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   BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03   

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https://dejure.org/2005,29445
BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03 (https://dejure.org/2005,29445)
BPatG, Entscheidung vom 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03 (https://dejure.org/2005,29445)
BPatG, Entscheidung vom 08. November 2005 - 33 W (pat) 130/03 (https://dejure.org/2005,29445)
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  • BPatG, 14.05.1997 - 29 W (pat) 11/96
    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Der Senat hat den Beteiligten das Ergebnis einer von ihm durchgeführten Recherche zu den Bestandteilen "viva" und "vinum" mitgeteilt sowie auf verschiedene Entscheidungen des Bundespatentgerichts hingewiesen, u. A. auf die Entscheidungen des 29. Senats, GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI, des 26. Senats des Bundespatentgerichts vom 27. Juni 2001 (26 W (pat) 138/99) und des 32. Senats vom 26. Januar 2000 (32 W (pat) 2/00).

    Dementsprechend werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts Begriffe toter Sprachen nur dann als nicht unterscheidungskräftig oder freihaltungsbedürftig angesehen, wenn diese entweder in den allgemeinen oder den Fachwortschatz eingegangen sind oder aber die betreffende Sprache auf dem einschlägigen Waren- und Dienstleistungsgebiet nach wie vor Fachsprache ist (vgl. BPatG Mitt. 1983, 115 - LEGALITER; Mitt. 1987, 76 - ARS ELECTRONICA; GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI; vgl. auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8, Rdn. 376).

  • BPatG, 26.01.2000 - 32 W (pat) 2/00
    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Der Senat hat den Beteiligten das Ergebnis einer von ihm durchgeführten Recherche zu den Bestandteilen "viva" und "vinum" mitgeteilt sowie auf verschiedene Entscheidungen des Bundespatentgerichts hingewiesen, u. A. auf die Entscheidungen des 29. Senats, GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI, des 26. Senats des Bundespatentgerichts vom 27. Juni 2001 (26 W (pat) 138/99) und des 32. Senats vom 26. Januar 2000 (32 W (pat) 2/00).

    Diese Grundsätze sind auch auf das Wort "vinum" anzuwenden, das bereits - allerdings jeweils mit Bildbestandteilen kombiniert - mehrfach Gegenstand von stattgebenden jüngeren Entscheidungen des Bundespatentgerichts war (26. Senat vom 27. Juni 2001 (26 W (pat) 138/99) und 32. Senat vom 26. Januar 2000 (32 W (pat) 2/00)).

  • BPatG, 27.06.2001 - 26 W (pat) 138/99
    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Der Senat hat den Beteiligten das Ergebnis einer von ihm durchgeführten Recherche zu den Bestandteilen "viva" und "vinum" mitgeteilt sowie auf verschiedene Entscheidungen des Bundespatentgerichts hingewiesen, u. A. auf die Entscheidungen des 29. Senats, GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI, des 26. Senats des Bundespatentgerichts vom 27. Juni 2001 (26 W (pat) 138/99) und des 32. Senats vom 26. Januar 2000 (32 W (pat) 2/00).

    Diese Grundsätze sind auch auf das Wort "vinum" anzuwenden, das bereits - allerdings jeweils mit Bildbestandteilen kombiniert - mehrfach Gegenstand von stattgebenden jüngeren Entscheidungen des Bundespatentgerichts war (26. Senat vom 27. Juni 2001 (26 W (pat) 138/99) und 32. Senat vom 26. Januar 2000 (32 W (pat) 2/00)).

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind nach dieser Bestimmung verkehrsübliche Angaben von der Eintragung ausgeschlossen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen üblich sind (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148 - Bravo).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BPatG, 15.05.1996 - 26 W (pat) 37/95
    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    In der Entscheidung GRUR 1996, 978 habe das Bundespatentgericht das Wort "viva" unter Nennung des Beispiels "Viva Espana!" als schutzunfähige Grußformel bewertet.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Im Zuge neuerer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 2001, 1310 - LOOK; GRUR 1997, 642 - YES), denen sich inzwischen das Bundespatentgericht angeschlossen habe (28 W (pat) 64/98 - LOGO; 27 W (pat) 81/00 - Avanti) würden solche Wörter, bei denen es sich definitiv nicht um warenbeschreibende Sachangaben und in der Regel auch nicht um Wörter der Alltagssprache handele, jedoch als schutzfähig angesehen.
  • BPatG, 10.10.2000 - 27 W (pat) 81/00
    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Im Zuge neuerer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 2001, 1310 - LOOK; GRUR 1997, 642 - YES), denen sich inzwischen das Bundespatentgericht angeschlossen habe (28 W (pat) 64/98 - LOGO; 27 W (pat) 81/00 - Avanti) würden solche Wörter, bei denen es sich definitiv nicht um warenbeschreibende Sachangaben und in der Regel auch nicht um Wörter der Alltagssprache handele, jedoch als schutzfähig angesehen.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    Die Antragstellerin verweist ergänzend auf die Entscheidung BGH GRUR 1992, 514, 515 - Ole.
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 19.02.1997 - 26 W (pat) 130/95

    Markenschutz - Unterscheidungskraft einer Wortmarke

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