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   BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12   

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https://dejure.org/2013,15839
BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12 (https://dejure.org/2013,15839)
BPatG, Entscheidung vom 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12 (https://dejure.org/2013,15839)
BPatG, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 29 W (pat) 573/12 (https://dejure.org/2013,15839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 267 Abs 1 AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 2 EGRL 95/2008, § 32 Abs 3 MarkenG, § 36 Abs 4 MarkenG
    (Markenbeschwerdeverfahren - "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 der Markenrichtlinie 2008/95 EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) - zum Markenschutz für den Einzelhandel ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit eines Dienstleistungsverzeichnisses für ein Zeichen für Einzel- und Großhandel mit näher bezeichneten Dienstleistungen

  • rewis.io

    (Markenbeschwerdeverfahren - "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 der Markenrichtlinie 2008/95 EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) - zum Markenschutz für den Einzelhandel ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    (Markenbeschwerdeverfahren - "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 der Markenrichtlinie 2008/95 EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) - zum Markenschutz für den Einzelhandel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 937
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12
    - ob der Schutz der Einzelhandelsdienstleistungsmarke nach der Entscheidung des EuGH zu "Praktiker" (GRUR 2005, 764 ff.) auch für den Handel mit Dienstleistungen gelte,.

    Sie trägt vor, in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu "Praktiker" (GRUR 2005, 764) sei nur über Einzelhandelsdienstleistungen mit Waren und nicht auch mit Dienstleistungen entschieden worden.

    Denn es handelt sich bei dieser Frage nicht um ein Problem des Eintragungsverfahrens, dessen Ausgestaltung nach dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie den einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt, sondern um eine sachliche Voraussetzung des Erwerbs von Marken, für den nach dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie grundsätzlich gleiche Bedingungen in der Gemeinschaft zu gelten haben (vgl. EuGH GRUR 2005, 764, 766 Rdnr. 30 - 32 - Praktiker zur Vorläuferrichtlinie).

    Eine Definition des markenrechtlichen Dienstleistungsbegriffs im Sinne von Art. 2 der gleichlautenden Vorgängerrichtlinie (Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, ABL. EG 1989 Nr. L 40, S. 1 ff.) hat auch der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zu "Praktiker" (GRUR 2005, 764, 766 Rdnr. 33 ff.) mit Ausnahme des Hinweises auf den Dienstleistungsbegriff des Art. 57 AEUV bzw. Art. 50 EUV unter Hervorhebung dessen Merkmals der regelmäßigen Entgeltlichkeit nicht vorgenommen.

  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12
    Im Hinblick auf seine Entscheidung vom 19. Juni 2012 zu "IP TRANSLATOR" (GRUR Int. 2012, 749 ff.) ist derzeit unklar, ob er die in der "Praktiker"-Entscheidung geäußerte Auffassung zu den näheren Angaben der gehandelten Güter vom EuGH beibehalten wird.

    Nach dem IP TRANSLATOR-Urteil steht die Richtlinie der Verwendung von Oberbegriffen, die in den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation enthalten sind, zur Angabe von Waren und Dienstleistungen, für die der Schutz der Marke beantragt wird, nicht entgegen, sofern diese Angabe hinreichend klar und eindeutig ist (GRUR Int 2012, 749, 753 Rdnr. 56, 64).

  • BPatG, 28.10.1997 - 5 W (pat) 54/96

    Gebrauchsmuster - Gegenstandswert in Löschungsverfahren - Ringbücher

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12
    Eine derartige "Doppelschutzmarke" sei daher unzulässig (BPatGE 39, 70, 73 - SUMMIT; Grabrucker GRUR 2001, 623, 627 m. w. N.).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-281/06

    Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12
    Das "Wesensmerkmal" des Entgelts wird vom Europäischen Gerichtshof darin gesehen, dass es die "wirtschaftliche Gegenleistung für die betreffende Leistung" darstellt (EuZW 2008, 152 Rdnr. 29).
  • BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 214/01
    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12
    Wer für solche Dienstleistungen den Markenschutz begehrt, muss seine angemeldete Dienstleistungsmarke ausdrücklich darauf beziehen; er kann nicht davon ausgehen, dass mit einer Einzelhandelsdienstleistungsmarke dieser Bereich abgedeckt ist (vgl. BPatG GRUR 2006, 63, 65; Grabrucker, MarkenR 2002, 361, 365; Ströbele GRUR Int 2008, 719, 722).
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