Rechtsprechung
BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16
6.2 Die Prüfung der Patentfähigkeit erfordert regelmäßig eine Auslegung des Patentanspruchs, bei der dessen Sinngehalt in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen sind (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum). - BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16
Einer Beurteilung des weiteren geltenden Patentanspruchs 2 bedarf es in der Folge nicht, da mit dem nicht gewährbaren Patentanspruch 1 dem Antrag als Ganzes nicht stattgegeben werden kann (vgl. BGH GRUR 1997, 120 ff. - elektrisches Speicherheizgerät; BGH GRUR 2007, 862-865 - Informationsübermittlungsverfahren II). - BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94
"Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit
Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16
Eine Auswahl aus einer dieser beiden gleichwertigen Alternativen kann eine erfinderische Tätigkeit jedoch nicht begründen (BGH GRUR 1996, 857 ff. - Rauchgasklappe).
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16
Einer Beurteilung des weiteren geltenden Patentanspruchs 2 bedarf es in der Folge nicht, da mit dem nicht gewährbaren Patentanspruch 1 dem Antrag als Ganzes nicht stattgegeben werden kann (vgl. BGH GRUR 1997, 120 ff. - elektrisches Speicherheizgerät; BGH GRUR 2007, 862-865 - Informationsübermittlungsverfahren II). - BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03
Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren
Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16
Zwar ist eine solche Änderung ohne Zustimmung der jeweiligen Gegenseite nur unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. BGH BlPMZ 2007, 459), die hier aber erfüllt sind. - BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06
Informationsübermittlungsverfahren
Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16
Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellten technische Lehre ergibt, wobei der Fachmann auch die Beschreibung und Zeichnung heranzuziehen hat (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren). - BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 08.08.2018 - 9 W (pat) 14/16
Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).