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   BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15 (EP)   

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BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15 (EP) (https://dejure.org/2016,55847)
BPatG, Entscheidung vom 08.12.2016 - 2 Ni 5/15 (EP) (https://dejure.org/2016,55847)
BPatG, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 2 Ni 5/15 (EP) (https://dejure.org/2016,55847)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15
    Nach § 99 Abs. 1 PatG in Verbindung mit § 265 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist ein Nebenintervenient, der dem Rechtsstreit auf der Seite des Beklagten als dessen Rechtsnachfolger beitritt, nicht als Streitgenosse des Beklagten anzusehen (vgl. BGH GRUR 2012, 149, 150 - Sensoranordnung) und hat daher nach Maßgabe des § 101 Abs. 1 ZPO nur die Kosten der Nebenintervention zu tragen.
  • BPatG, 26.06.1991 - 2 Ni 34/90
    Auszug aus BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15
    Da die Klägerin zu 1) dem Beitritt zugestimmt hat, beide Klägerinnen in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht gleichartige Ansprüche geltend machen und der Beitritt im Hinblick auf die Verletzungsklage gegen die Beitretende jedenfalls sachdienlich ist, um dadurch einen neuen Prozess zu vermeiden (vgl. 2 Ni 34/90 (EU) in BPatGE 32, 204; Zöller, ZPO 31. Aufl., § 263 Rdn. 13, 26), ist die Klageänderung zulässig.
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 223/88

    Zulässigkeit einer Revision gegen die Zurückweisung von Vorbringen einer am

    Auszug aus BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15
    Zulässig ist eine Parteierweiterung (subjektive Klageänderung) nach der Rspr. des BGH nur dann, wenn die Zustimmung der Beklagten vorliegt oder diese sachdienlich im Sinne des § 263 ZPO ist (vgl. BGH NJW 1989, 3225).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15
    Der Beitritt des Einzelrechtsnachfolgers auf Seiten des im Verfahren verbleibenden bisherigen Patentinhabers ist ab dem Zeitpunkt der materiellen Berechtigung zuzulassen (vgl. dazu BGH GRUR 2008, 87-90, Rdn. 30, 32 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BPatG, 12.04.2012 - 2 Ni 32/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "System zur Wettbewerbsauswertung durch die

    Auszug aus BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15
    Zwar ist in diesem Fall eine beschränkte Verteidigung gemäß Hauptantrag nicht zulässig, wohl aber die hilfsweise eingeschränkte Verteidigung, da es widersinnig wäre, die Verteidigung des Streitpatents in vollem Umfang als zulässig anzusehen, nicht aber die dem Erhalt dienende hilfsweise eingeschränkte Verteidigung, wenn ansonsten die Vollvernichtung des Patents droht (Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 6. Aufl., S. 188 Rn. 310; Busse, PatG, 8. Aufl., § 82 Rn. 102; BPatG München, Urteil vom 12. April 2012 - 2 Ni 32/11 (EP) -, juris).
  • BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Da gegen die Beitretende eine auf Grundlage des Streitpatents geführte Verletzungsklage anhängig ist, wird damit ein neuer Prozess, d. h. eine eigene Klage der Beitretenden, die sie jederzeit (und zwar auch zu einem späten Zeitpunkt) selbst erheben kann, vermieden (vgl. BPatGE 32, 204, 205; BPatG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 Ni 5/15 (EP) unter Gründe I.1, juris Rn. 113).
  • BPatG, 06.04.2021 - 7 Ni 28/19
    Da gegen die Beitretende eine auf Grundlage des Streitpatents geführte Verletzungsklage anhängig ist, wird damit ein neuer Prozess, d. h. eine eigene Klage der Beitretenden, die sie jederzeit (und zwar auch zu einem späten Zeitpunkt) selbst erheben kann, vermieden (vgl. BPatGE 32, 204, 205; BPatG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 Ni 5/15 (EP) unter.
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