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   BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02   

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BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,3222)
BPatG, Entscheidung vom 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,3222)
BPatG, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 25 W (pat) 210/02 (https://dejure.org/2004,3222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 950
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (26)

  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Sonstige Umstände, welche dies ermöglichen und eine für die Widersprechende günstigere Bewertung rechtfertigen könnten, sind weder von ihr behauptet noch "liquide" dargetan, d.h .unstreitig, amtsbekannt oder unschwer - gegebenenfalls aufgrund präsenter Glaubhaftmachungsmittel oder Beweismittel- festzustellen (BPatG GRUR 2001, 513, 515 [BPatG 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96] - CEFABRAU-SE/CEFASEL; ebenso Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl., § 9 Rdn 300-302).

    Insoweit kann es auch dahingestellt bleiben, ob man diese Frage der durch intensive Markenbenutzung erworbenen erhöhten Kennzeichnungskraft dem Amtsermittlungsgrundsatz oder dem Beibringungsgrundsatz unterstellt, wozu der Senat neigt, weil es sich um die gleichen rechtserheblichen Tatsachen handeln kann, die auch für die Frage der rechtserhaltenden Benutzung nach § 43 MarkenG von Bedeutung sind (vgl. hierzu auch Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl. § 9 Rdn 306 und Ingerl/Rohnke MarkenG 2. Aufl., § 42 Rdn 54 Rdn 5, sich jeweils für die Anwendung des Beibringungsgrundsatzes aussprechend; ausführlich BPatG GRUR 2001, 513, 515 [BPatG 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96] - CEFABRAUSE/CEFASEL).

    Es erscheint deshalb auch unter Anwendung des Amtsermittlungsgrundsatzes sachgerecht, im Falle der Geltendmachung einer nachträglich infolge intensiver Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft die Grundsätze der rechtserhaltenden Benutzung anzuwenden, wonach es Aufgabe des Widersprechenden ist, die stützenden Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls nach § 82 Abs. 1 MarkenG in Verbindung mit § 294 ZPO glaubhaft zu machen (vgl. auch BPatG GRUR 2001, 513, 515 [BPatG 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96] - CEFABRAUSE/CEFASEL; zur Mitwirkungspflicht im Patentrecht vgl. auch Schulte PatG, 6. Aufl. Vor § 34 Rdn 33).

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Zwar kann das Gericht verpflichtet sein, auf mangelnde Substantiierung oder Schlüssigkeit eines Vorbringens hinzuweisen ( § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO ), wenn eine Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt, insbesondere wenn die Vorinstanz das Vorbringen gebilligt hat (BGH NJW 2001, 2548, 2549 [BGH 07.12.2000 - I ZR 179/98] ; BGH NJW-RR 2002, 1436, 1437 [BGH 16.05.2002 - VII ZR 197/01] ), oder weil sie erkennbar darauf vertraut, dass das schriftsätzliche Vorbringen ausreichend sei (BGH NJW 2001, 2548, 2549 [BGH 07.12.2000 - I ZR 179/98] ).

    Diese Hinweisverpflichtung des Gerichts, welche grundsätzlich auch in Verfahren gilt, in denen die Beteiligten anwaltlich vertreten sind (vgl. z.B. BGH NJW 1999, 3716 [BGH 22.04.1999 - I ZR 37/97] ; BGH NJW 2001, 2548, 2549 [BGH 07.12.2000 - I ZR 179/98] ), und die vor allem dem in § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthaltenen Verbot von Überraschungsentscheidungen dient (ebenso §§ 139 a.F., 278 III a.F. ZPO ), findet jedoch dort ihre Grenze, wo das Gericht andernfalls seine Neutralitätspflicht verletzten würde - wie z.B. durch Einführung neuer Einreden, Hinlenken der Beteiligten auf eine andere tatsächliche Begründung, Ausfüllen von Lücken im Sachvortrag.

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Als angesprochene Verkehrskreise sind mangels Festschreibung einer Rezeptpflicht in den Warenverzeichnissen Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl. auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA / ESTRA-PUREN; zur Bedeutung der Rezeptpflicht - auch zur einseitigen Rezeptpflicht - BPatGE 44, 33, 36-37 - ORBENIN; BPatG Pharma Recht 2000, 217, 218 - Taxanil; BGH MarkenR 2000, 138, 139 Ketof/ETOP).

    Die angesprochenen Verkehrskreise, die diesen Hinweis erkennen, werden - abweichend von dem Erfahrungssatz, dass Anfangsbestandteile erfahrungsgemäß stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile (vgl. Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn 184) - sich vorliegend eher an den weiteren, abweichenden Bestandteilen der Markenwörter orientieren (vgl. auch zur Verwendung beschreibender Wirkstoffhinweise neben Stammbestandteilen einer Zeichenserie BGH MarkenR 2002, 49, 52 - ASTRA/ESTRA-PUREN).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Wenn auch aus der Kennzeichnungsschwäche einzelner Bestandteile nicht ohne weiteres auf die allein maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung geschlossen werden darf, so ist andererseits zu berücksichtigen, dass jedenfalls eine starke Anlehnung des Zeichens in seiner Gesamtheit an eine Sachangabe negative Auswirkungen auf die Kennzeichnungskraft haben und zu einer deutlichen Reduzierung des Schutzumfanges führen kann (vgl. auch BGH WRP 2003, 1353 [BGH 20.03.2003 - I ZR 60/01] - AntiVir/AntiVirus mwH; BGH Urteil vom 28. August 2003 Az.: 1 ZR 257/00-Kinder; BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).

    Von diesen tatsächlichen Erwägungen abgesehen, kann - wie auch der Bundesgerichtshof wiederholt in seiner Rechtsprechung ausdrücklich betont hat (vgl. BGH WRP 2003, 1353, 1355 [BGH 20.03.2003 - I ZR 60/01] - AntiVir/AmtiVirus) - bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr auch aus Rechtsgründen nicht entscheidend auf diese Übereinstimmungen abgestellt werden, wenn auch kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente zur Prägung des Gesamteindrucks beitragen und nicht vornehe-rein unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. hierzu Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl. § 9 Rdn 331 m.w.N.; PAVIS PROMA, Kliems, BPatG 25 W (pat) 98/02 - ANTILAX # ANTISTASX).

  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    2) Der Senat geht bei seiner Entscheidung von einer ursprünglich noch durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus, auch wenn insbesondere der Anfangsbestandteil "Ace" als beschreibender und zudem häufig in Arzneimittelmarken sonstiger Unternehmer verwendeter Wirkstoffhinweis kennzeichnungsschwach ist (vgl. auch zur Bedeutung der Registerlage Ströbele/Hakker, MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn; BGH GRUR 1999, 241; 243 - Lions; BGH GRUR 1967, 246, 250 und 251 - Vitapur; zur Bedeutung der tatsächlichen Benutzung von Drittmarken BPatG GRUR 2002, 438, 439 [BPatG 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99] -440 - WISCHMAX/Max).

    Auch sind keine Gründe für die Annahme ersichtlich, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Marken in sonstiger Weise gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln (vgl. zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 [BGH 20.10.1999 - I ZR 110/97] - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max), da die Marken mit Ausnahme des kennzeichnungsschwachen Bestandteils "Ace" keine strukturellen oder sonstigen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung der Marken veranlassen oder eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne begründen könnten (vgl. hierzu auch Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn 504).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 36/00

    "MAZ"; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Änderung der Rechtsmeinung des

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Denn wie auch im Beibringungsverfahren die Verletzung dieser Pflichten ( § 282 ZPO ) der Zurückweisung als verspätetes Vorbringen unterliegen kann ( § 296 ZPO ), kann auch im Rahmen der Amtsermittlung je nach Umfang der Mitwirkungspflicht die Ermittlungspflicht des Gerichts entsprechend begrenzt und eine Verpflichtung zur Vertagung, zur anderweitigen Fortführung des Verfahrens oder zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen sein (zur unmittelbaren Anwendung von § 283 ZPO im patentamtlichen Anmeldeverfahren siehe auch BGH MarkenR 2003, 392, 393 - MAZ).

    Auch aus dem Gesichtspunkt der nach § 82 Abs. 1 MarkenG in Verbindung mit § 139 ZPO gebotenen richterlichen Hinweispflicht, deren Versäumnis eine Verpflichtung des Gerichts zur Vertagung, Gewährung eines Schriftsatznachlasses oder zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung begründen kann, bestand vorliegend kein Anlass (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1264; BGH NJW 1999, 2123, 2124 [BGH 08.02.1999 - II ZR 261/97] ; BGH GRUR 2003, 901, 902 [BGH 03.07.2003 - I ZB 36/00] -MAZ; OLG München OLG München OLG Report München, 2003, 223).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Wenn auch aus der Kennzeichnungsschwäche einzelner Bestandteile nicht ohne weiteres auf die allein maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung geschlossen werden darf, so ist andererseits zu berücksichtigen, dass jedenfalls eine starke Anlehnung des Zeichens in seiner Gesamtheit an eine Sachangabe negative Auswirkungen auf die Kennzeichnungskraft haben und zu einer deutlichen Reduzierung des Schutzumfanges führen kann (vgl. auch BGH WRP 2003, 1353 [BGH 20.03.2003 - I ZR 60/01] - AntiVir/AntiVirus mwH; BGH Urteil vom 28. August 2003 Az.: 1 ZR 257/00-Kinder; BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).

    aa) Auch der Senat geht davon aus, dass für die Bejahung einer gesteigerten oder hohen Kennzeichnungskraft einer Marke nicht allgemein und abstrakt der Nachweis eines bestimmten oder prozentualen Bekanntheitsgrads oder Marktanteils gefordert werden kann, sondern die gesamten Umstände im Einzelfall wie Umsatzzahlen, Verkehrsbefragungen, Marktanteil, Werbeaufwendungen, geografische Verbreitung und Dauer maßgebend sind (vgl. Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn 297; im Einzelnen auch BGH GRUR 2002, 1067, 1069 -DKV/OKV; BGH Urteil vom 28. August 2003 Az 1 ZR 257/00- Kinder; BPatGE 44, 1 - Korodin).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Hierzu bedürfte es eines substantiierten Tatsachenvortrags, der auf eine gesteigerte Bekanntheit der Widerspruchsmarke in den beteiligten Verkehrskreisen bezogen auf das gesamte Bundesgebiet und den maßgeblichen Zeitraum seit der Anmeldung der angegriffenen Marke im Jahre 1997 bis zum heutigen Entscheidungszeitpunkt schließen ließe (vgl. hierzu Ströbele/Hacker MarkenG 7, Aufl., § 9 Rdn 40 und Rdn 297 m.w.N.; BGH GRUR 2003, 428, 433 [BGH 10.10.2002 - I ZR 235/00] - BIG BERTHA).

    Deshalb kann durchaus die Bekanntheit der Widerspruchsmarke in der ehemaligen DDR auch für das gesamte Bundesgebiet von Bedeutung sein, wobei es vorliegend nicht darauf ankommt, ob es sich hierbei um ein geografisch wesentliches Bekanntheitsgebiet des Inlands handelt und wie sich ein geringerer Bekanntheitsgrad in den westlichen Bundesländern auswirkt (vgl. zum Bekanntheitsgebiet bekannter Marken im Sinne von §§ 9 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG : Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn159; BGH GRUR 2003, 428, 432-433 - BIG BERTHA m.w.N.).

  • BPatG, 27.03.2003 - 25 W (pat) 98/02
    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Von diesen tatsächlichen Erwägungen abgesehen, kann - wie auch der Bundesgerichtshof wiederholt in seiner Rechtsprechung ausdrücklich betont hat (vgl. BGH WRP 2003, 1353, 1355 [BGH 20.03.2003 - I ZR 60/01] - AntiVir/AmtiVirus) - bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr auch aus Rechtsgründen nicht entscheidend auf diese Übereinstimmungen abgestellt werden, wenn auch kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente zur Prägung des Gesamteindrucks beitragen und nicht vornehe-rein unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. hierzu Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl. § 9 Rdn 331 m.w.N.; PAVIS PROMA, Kliems, BPatG 25 W (pat) 98/02 - ANTILAX # ANTISTASX).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Auch sind keine Gründe für die Annahme ersichtlich, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Marken in sonstiger Weise gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln (vgl. zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 [BGH 20.10.1999 - I ZR 110/97] - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max), da die Marken mit Ausnahme des kennzeichnungsschwachen Bestandteils "Ace" keine strukturellen oder sonstigen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung der Marken veranlassen oder eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne begründen könnten (vgl. hierzu auch Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn 504).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 269/97

    Pflichten des Gerichts nach falschen Verständnis eines Hinweises

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 197/01

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts; Rechtstellung des Lagerhalters im Hinblick

  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 21/01

    Normale Kennzeichnungskraft "sprechender Zeichen" bei

  • BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 14.08.2008 - I ZA 2/08

    ATOZ

    Daran ändert auch der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 73 Abs. 1 MarkenG schon deshalb nichts, weil dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gilt und die Beteiligten nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts auch im Rahmen des Anwendungsbereichs des Amtsermittlungsgrundsatzes eine Mitwirkungspflicht trifft (vgl. BPatGE 48, 77, 82 - Acesal).
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14

    AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" -

    Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt.
  • OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12

    Anson's/ASOS - Markenrechtverletzung: Verwechslungsgefahr bei Verwendung der

    Bei der Beurteilung der schriftbildlichen Ähnlichkeit der Marken ist schließlich zu berücksichtigen, dass das Schriftbild von Marken erfahrungsgemäß eine genauere und in der Regel sogar wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnung gestattet als die schnell verklingende Bezeichnung einer reinen Wortmarke (BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal).
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