Rechtsprechung
BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kaupmann" - räumlich beschränktes Recht - keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes - Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden - vertraglich fortbestehendes ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung einer angeblichen Bösgläubigkeit bei der Anmeldung der Wortmarke "Kaupmann"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kaupmann" - räumlich beschränktes Recht - keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes - Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden - vertraglich fortbestehendes ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kaupmann" - räumlich beschränktes Recht - keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes - Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden - vertraglich fortbestehendes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14
Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft der eingetragenen Wortmarke "YOU & ME"; …
Ist dies nach der erforderlichen gründlichen Prüfung sämtlicher von den Beteiligten eingereichter oder von Amts wegen zusätzlich ermittelter Unterlagen nicht möglich, z. B. weil der Sachverhalt nicht (mehr) weiter aufgeklärt werden kann oder hinreichend sichere Rückschlüsse auf die subjektiven Absichten des Anmelders zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich sind, so muss es aufgrund der Feststellungslast der Antragstellerin für die Umstände einer bösgläubigen Anmeldung bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (…BGH GRUR 2010, 138 Rn. 48 - ROCHER-Kugel;… GRUR 2009, 669 Rn. 32 - POST II; BPatG, Beschluss vom 13.03.2014, 30 W (pat) 16/12 - VCV; Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 Kaupmann). - BPatG, 04.05.2018 - 29 W (pat) 46/15 Aus Sicht des Senats unterlag die Beschwerdeführerin zum Anmeldezeitpunkt aber jedenfalls keinem die Bösgläubigkeit ausschließenden entschuldbaren Rechtsirrtum (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 - Kaupmann).
- BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20
Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein …
Ein genereller Benutzungswille wird grundsätzlich vermutet, solange keine Umstände vorliegen, aufgrund derer ein solcher von vorneherein auszuschlie- ßen ist (vgl. BPatG Beschluss vom 13.06.2018, 26 W (pat) 539/17 - Harald Juhnke; Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 - Kaupmann). - BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALPHA PLUS PROFILE" - zur …
Zunächst lässt die Anmeldung einer Marke einen generellen Benutzungswillen des Markeninhabers grundsätzlich vermuten (vgl. BPatG Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 - Kaupmann). - BPatG, 15.04.2015 - 29 W (pat) 13/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BiM-Markt" - keine bösgläubige …
Ist dies nach der erforderlichen gründlichen Prüfung sämtlicher von den Beteiligten eingereichten oder von Amts wegen zusätzlich ermittelter Unterlagen nicht möglich, z. B. weil der Sachverhalt nicht (mehr) weiter aufgeklärt werden kann oder hinreichend sichere Rückschlüsse auf die subjektiven Absichten des Anmelders zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich sind, so muss es aufgrund der Feststellungslast der Antragstellerin für die Umstände einer bösgläubigen Anmeldung bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (…BGH GRUR 2010, 138 Rn. 48 - ROCHER-Kugel;… GRUR 2009, 669 Rn. 32 - POST II; BPatG, Beschluss vom 13.03.2014, 30 W (pat) 16/12 - VCV; Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 Kaupmann).