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   BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10   

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BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10 (https://dejure.org/2011,17610)
BPatG, Entscheidung vom 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10 (https://dejure.org/2011,17610)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 29 W (pat) 30/10 (https://dejure.org/2011,17610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kaupmann" - räumlich beschränktes Recht - keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes - Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden - vertraglich fortbestehendes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer angeblichen Bösgläubigkeit bei der Anmeldung der Wortmarke "Kaupmann"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kaupmann" - räumlich beschränktes Recht - keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes - Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden - vertraglich fortbestehendes ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Kaupmann" - räumlich beschränktes Recht - keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes - Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden - vertraglich fortbestehendes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S 100; BPatG GRUR 2001, 744, 746 f. - S 100).

    Der generelle Benutzungswille muss sich aber nicht auf eine Verwendung der Marke durch den Markeninhaber selbst beziehen; vielmehr reicht auch die Absicht aus, die Marke einer Benutzung durch Dritte zuzuführen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    Dabei vermag ein räumlich beschränktes inländisches älteres Recht die Löschung einer jüngeren Marke, die Schutz in der ganzen BRD genießt, nicht zu rechtfertigen (BGH GRUR 2004, 790 Rdnr. 51 ff. - Gegenabmahnung; Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdnr. 552).
  • BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 232/98

    Voraussetzungen für die Annahme eines bösgläubigen Markenanmeldung -

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S 100; BPatG GRUR 2001, 744, 746 f. - S 100).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    anmeldet (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621, 623, Rdnr. 21 - AKADEMIKS; a. a. O. - Ivadal; BPatG …
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    anmeldet (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621, 623, Rdnr. 21 - AKADEMIKS; a. a. O. - Ivadal; BPatG …
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    Der für dieses Unternehmenskennzeichen bestehende Schutz erstreckt sich jedoch lediglich auf die Stadt Bielefeld und allenfalls noch auf deren Umland, nicht aber auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (BGH GRUR 2005, 262, 263 - soco.de).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82

    Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    Ein überörtlicher Schutz (für das gesamte Bundesgebiet) ist nur dann zuzubilligen, wenn das Unternehmen zum maßgeblichen Zeitpunkt darauf angelegt ist, beispielsweise nach Art eines Filialbetriebs weitere Betriebsstätten an verschiedenen, verstreut liegenden Plätzen zu betreiben und den Umständen nach mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Unternehmen diese Absicht verwirklichen kann und wird (BGH GRUR 1993, 923, 924 - Pic Nic; 1985, 72 - Consilia).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei sich im Einzelfall bereits die Markenanmeldung als erster Teilakt eines zweckwidrigen Einsatzes darstellen, sich ein markenrechtlich zweckfremder Einsatz aber auch erst aus der späteren Ausübung des Monopolrechts ergeben kann (BGH GRUR 2001, 242, 243 f. - Classe E; GRUR 2004, 510 ff. - S 100; BPatG GRUR 2001, 744, 746 f. - S 100).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 123/91

    Überörtlicher Schutz eines Gaststättenbetriebs - Pic Nic

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    Ein überörtlicher Schutz (für das gesamte Bundesgebiet) ist nur dann zuzubilligen, wenn das Unternehmen zum maßgeblichen Zeitpunkt darauf angelegt ist, beispielsweise nach Art eines Filialbetriebs weitere Betriebsstätten an verschiedenen, verstreut liegenden Plätzen zu betreiben und den Umständen nach mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Unternehmen diese Absicht verwirklichen kann und wird (BGH GRUR 1993, 923, 924 - Pic Nic; 1985, 72 - Consilia).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.07.2011 - 29 W (pat) 30/10
    anmeldet (BGH GRUR 1998, 1034 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621, 623, Rdnr. 21 - AKADEMIKS; a. a. O. - Ivadal; BPatG …
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • BPatG, 12.01.2005 - 32 W (pat) 13/04
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BPatG, 06.05.1997 - 24 W (pat) 74/95

    Unterbrechung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens durch Konkurs des

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

    Ist dies nach der erforderlichen gründlichen Prüfung sämtlicher von den Beteiligten eingereichter oder von Amts wegen zusätzlich ermittelter Unterlagen nicht möglich, z. B. weil der Sachverhalt nicht (mehr) weiter aufgeklärt werden kann oder hinreichend sichere Rückschlüsse auf die subjektiven Absichten des Anmelders zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich sind, so muss es aufgrund der Feststellungslast der Antragstellerin für die Umstände einer bösgläubigen Anmeldung bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BGH GRUR 2010, 138 Rn. 48 - ROCHER-Kugel; GRUR 2009, 669 Rn. 32 - POST II; BPatG, Beschluss vom 13.03.2014, 30 W (pat) 16/12 - VCV; Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 Kaupmann).
  • BPatG, 04.05.2018 - 29 W (pat) 46/15
    Aus Sicht des Senats unterlag die Beschwerdeführerin zum Anmeldezeitpunkt aber jedenfalls keinem die Bösgläubigkeit ausschließenden entschuldbaren Rechtsirrtum (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 - Kaupmann).
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

    Ein genereller Benutzungswille wird grundsätzlich vermutet, solange keine Umstände vorliegen, aufgrund derer ein solcher von vorneherein auszuschließen ist (vgl. BPatG Beschluss vom 13.06.2018, 26 W (pat) 539/17 - Harald Juhnke; Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 - Kaupmann).
  • BPatG, 03.06.2020 - 29 W (pat) 46/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ALPHA PLUS PROFILE" - zur

    Zunächst lässt die Anmeldung einer Marke einen generellen Benutzungswillen des Markeninhabers grundsätzlich vermuten (vgl. BPatG Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 - Kaupmann).
  • BPatG, 15.04.2015 - 29 W (pat) 13/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BiM-Markt" - keine bösgläubige

    Ist dies nach der erforderlichen gründlichen Prüfung sämtlicher von den Beteiligten eingereichten oder von Amts wegen zusätzlich ermittelter Unterlagen nicht möglich, z. B. weil der Sachverhalt nicht (mehr) weiter aufgeklärt werden kann oder hinreichend sichere Rückschlüsse auf die subjektiven Absichten des Anmelders zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr möglich sind, so muss es aufgrund der Feststellungslast der Antragstellerin für die Umstände einer bösgläubigen Anmeldung bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (BGH GRUR 2010, 138 Rn. 48 - ROCHER-Kugel; GRUR 2009, 669 Rn. 32 - POST II; BPatG, Beschluss vom 13.03.2014, 30 W (pat) 16/12 - VCV; Beschluss vom 08.07.2011, 29 W (pat) 30/10 Kaupmann).
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