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BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
a) Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke von wesentlicher Bedeutung, sei es als Kennzeichnungskraft von Haus aus, sei es als eine kraft Benutzung erworbene (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, Rn. 24 - SABéL / PUMA, BGH GRUR 2004, 594, 597 - FERRARI-PFERD).Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Marken hängt nämlich von der Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild oder in Bedeutung bzw. Sinn ab, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Interessenten jeweils separat in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken können (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 Rn. 23 - SABéL / PUMA; BGH GRUR 1999, 241 - LIONS).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
Warenähnlichkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, z. B. Art, Beschaffenheit, regelmäßige Herstellungsstätten und Vertriebswege, Verwendungszweck, Nutzung, wirtschaftliche Bedeutung, Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte, so enge Berührungspunkte vorliegen, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken von - unterstellt - höchster Kennzeichnungskraft versehen sind (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 1999, 731 - CANON II; EuGH GRUR 1998, 922 - CANON). - BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
Warenähnlichkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, z. B. Art, Beschaffenheit, regelmäßige Herstellungsstätten und Vertriebswege, Verwendungszweck, Nutzung, wirtschaftliche Bedeutung, Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte, so enge Berührungspunkte vorliegen, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben oder gegebenenfalls wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken von - unterstellt - höchster Kennzeichnungskraft versehen sind (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 1999, 731 - CANON II; EuGH GRUR 1998, 922 - CANON).
- BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
a) Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke von wesentlicher Bedeutung, sei es als Kennzeichnungskraft von Haus aus, sei es als eine kraft Benutzung erworbene (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, Rn. 24 - SABéL / PUMA, BGH GRUR 2004, 594, 597 - FERRARI-PFERD). - BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94
"Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines …
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
Dies kann der Senat im Widerspruchsverfahren nach § 9 MarkenG aber nicht berücksichtigen; im Widerspruchsverfahren ist allein auf die Gestaltung der Marken in der eingetragenen Form abzustellen (vgl. BGH GRUR 1996, 775, 777 - SALI TOFT). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
So kann etwa ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Marken einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Waren ausgleichen und umgekehrt (EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 - IL PATRONE / PORTONE). - BPatG, 13.11.2001 - 27 W (pat) 163/00
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
Damit wäre sogar eine Minderung der Kennzeichnungskraft entsprechend der bislang wohl herrschenden Anschauung, dass weibliche Vornamen auf dem Modesektor kennzeichnungsschwach sind (vgl. Beschluss des Senats vom 13. November 2001, Az.: 27 W (pat) 163/00 - MONA CUERO / MONA; BGH GRUR 1991, 760 - JENNY / JENNIFER), überwunden, so dass für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr jedenfalls von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen ist. - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
Enthält eine Wort-/Bildmarke aussprechbare Buchstaben, so kommt eine Verwechslungsgefahr wegen klanglicher Zeichenähnlichkeit - anders als bei Marken, die nur aus einer Graphik bestehen (BGH GRUR 2006, 60, III.4.e - COCCODRILLO) oder bei denen nur diese schutzfähig ist (vgl. BPatG Mitt. - BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02
il Padrone/Il Portone
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
So kann etwa ein höherer Grad an Ähnlichkeit der Marken einen geringeren Grad an Ähnlichkeit der Waren ausgleichen und umgekehrt (EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 - IL PATRONE / PORTONE). - BGH, 18.04.1991 - I ZR 176/89
"Jenny/Jennifer"; Verwechslungsfähigkeit zweier Kennzeichen
Auszug aus BPatG, 08.08.2006 - 27 W (pat) 113/04
Damit wäre sogar eine Minderung der Kennzeichnungskraft entsprechend der bislang wohl herrschenden Anschauung, dass weibliche Vornamen auf dem Modesektor kennzeichnungsschwach sind (vgl. Beschluss des Senats vom 13. November 2001, Az.: 27 W (pat) 163/00 - MONA CUERO / MONA; BGH GRUR 1991, 760 - JENNY / JENNIFER), überwunden, so dass für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr jedenfalls von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen ist. - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions