Rechtsprechung
   BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21161
BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18 (https://dejure.org/2020,21161)
BPatG, Entscheidung vom 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18 (https://dejure.org/2020,21161)
BPatG, Entscheidung vom 08. April 2020 - 35 W (pat) 16/18 (https://dejure.org/2020,21161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,21161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - zur Frage der Gewährung des Gebührentatbestandes Nr. 2300 VV RVG in der maximal möglichen Höhe eines 2,5-fachen Satzes bei einer umfangreichen und schwierigen anwaltlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18
    Deshalb handelt es sich bei einem "normalen" Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren, bei dem die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik geprüft worden ist und die nach § 17 Abs. 3 Satz 1 GebrMG obligatorische mündliche Verhandlung stattgefunden hat, bereits aus sich heraus um eine so umfangreiche und schwierige anwaltliche Tätigkeit, die regelmäßig mit einer 2, 0-fachen Geschäftsgebühr angemessen zu vergüten ist (vgl. im Umkehrschluss: BGH GRUR 2014, 206, 208 Rz. 25 - "Einkaufskühltasche"; vgl. auch BPatG, Beschluss v. 25.11.2014 - Az. 35 W (pat) 12/12).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18
    Bei den patentamtlichen Verfahren handelt es sich trotz ihrer justizförmigen Ausgestaltung (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein"; BGH BlPMZ 2015, 112, 113 (Marke) - "VIVA Friseure") um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde; auch gebührenrechtlich sind diese Verfahren lediglich als Verwaltungsverfahren einzuordnen (vgl. Bühring/ Schmid , GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 151; Schulte/ Rudloff-Schäffer , PatG, 10. Aufl., § 26 Rn. 3).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Auszug aus BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18
    Bei den patentamtlichen Verfahren handelt es sich trotz ihrer justizförmigen Ausgestaltung (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein"; BGH BlPMZ 2015, 112, 113 (Marke) - "VIVA Friseure") um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde; auch gebührenrechtlich sind diese Verfahren lediglich als Verwaltungsverfahren einzuordnen (vgl. Bühring/ Schmid , GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 151; Schulte/ Rudloff-Schäffer , PatG, 10. Aufl., § 26 Rn. 3).
  • BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des

    Auszug aus BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18
    a) Die Gebrauchsmusterabteilung ist in zutreffender Weise davon ausgegangen, dass die Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften des RVG angesetzt werden dürfen (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.) und im Falle eines Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr) einschlägig ist.
  • BPatG, 25.11.2014 - 35 W (pat) 12/12

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - zur Bemessung des

    Auszug aus BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18
    Deshalb handelt es sich bei einem "normalen" Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren, bei dem die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik geprüft worden ist und die nach § 17 Abs. 3 Satz 1 GebrMG obligatorische mündliche Verhandlung stattgefunden hat, bereits aus sich heraus um eine so umfangreiche und schwierige anwaltliche Tätigkeit, die regelmäßig mit einer 2, 0-fachen Geschäftsgebühr angemessen zu vergüten ist (vgl. im Umkehrschluss: BGH GRUR 2014, 206, 208 Rz. 25 - "Einkaufskühltasche"; vgl. auch BPatG, Beschluss v. 25.11.2014 - Az. 35 W (pat) 12/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht