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   BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08   

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https://dejure.org/2011,25346
BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08 (https://dejure.org/2011,25346)
BPatG, Entscheidung vom 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08 (https://dejure.org/2011,25346)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 26 W (pat) 93/08 (https://dejure.org/2011,25346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sessel (dreidimensionale Marke)" - Markenfähigkeit - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sessel (dreidimensionale Marke)" - Markenfähigkeit - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sessel (dreidimensionale Marke)" - Markenfähigkeit - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sessel (dreidimensionale Marke)" - Markenfähigkeit - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mies an der Rohes Barcelona-Sessel wurde als 3D-Marke gelöscht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Existiert auf dem Markt bereits eine Vielzahl von nicht unwesentlich verschiedenen Formen derselben Art von Waren, so kann § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht zur Anwendung kommen (BGH a. a. O; GRUR 2006, 679, 681, Nr. 14 - Porsche Boxster).

    Weist das Warenumfeld bereits eine große Vielfalt von Formen auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, so wird der Verkehr in einer bestimmten, ggf. auch neuen Formgestaltung nur dann einen Herkunftshinweis sehen, wenn er diese Form nicht einer konkreten Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen (BGH GRUR 2004, 329 - Käse in Blütenform; GRUR 2006, 679 - Porsche Boxster).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Da aber davon auszugehen ist, dass der Verkehr die Form einer Ware nicht in gleicher Weise auffasst wie eine Wort- oder Bildmarke und aus der Form der Ware gewöhnlich nicht auf deren betriebliche Herkunft schließt, besitzt eine Formmarke nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2006, 235 - Standbeutel).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Die Warenform muss es dem durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise ermöglichen, die betreffenden Waren von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH a. a. O. - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Maßgeblich ist insoweit der ästhetische Wert, den die Ware durch die Formgebung erhält (BGH GRUR 2008, 71, 72, Nr. 18 - Fronthaube).
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Weist das Warenumfeld bereits eine große Vielfalt von Formen auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, so wird der Verkehr in einer bestimmten, ggf. auch neuen Formgestaltung nur dann einen Herkunftshinweis sehen, wenn er diese Form nicht einer konkreten Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen (BGH GRUR 2004, 329 - Käse in Blütenform; GRUR 2006, 679 - Porsche Boxster).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Unterscheidungskraft besitzt eine Marke nur dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Produkte somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2002, 804 ff. - Philips).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Zu fragen ist, ob die beanspruchte Form ausschließlich aus Merkmalen besteht, die für die betreffende Warenart wesensnotwendig sind, um ihren Zweck zu erfüllen (BGH GRUR 2008, 510, 511, Nr. 13 - Milchschnitte).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 93/08
    Zwar darf die Prüfung bei dreidimensionalen Marken nicht strenger als bei anderen Markenformen ausfallen (EuGH GRUR Int. 2004, 631 - TABS).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-205/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar schließt das Unionsrecht die

    27 - Siehe z. B. Urteil des deutschen Bundespatentgerichts vom 8. Juni 2011, "Barcelona - Sessel" (26 W [pat] 93/08), betreffend den sogenannten Barcelona-Sessel, der von dem berühmten deutschen Architekten Ludwig Mies van der Rohe entworfen wurde.
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