Rechtsprechung
   BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,769
BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04 (https://dejure.org/2007,769)
BPatG, Entscheidung vom 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04 (https://dejure.org/2007,769)
BPatG, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 19 W (pat) 344/04 (https://dejure.org/2007,769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 12.08.2002 - 19 W (pat) 701/02
    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04
    Die Argumentation des 11. Senats verliert vor dem Hintergrund der beschwerdeähnlichen Ausgestaltung des Einspruchsverfahrens vor Gericht - der Senat hat sich hierzu ausführlich in seiner Entscheidung 19 W (pat) 701/02 vom 12. August 2002 geäußert - darüber hinaus zusätzlich ihre vermeintliche Bedeutung.
  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04
    Mit dem 23. Senat des Bundespatentgerichts (23 W (pat) 327/04) und entgegen der Rechtsprechung des 11. Senats des Bundespatentgerichts in 11 W (pat) 383/06 ist der Senat in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass die Entscheidungsbefugnis der technischen Beschwerdesenate über noch nicht entschiedene Einsprüche, die vor dem 1. Juli 2006 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen sind, durch den Wegfall des § 147 Abs. 3 PatG a. F. mit Wirkung zum 1. Juli 2006 durch das Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes (BGBl I 2006, 1318) nicht beseitigt wurde und zwar unabhängig davon, wann diese Einsprüche dem Bundespatentgericht durch das Deutsche Patent- und Markenamt zugeleitet wurden.
  • BPatG, 12.04.2007 - 11 W (pat) 383/06
    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 19 W (pat) 344/04
    Mit dem 23. Senat des Bundespatentgerichts (23 W (pat) 327/04) und entgegen der Rechtsprechung des 11. Senats des Bundespatentgerichts in 11 W (pat) 383/06 ist der Senat in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass die Entscheidungsbefugnis der technischen Beschwerdesenate über noch nicht entschiedene Einsprüche, die vor dem 1. Juli 2006 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen sind, durch den Wegfall des § 147 Abs. 3 PatG a. F. mit Wirkung zum 1. Juli 2006 durch das Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes (BGBl I 2006, 1318) nicht beseitigt wurde und zwar unabhängig davon, wann diese Einsprüche dem Bundespatentgericht durch das Deutsche Patent- und Markenamt zugeleitet wurden.
  • BPatG, 21.07.2008 - 15 W (pat) 325/04
    Es bestehen weder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 3 PatG (BGH GRUR 2007, 859 Informationsübermittlungsverfahren I), noch berührt die Aufhebung dieser Bestimmung ihre Geltung für alle bereits tatbestandlich erfassten Fälle (BPatG 19 W (pat) 344/04 und 23 W (pat) 313/03).
  • BPatG, 24.04.2008 - 23 W (pat) 334/05
    Der gegenteiligen Rechtsauffassung (BPatG GRUR 2007, 904 - "Gesetzlicher Richter"), kann nicht gefolgt werden (vgl. die Senatsentscheidung vom 10. Mai 2007, BPatG GRUR 2007, 907 - "Gehäuse/perpetuatio fori" und die Entscheidung 19 W (pat) 344/04 vom 9. Mai 2007, BPatG PMZ 2007, 332 - "Einspruchszuständigkeit".
  • BPatG, 19.06.2007 - 14 W (pat) 321/05
    Die Fortdauer der Zuständigkeit ist nach Wegfall der Übergangsregelung des § 147 Abs. 3 PatG für die nach dem 1. Januar 2002 bis 30. Juni 2006 eingelegten Einsprüche auf Grund des allgemeinen Rechtsgrundsatzes der perpetuatio fori begründet (vgl. dazu BPatGE 49, 173; BPatG GRUR 2007, 499 - Rundsteckverbinder sowie 23 W (pat) 313/03 und 19 W (pat) 344/04, beide zur Veröffentlichung vorgesehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht