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   BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88   

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BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88 (https://dejure.org/1990,16757)
BPatG, Entscheidung vom 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88 (https://dejure.org/1990,16757)
BPatG, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - 24 W (pat) 53/88 (https://dejure.org/1990,16757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzbedürftigkeit des Wortzeichens "OXYDIVE"; Kennzeichnung, die aus englischen Zeichenelementen besteht; "OXYDIVE" als eine warenbeschreibende Angabe mit Freihaltebedürfnis; Bedeutungsinhalt des Wortes bei Zergliederung in seine beiden Bestandteile "oxy" und "dive"; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88
    Sofern trotz alledem entgegen der hier erfolgten Einschätzung in Zukunft Unzuträglichkeiten mit der Benutzung beschreibender Angaben im Sinne des Zeichenwortes auftreten sollten, kann diesen - worauf der Bundesgerichtshof neuerdings verschiedentlich (GRUR 1984, 815, 817 "Indorektal"; 1988, 379, 380 "RIGIDITE") hingewiesen hat - im weiteren Lauf des Verfahrens durch eine sinnentsprechende Auslegung des Begriffs des warenzeichenmäßigen Gebrauchs (WZG § 16) Rechnung getragen werden.
  • BGH, 20.09.1984 - I ZB 9/83

    Eintragungsfähigkeit eines gitterförmigen Emblems

    Auszug aus BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88
    Läßt sich das angemeldete Zeichenwort aber nicht als beschreibende und freizuhaltende Angabe bewerten, sondern allenfalls als ein dem Eintragungshindernis des Freihaltebedürfnisses nicht unterfallendes sprechendes Zeichen, dann fehlt es auch für die Annahme, das Zeichen eigne sich dieserhalb nicht als betriebliches Kenn- und Merkwort und sei daher nicht unterscheidungskräftig im Sinne von WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 erster Halbsatz, an einer geeigneten tatsächlichen Grundlage, zumal sonstige Anhaltspunkte für fehlende Unterscheidungskraft ebensowenig zu ersehen sind (vgl. BGH, GRUR 1985, 383 "BMW-Niere").
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88
    Sofern trotz alledem entgegen der hier erfolgten Einschätzung in Zukunft Unzuträglichkeiten mit der Benutzung beschreibender Angaben im Sinne des Zeichenwortes auftreten sollten, kann diesen - worauf der Bundesgerichtshof neuerdings verschiedentlich (GRUR 1984, 815, 817 "Indorektal"; 1988, 379, 380 "RIGIDITE") hingewiesen hat - im weiteren Lauf des Verfahrens durch eine sinnentsprechende Auslegung des Begriffs des warenzeichenmäßigen Gebrauchs (WZG § 16) Rechnung getragen werden.
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 09.02.1990 - 24 W (pat) 53/88
    Aber auch die Prognose, diese Wortneuschöpfung könnte in absehbarer Zukunft in Gebrauch gelangen und daher dem Verkehr freizuhalten sein (vgl. BGH GRUR 1983, 768, 769 "Capri-Sonne" für geographische Herkunftsangaben), entbehrt eines tatsächlichen Hintergrunds.
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