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   BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00   

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https://dejure.org/2001,5177
BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00 (https://dejure.org/2001,5177)
BPatG, Entscheidung vom 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00 (https://dejure.org/2001,5177)
BPatG, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 10 W (pat) 702/00 (https://dejure.org/2001,5177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Musterschutzfähigkeit von Schlüsselanhängern mit Abbildungen der staatlichen Hoheitszeichen der Euro-Geldscheine und der Europa-Flagge; Zulässigkeit der Schutzversagung wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung aufgrund der Gefahr einer künftigen ungerechtfertigten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schlüsselanhänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines Musters mit Abbildungen von Euro-Banknoten und öffentliche Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 337
  • GRUR 2003, 708
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 04.10.2000 - 10 W (pat) 705/00
    Auszug aus BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00
    4.a.) Ausgehend von diesen Voraussetzungen kann nach Ansicht des Senats - in Weiterführung der "Bierpolizei"-Entscheidung (10 W (pat) 705/00 vom 4. Oktober 2000 - BlPMZ 2001, 154), in der es auf die Problematik der Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichens im Ergebnis nicht ankam - ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung nur bei einer ersichtlich missbräuchlichen gesetzwidrigen Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichens in einem Muster angenommen werden.
  • BPatG, 21.08.2012 - 10 W (pat) 701/09

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Folienbeutelaufdrucke" - angemeldetes

    Da der markenrechtliche Ausschluss von Hoheitszeichen auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. h der Markenrichtlinie (AblEU Nr. L 299 v. 8.11.2008, BlPMZ 2009, 4) zurückgeht, der wiederum auf Art. 6 ter PVÜ Bezug nimmt (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 629), ist kein Grund gegeben, dies beim geschmacksmusterrechtlichen Ausschluss von Hoheitszeichen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GeschmMG anders zu beurteilen (vgl. Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., Rdn. 23; noch offen gelassen in den Senatsbeschlüssen BPatG GRUR 2002, 337 - Schlüsselanhänger; BPatGE 44, 148 - Tassen mit Gelddarstellungen).

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, bei denen darauf abzustellen ist, wie das Hoheitszeichen im Rahmen der Mustergestaltung konkret verwendet ist (vgl. BPatG GRUR 2002, 337 - Schlüsselanhänger; Eichmann/von Falckenstein, a. a. O., § 3 Rdn. 26 ff.).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 1/02

    Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

    Das Bundespatentgericht hat den Beschluß des Deutschen Patent- und Markenamts (Musterregister) aufgehoben (GRUR 2002, 337).
  • BPatG, 30.09.2003 - 10 W (pat) 711/01
    Eine solche Differenzierung wäre nach dem Auslegungsverständnis im angefochtenen Beschluss überflüssig, insbesondere bliebe für das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG kein eigener Anwendungsbereich, wenn solche Marken, die ein Hoheitszeichen enthalten, stets auch gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würden und demzufolge ohnehin schon gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG von der Eintragung ausgenommen wären (vgl zu der Abgrenzung dieser Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 MarkenG auch die Senatsentscheidung vom 8.10.2001, GRUR 2002, 337, 338 reSp, 2. Abs, "Schlüsselanhänger").

    Eine Verwechslungs- oder gar eine Missbrauchsgefahr mit originalen Polizeiuniformstücken vermag der Senat entgegen der Auffassung des Patentamts bei den konkret angemeldeten Mustern nicht zu erkennen, zumal eine solche Gefahr regelmäßig nicht aus Einzelelementen der Muster hergeleitet werden kann, sondern sich aus deren Gesamteindruck ergeben müsste (vgl insoweit auch die Senatsentscheidungen GRUR 2002, 337, 338 liSp, 2. Absatz "Schlüsselanhänger und GRUR 2003, 710 "Verkehrszeichen").

  • BPatG, 12.12.2002 - 10 W (pat) 716/01

    Geschmacksmusterbeschwerde: Abwandlung eines Verkehrszeichens - Öffentliche

    Die Gefahr einer künftigen ungerechtfertigten Geltendmachung von Verbietungsrechten aus einzelnen Musterelementen - hier etwa den Abbildungen der Verkehrszeichen ohne die angebrachten Balken - oder gar einer gesetzwidrigen missbräuchlichen Verwendung von Teilen des Musters bildet keinen Grund für eine Schutzversagung wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2001, GRUR 2002, 337, 338 liSp - Schlüsselanhänger).
  • BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17

    Designbeschwerdeverfahren - "medaillonartige Münzen" (Sammelanmeldung) - zur

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, bei denen darauf abzustellen ist, wie das Hoheitszeichen im Rahmen der Designgestaltung konkret verwendet ist (vgl. BPatG GRUR 2002, 337 - Schlüsselanhänger; Eichmann/von Falckenstein/Kühne, a. a. O., § 3 Rdn. 26 ff.).
  • BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 715/00
    Die Gefahr einer künftigen ungerechtfertigten Geltendmachung von Verbietungsrechten aus einzelnen Musterelementen - hier etwa den Postwertzeichen als solchen - oder gar einer gesetzwidrigen missbräuchlichen Verwendung von Teilen des Musters bildet keinen Grund für eine Schutzversagung wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung (vgl Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2001, GRUR 2002, 337, 338 liSp - Schlüsselanhänger).
  • BPatG, 31.07.2003 - 10 W (pat) 703/02
    Hiergegen wendet sich die Anmelderin mit der Beschwerde und beruft sich zur Begründung auf die im Jahr 2001 ergangenen Senatsbeschlüsse zu Mustern, die DM- und Euro-Banknoten bzw Münzen enthielten (BPatGE 44, 148 - Tasse mit Gelddarstellungen; GRUR 2002, 337 - Schlüsselanhänger).
  • BPatG, 28.04.2005 - 10 ZA (pat) 7/04
    Gründe Hinsichtlich der Tatsachen und der Gründe wird in vollem Umfang Bezug genommen auf die gleichgelagerte Entscheidung vom selben Tage zwischen denselben Beteiligten in der Sache 10 ZA (pat) 6/04 (10 W (pat) 702/00).
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