichen Absichten der Problemkreis ausgeklammert worden ist (Schulte, PatG, 9. Aufl.,§ 21 Rdn. 67, m.w.H.) und deshalb der Lückenschließung durch richterliche Rechtsfortbildung insoweit Grenzen gesetzt sind als der Gesetzgeber diese stillschweigend billigt (BVerfGE 128, 193).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Eines Widerruf bzw. einer Nichtigerklärung bedürfe es in dieser Konstellation folglich nicht (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000, X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, - Zeittelegramm).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Der Senat sieht im Ergebnis die in der Literatur geäußerte Kritik (Schulte PatG, 9. Aufl., § 21 Rdn. 67, m.w.H.), diese zur unentrinnbaren Falle führende Interpretation lasse einen ausgewogenen Ausgleich der berechtigten Interessen von Öffentlichkeit und Patentinhaber vermissen, deshalb zwar als nachvollziehbar, aber nicht ausreichend an, sich über die in Art. 123 Abs. 2 und Abs. 3 EPÜ zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen gleichrangiger Verbote im Wege richterlicher Rechtsfortbildung hinwegzusetzen und zudem entgegen der Rechtsauffassung der Großen Beschwerdekammer als zu beachtende gewichtige rechtliche Stellungnahme (BGH Urteil vom 15.04.2010, Xa ZB 10/09 = GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine) allein auf ein ausgewogeneres Ergebnis abzustellen, zumal bei der EPÜ-Revision 2000 entgegen ursprünglichen Absichten der Problemkreis ausgeklammert worden ist (Schulte, PatG, 9. Aufl.,§ 21 Rdn. 67, m.w.H.) und deshalb der Lückenschließung durch richterliche Rechtsfortbildung insoweit Grenzen gesetzt sind als der Gesetzgeber diese stillschweigend billigt (BVerfGE 128, 193).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Als für die hier maßgebliche Entwicklung und für die Beurteilung der objektiven Problemstellung berufener Fachmann sieht der Senat einen Ingenieur mit langjähriger Erfahrung in der Entwicklung von Fettabsaugvorrichtungen, der außerdem jedenfalls einfache medizinische Grundkenntnisse erworben hat und bezüglich der spezifischen medizinischen Probleme mit einem Chirurgen in engem Kontakt steht, mit diesem ggf. ein Team bildet oder diesen ergänzend heranzieht (zum Teamfachmann vgl. BGH GRUR 2012, 482 - Pfeffersäckchen; GRUR 2010, 41 - Diodenbeleuchtung; GRUR 2007, 404 - Carvedilol II; Senat 4 Ni 68/09, Urt, v. 7.2.2012).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12
    Nach dessen maßgeblichem Verständnis und einer sich am Gesamtzusammenhang orientierenden Betrachtung ist zu beurteilen, welche technische Lehre Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist und welcher technische Sinngehalt den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (st. Rspr., BGH, Urt. v. 12.3.2002, X ZR 168/00, GRUR 2002, 515 -Schneidmesser I).
  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

  • BPatG, 10.01.2012 - 4 Ni 6/11

    Traglaschenkette - Patentnichtigkeitsklageverfahren - Neuheit - erfinderische

  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

  • BGH, 06.03.2012 - X ZR 78/09

    Pfeffersäckchen

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

  • BPatG, 20.11.2012 - 4 Ni 36/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "chirurgischer Clip" - zur Auslegung und

  • BGH, 29.09.2009 - X ZR 169/07

    Diodenbeleuchtung

  • BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 84/14

    Nachweis einer erfinderischen Tätigkeit bei einem Patent mit der Bezeichnung

    Das Patentgericht hat das Streitpatent für nichtig erklärt (BPatG, GRUR-RR 2014, 484).
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