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   BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13   

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BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13 (https://dejure.org/2015,30555)
BPatG, Entscheidung vom 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13 (https://dejure.org/2015,30555)
BPatG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 25 W (pat) 504/13 (https://dejure.org/2015,30555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Seal'n Cut" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Wortfolge "Seal´n Cut" als Marke für diverse wissenschaftliche und chirurgische Apparate

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Seal'n Cut" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Seal'n Cut" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 28.01.2014 - 24 W (pat) 50/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "WRAP N'GO (IR-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Der Sinngehalt des Buchstabens "n" als Bindeglied zwischen zwei englischen Begriffen ist auch im Inland bekannt und ohne weiteres verständlich (vgl. z. B. Brockhaus-Enzyklopädie, 17. Auflage 1973, Bd. 16, S. 29 oder die Wortkombination "Rock ´n Roll"; vgl. hierzu auch die Feststellungen des Bundespatentgerichts in BPatG 25 W (pat) 24/01 - HAIR ´N´ More; 32 W (pat) 91/04 - Choco ´N´ More; 24 W (pat) 50/12 - WRAP N´GO; jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont und worauf die Anmelderin hinweist, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • BPatG, 20.09.2001 - 25 W (pat) 24/01
    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Der Sinngehalt des Buchstabens "n" als Bindeglied zwischen zwei englischen Begriffen ist auch im Inland bekannt und ohne weiteres verständlich (vgl. z. B. Brockhaus-Enzyklopädie, 17. Auflage 1973, Bd. 16, S. 29 oder die Wortkombination "Rock ´n Roll"; vgl. hierzu auch die Feststellungen des Bundespatentgerichts in BPatG 25 W (pat) 24/01 - HAIR ´N´ More; 32 W (pat) 91/04 - Choco ´N´ More; 24 W (pat) 50/12 - WRAP N´GO; jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont und worauf die Anmelderin hinweist, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04
    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Der Sinngehalt des Buchstabens "n" als Bindeglied zwischen zwei englischen Begriffen ist auch im Inland bekannt und ohne weiteres verständlich (vgl. z. B. Brockhaus-Enzyklopädie, 17. Auflage 1973, Bd. 16, S. 29 oder die Wortkombination "Rock ´n Roll"; vgl. hierzu auch die Feststellungen des Bundespatentgerichts in BPatG 25 W (pat) 24/01 - HAIR ´N´ More; 32 W (pat) 91/04 - Choco ´N´ More; 24 W (pat) 50/12 - WRAP N´GO; jeweils über die Internetseite des Gerichts abrufbar).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont und worauf die Anmelderin hinweist, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 25 W (pat) 504/13
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor).
  • BPatG, 22.03.2017 - 28 W (pat) 9/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "WATT"N GRILL" - keine Unterscheidungskraft

    Der Buchstabe "´N" hinter dem Bestandteil "WATT" des Anmeldezeichens stellt die Abkürzung des englischen Begriffs "and" dar - im Deutschen "und" respektive "&" - und ist den inländischen Verkehrskreisen in dieser Bedeutung auch geläufig (vgl. hierzu BPatG 25 W (pat) 504/13 - "Seal´n Cut").
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