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   BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05   

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BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05 (https://dejure.org/2007,32675)
BPatG, Entscheidung vom 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05 (https://dejure.org/2007,32675)
BPatG, Entscheidung vom 08. August 2007 - 26 W (pat) 88/05 (https://dejure.org/2007,32675)
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  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH seien auch geläufige Ausdrücke der Umgangs- und Werbesprache, umgangssprachliche Anpreisungen und sloganartige Kaufaufforderungen, die keinen unmittelbaren Produktbezug zu den konkreten Waren/Dienstleistungen hätten, grundsätzlich eintragungsfähig (vgl. GRUR 1998, 465 - BONUS).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Für die Annahme des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft ist kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis dafür erforderlich, dass die Angabe bereits im Verkehr geläufig ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren und Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das im Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel wahrnimmt (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - Berlin-Card).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Die Marke ist sprachüblich gebildet und für den Verkehr allgemein verständlich; eine gewisse Mehrdeutigkeit - die Markeninhaberin hat auf die Bedeutung "Kuschel" für verkrüppelte Kiefern oder Gebüsch verwiesen, die allerdings nur regional bekannt sein dürfte - ist nicht relevant, da für die Verneinung der Unterscheidungskraft ausreichend ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Marke von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit (eindeutig) beschreibendem Charakter entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude), wie es vorliegend der Fall ist.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren und Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das im Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Für die Annahme des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft ist kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis dafür erforderlich, dass die Angabe bereits im Verkehr geläufig ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 08.08.2007 - 26 W (pat) 88/05
    Hierzu hat die Markenabteilung (mit entsprechenden Fundstellen) ebenfalls zutreffend ausgeführt, dass die Entstehung eines Begriffs nicht für die markenrechtliche Beurteilung maßgebend sein kann und das Bestehen etwaiger Urheberrechte für die Frage der Registrierung bzw. Löschung einer Marke nicht relevant ist (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2005, 578 ff. - LOKMAUS).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

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