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   BPatG, 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10   

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https://dejure.org/2010,14196
BPatG, 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10 (https://dejure.org/2010,14196)
BPatG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10 (https://dejure.org/2010,14196)
BPatG, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 7 W (pat) 35/10 (https://dejure.org/2010,14196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 2 PatG, § 416 ZPO, § 418 Abs 1 ZPO, § 5 Nr 1 TKV 1998, § 2 ZeitG
    Patentbeschwerdeverfahren - "VCR-Antrieb" - zum Nachweis des tatsächlichen Eingangs der per Fax eingereichten Anmeldungsunterlagen - abweichende Feststellung des Anmeldezeitpunktes durch Patentamt - gelungener Gegenbeweis der Anmelderin für früheren Eingangszeitpunkt

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kanzleiorganisation: Nachweis des Zeitpunktes des Faxeingangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung des Anmeldetages i.S.d. § 35 Abs. 2 PatG bei Verzögerungen im Rahmen der Übermittlung der Anmeldeunterlagen; Faxvermerk durch den Faxserver des Deutschen Patentamtes und Markenamtes als maßgeblicher Eingangszeitpunkt; Gegenbeweis eines von der öffentlichen ...

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "VCR-Antrieb" - zum Nachweis des tatsächlichen Eingangs der per Fax eingereichten Anmeldungsunterlagen - abweichende Feststellung des Anmeldezeitpunktes durch Patentamt - gelungener Gegenbeweis der Anmelderin für früheren Eingangszeitpunkt

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "VCR-Antrieb" - zum Nachweis des tatsächlichen Eingangs der per Fax eingereichten Anmeldungsunterlagen - abweichende Feststellung des Anmeldezeitpunktes durch Patentamt - gelungener Gegenbeweis der Anmelderin für früheren Eingangszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    VCR-Antrieb

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentbeschwerdeverfahren - "VCR-Antrieb" - zum Nachweis des tatsächlichen Eingangs der per Fax eingereichten Anmeldungsunterlagen - abweichende Feststellung des Anmeldezeitpunktes durch Patentamt - gelungener Gegenbeweis der Anmelderin für früheren Eingangszeitpunkt

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2522
  • GRUR-RR 2011, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10
    Zum Nachweis eines von der Feststellung des Anmeldezeitpunktes durch das Patentamt abweichenden früheren tatsächlichen Eingangs der Anmeldeunterlagen bei deren Übermittlung per Fax (Fortführung von BGH, WM 2004, 648).

    bb) In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass der Nachweis über den Übermittlungszeitpunkt auch durch Vorlage der Abrechnungen der Telekom nachgewiesen werden kann, weil die Zeitangaben der Telekom auf ihrer Kundenabrechnung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 5 Nr. 1 TKV) unter regelmäßiger Abgleichung mit einem amtlichen Zeitnormal zu ermitteln sind (vgl. BGH WM 2004, 648).

  • BPatG, 06.04.2009 - 10 W (pat) 42/08
    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10
    Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Anmelderin hat der 10. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 6. April 2009 (Az. 10 W (pat) 42/08) den vorgenannten Beschluss des Patentamts aufgehoben und die Sache an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen, weil eine isolierte Entscheidung über den Anmeldetag unzulässig sei und über die Anmeldung nur insgesamt, wozu auch der Anmeldetag gehöre, entschieden werden könne; beharre der Anmelder dabei auf einem bestimmten Anmeldetag, könne nur die Anmeldung insgesamt zurückgewiesen werden.

    Auf die vorstehenden rechtlichen Grundlagen hatte bereits der 10. Senat in seiner Entscheidung vom 6. April 2009 (10 W (pat) 42/08) zutreffend hingewiesen.

  • BVerfG, 04.01.1990 - 1 BvR 1639/88

    Vereinbarkeit der Regelung über die Anmeldung eines Patents mit Art. 14 GG -

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10
    Damit vermögen Verzögerungen bei der Übermittlung der Anmeldeunterlagen weder die Festlegung eines früheren Anmeldetages noch eine hierauf gerichtete Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1989, 36 - Schlauchfolie); dass allein auf den objektiven Eingangszeitpunkt abzustellen ist, so dass der Anmelder das Beförderungsrisiko trägt, ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG BlPMZ 1990, 247).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BPatG, 08.12.2010 - 7 W (pat) 35/10
    Als ein solches Beweismittel kommt dabei auch das zeugenschaftliche Beweisangebot der Anmelderin in Betracht, demzufolge ihr Vertreter die Richtigkeit des Sendeprotokolls seines Sendefaxgeräts sowie die Übermittlung des OK-Status des Empfangsfaxgerätes des Deutschen Patent- und Markenamts vor dem 31.12.2007 23.59 Uhr (ein Eingang am 1.1.2008 0:00 Uhr gehört bereits zum Folgetag, vgl. hierzu BGH MDR 2007, 1093) anhand einer Funkuhr und zusätzlich anhand der Atomzeituhr der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Internet festgestellt habe, so dass diesem Beweisanbieten - wovon zu Recht auch das Patentamt bereits ausgegangen war - nachzugehen war.
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